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  • Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig
    Pressemitteilung 15/19 vom 08.02.2019
  • Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg
    Pressemitteilung 14/19 vom 08.02.2019
  • Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig
    Pressemitteilung 13/19 vom 07.02.2019
  • Verurteilung des "Reichsbürgers" von Georgensgmünd wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat Bestand
    Pressemitteilung 12/19 vom 05.02.2019
  • Verurteilung wegen Mordes einer Kunsthistorikerin im Tiergarten in Berlin rechtskräftig
    Pressemitteilung 11/19 vom 04.02.2019
  • Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
    Pressemitteilung 10/19 vom 29.01.2019
  • Urteil wegen sexuellen Missbrauchs eines widerstandsunfähigen 14-jährigen Mädchens aus Hamburg rechtskräftig
    Pressemitteilung 9/19 vom 28.01.2019

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Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Beauftragter des Vorstandes des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) für die Geschäftsführung

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Kernkompetenz: Onlinehandelsrecht, Internetrecht, IT-Recht; Wettbewerbsrecht (UWG) und Kartellrecht (GWB);
Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht. Strafverteidigung und Zeugenbeistandschaft. Das vollständige Leistungsspektrum finden Sie im Menü oben unter Expertise.

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Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
Tel. +49 351 450 41 10
Montag-Freitag: 8:00-17:00 Uhr

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