Anwaltsgeheimnis

Sachverhalte, die Sie mir anvertrauen, unterliegen auf Grund verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Regelungen dem Anwaltsgeheimnis; das ist eine gesetzliche Selbstverständlichkeit, ich werbe nicht damit, ich informiere lediglich sachlich darüber. Das Anwaltsgeheimnis gilt natürlich nicht nur im Strafrecht, sondern grundsätzlich für alles, was mir im Rahmen meiner Berufsausübung bekannt geworden und anvertraut worden ist. Es erstreckt sich auch auf meine Mitarbeitenden. Regelungen zum Anwaltsgeheimnis finden Sie hier: