Ist der Handel mit Cannabissamen in Deutschland legal?
Ja. Nach § 4 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes ist der Umgang mit Cannabissamen grundsätzlich erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Dazu zählt auch der gewerbliche Handel.
Darf man Cannabissamen online verkaufen?
Ja. Der Verkauf über Online-Shops oder Versandhandel ist grundsätzlich zulässig, da der Handel mit Cannabissamen unter den erlaubten „Umgang“ im Sinne des Konsumcannabisgesetzes fällt.
Darf man Cannabissamen nach Deutschland importieren?
Für den privaten Eigenanbau dürfen Cannabissamen nur aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Für den gewerblichen Handel gelten jedoch andere rechtliche Erwägungen, da hier nicht der Eigenanbau, sondern der Vertrieb im Vordergrund steht.
Darf man Werbung für Cannabissamen machen?
Das Werbeverbot des Konsumcannabisgesetzes betrifft Cannabis selbst, nicht jedoch Cannabissamen. Daher ist Werbung für Cannabissamen grundsätzlich zulässig.
Muss man Cannabissamen nur an Volljährige verkaufen?
Eine gesetzliche Altersgrenze für den Verkauf von Cannabissamen enthält das Konsumcannabisgesetz nicht. Dennoch kann eine freiwillige Beschränkung auf Volljährige aus Gründen des Jugendschutzes sinnvoll sein.
Müssen Händler Verkäufe dokumentieren?
Dokumentationspflichten bestehen für Cannabis-Anbauvereinigungen, nicht jedoch für Händler von Cannabissamen.
Welche rechtlichen Risiken bestehen für Händler?
Risiken können sich insbesondere ergeben aus:
- Wettbewerbsrecht
- Werberecht
- Jugendschutz
- Importregeln
- Plattformbedingungen (Amazon, eBay)
