Rechtsberatung für Saatgutunternehmen und Cannabis-Seed-Shops

Cannabissamen aus landwirtschaftlicher Urproduktion als Grundlage des Handels
Landwirtschaftliche Urproduktion von Cannabissamen – Grundlage des Handels mit Cannabis-Saatgut.

Die Legalisierung von Konsumcannabis hat in Deutschland einen neuen Markt entstehen lassen.

Neben Anbauvereinigungen und Konsumenten betrifft diese Entwicklung insbesondere Unternehmen der Saatgutbranche. Der rechtliche Rahmen für Cannabissamen unterscheidet sich deutlich von dem für Cannabis selbst. Während der Handel mit Cannabis weiterhin verboten ist, ist der Umgang mit Cannabissamen nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich erlaubt.

Dies eröffnet neue wirtschaftliche Möglichkeiten für:

  • Saatgutunternehmen
  • Online-Shops
  • internationale Seed-Banks
  • Händler für Gartenbauprodukte.

Gleichzeitig bestehen zahlreiche rechtliche Fragen.


Typische Rechtsfragen der Branche

Beratungsbedarf besteht insbesondere bei:

Vertrieb von Cannabissamen

  • rechtliche Zulässigkeit des Handels
  • Gestaltung von Vertriebssystemen
  • Import und Export

Onlinehandel

  • Fernabsatzrecht
  • Jugendschutz
  • Altersverifikation
  • Versandlogistik

Marketing

  • Werbung für Cannabissamen
  • Wettbewerbsrecht
  • Plattformrichtlinien

Internationaler Handel

  • EU-Binnenmarkt
  • Zollfragen
  • grenzüberschreitender Versand

Schnittstelle Saatgutrecht und Onlinehandel

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt an der Schnittstelle von

  • Handelsrecht
  • Onlinehandelsrecht
  • Plattformregulierung
  • neuen regulatorischen Märkten.

Gerade Unternehmen der Saatgutbranche bewegen sich heute zunehmend im digitalen Vertrieb.

Die rechtliche Gestaltung solcher Geschäftsmodelle erfordert sowohl Kenntnisse des Handelsrechts als auch der regulatorischen Entwicklungen im Cannabisrecht.

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel hat ein ausführliches Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des kommerziellen Handels mit Cannabissamen erstellt.