Das Recht der Strafverteidigung

ist auch so ein Veilchen, das im Verborgenen blüht. Ich hatte mich bereits während meines Referendariats beim (u.a.) Amtsgericht Pirna darum gedrängelt. Nicht nur, dass ich bei einer Strafrichterin, die auch Anhörungen im Bereich Aufenthalt und Asyl machte, ausgebildet wurde. Nein, es musste auch noch der Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft sein. Ausbildungsinhalte beim Ermittlungsdienst der Polizei (Verkehrsrecht) natürlich nicht zu übersehen. Ich werde nie vergessen, wie mein dortiger Ausbilder, er war vorher bei der Hubschrauberstaffel, den Rettungshubschrauber in der Pechhüttenkurve vor Pirna landete. Also mit seinen Armen einwies. Durch Handzeichen. Wer schon einmal einen Hubschrauber gelandet hat oder bei so einer Landung dabei war, weiß, was ich meine. Da fliegt dann nämlich jede Menge Dreck und Staub durch die Gegend, von dem es in der Pechhüttenkurve jede Menge gibt. Du siehst wirklich nur noch die Hände, den Menschen, der Deine Landung einweist. Auch dieses Rechtsgebiet habe ich – wenn auch im Verborgenen – all die Jahre praktiziert und will es rein interessehalber nun auch wieder etwas ausbauen.

Ich finde, Strafrecht gehört zu einem richtigen Anwalt dazu; dass er auch Strafverteidigung kann. Das ist so bisschen wie das Kopfrechnen nach Erfindung des Taschenrechners. Oder das Erarbeiten anwaltlicher juristischer Schriftsätze nach Erfindung von ChatGPT. Hier, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung, kann man nämlich noch richtig etwas bewegen, wenn man noch richtig etwas bewegen kann. Deshalb praktiziere ich es wieder mehr. Den kleinen Teil, der mit dem Bereich E-Commerce zu tun hat, sowieso.

Wozu brauche ich einen Strafverteidiger?

  • Der, der in der Hauptverhandlung neben Dir sitzt, auch aus Gründen des Kräftegleichgewichts gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Der erste, der die Akte wirklich gründlich, und vor allem neutral, liest. Der, der sich auch etwaige Beweis-Videos ansieht
  • Ein vertrauensvolles Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Strafverteidigung; viele wertvolle Informationen stehen erfahrungsgemäß nicht in der Akte; besonders solche, welche auf entlastende Tatsachen hindeuten!
  • Jemand, der nicht in der Sache drinhängt und Ahnung hat, kann Dich gut beraten. Jemand, der einen professionellen Abstand hat
  • Die Staat schläft nicht, was in diesem Falle insbesondere für seine Strafverfolgungsbehörden gilt

Worauf muss ich achten? – Auf Fristen!

Nach fristgerechter Einlegung des Rechtsmittels (ohne Begründung!) gibt es nur eine Regel im Strafrecht! Und die heißt: Schweigen. Proaktives Schweigen. Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft; nicht gegenüber seinem Verteidiger!

Die Parallele zum amerikanischen Rechtssystem

Reden heißt, sich schuldig zu bekennen. Und sich damit aller seiner verfassungsmäßigen Rechte zu begeben. Wie z.B. des Rechtes, sich nicht selbst belasten zu brauchen. Auf unschuldig plädieren, ist die Wahrnehmung des Rechts auf Schweigen.

Ausnahmen von dieser Regel

Ich will in anti-öffentlichkeitsaffinen Konstellationen eine Einstellung erreichen, bevor es zu einer Anklage oder gar Hauptverhandlung kommt. Es macht aus sonst irgend welchen Gründen Sinn, sich „kooperativ“ zu zeigen. Was ist das mit dem „Schweigen darf nicht zum Nachteil gereichen“? Der Satz stimmt. Aber es stimmt auch der Satz, dass ein Geständnis in der Regel strafmildernd berücksichtigt wird. Aber bitte nur durch den Verteidiger vorgetragen und erklärt; der Beschuldigte schweigt in der Verhandlung. Etwas anderes kann beispielsweise im Jugendstrafrecht gelten, denn dort steht der „Erziehungsgedanke“ mehr oder weniger im Vordergrund. Kooperation bietet sich hier z.B. mit der Jugendgerichtshilfe an.

Der Gang der Dinge

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder zur Zeugenvernehmung – Immer direkt durch den Anwalt beantworten lassen. Der erste Schritt einer gelungenen Strafverteidigung ist stets derselbe: Akteneinsicht. Der zweite: Verteidigungsstrategie entwerfen.

Wie hoch wird die Strafe sein?

Es hängt vom Umfang des Vorstrafenregisters ab, dem Inhalt des BZR (Bundeszentralregister) und davon, inwieweit man einschlägig vorbestraft ist oder nicht. Die „normale“ Eskalationsstufenei ist: Das erste Mal wird es eingestellt, das zweite Mal gegen Geldauflage, das dritte Mal gibt’s Bewährung und danach gibt es dann unter Umständen keine Bewährung mehr. Die Kunst der Strafverteidigung zielt auf die Minimierung oder gar den Ausschluss des staatlichen Strafanspruchs, etwa durch einen Freispruch oder wenigsten durch eine Einstellung des Strafverfahrens.

Was sind die mandantenseitigen Basics einer erfolgreichen Strafverteidigung?

Ein Job. Eine Wohnung. Gute Beurteilungen. Kurz, eine günstige Sozial- und Kriminalprognose; das ist etwas, womit man als Anwalt arbeiten kann, etwa an einer Strafaussetzung zur Bewährung.

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten (OWi)

ist das kleine Geschwister des Strafrechts. Früher hieß es Recht der Übertretungen. Und um Übertretungen geht es noch heute. Meistens über Geschwindigkeitsübertretungen. Auch hier kann man in der Hauptverhandlung noch eine ganze Menge bewegen; Stichwort: verhandeln. In der Praxis ist das Recht der Ordnungswidrigkeiten sogar das große Geschwister des Strafrechts! Kommt viel häufiger vor, Stichwort: Bußgeldbescheid. Es geht – jedenfalls gegenüber strafrechtlichen Bagatelldelikten – gefühlt und bisweilen auch tatsächlich um sehr viel mehr, nämlich um Bußgeld, Behalten des Führerscheins und die Vermeidung von Punkten in Flensburg. Bußgeldrecht ist das demokratisierte Strafrecht für den Alltag, für die zahlreichen Anlässe des täglichen Lebens. Im Bußgeldverfahren vor Gericht geht es übrigens nicht weniger streng zu als im Strafverfahren. Die Abteilungen für Straf- und Bußgeldsachen sind in vielen Amtsgerichten zusammengefasst; manchmal ist es sogar gleich die Strafabteilung, wie z.B. am Amtsgericht Döbeln. Man sitzt also vor einem richtigem Strafrichter. Deshalb braucht man dabei auch einen richtigen Verteidiger.

Verwaltungsrecht meets Strafrecht und Verkehrsrecht

Das Verfahrensrecht ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, dem OWiG, geregelt; ergänzend gilt die StPO, also die Strafprozessordnung, vgl. § 46 Abs. 1 OWiG. Kurz gesagt, entspricht die Hauptverhandlung in Ordnungswidrigkeitssachen der Situation einer strafrechtlichen Hauptverhandlung nach Einspruch gegen einen Strafbefehl, was auch wieder die Verwandtschaft beider Verfahren belegt, vgl. § 71 OWiG. Im Grunde ist das OWi-Verfahren das Gleiche wie ein Strafverfahren, nur häufiger, und der Beschuldigte heißt „Betroffener“ (Entkriminalisierungsgedanke). Die Termine im Ordnungswidrigkeitenrecht finden in der Regel ohne Staatsanwalt statt. Die Staatsanwaltschaft kann übernehmen, wenn die vermeintliche Ordnungswidrigkeit mit einer mutmaßlichen Straftat im Zusammenhang steht, § 42 OWiG. In einer ordentlichen Ordnungswidrigkeitenverhandlung ist allerdings ein Vertreter der Behörde anwesend, es wird eine Beweisaufnahme durchgeführt (Messfoto) und der Messbeamte wird als Zeuge vernommen. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten kann man also durchaus auch so beschreiben: Verwaltungsrecht meets Strafrecht. Und eben auch das Verkehrsrecht; ein wahrhaft schnittig-querschnittiges Rechtsgebiet!

Unschuldsvermutung, Recht auf ein faires Verfahren

Was Grundrechte und Verfahrensgarantien – im Strafprozess wie auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren – anbelangt, kann zur Verteidigung auch weitaus höher gegriffen werden, wir denken an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), dort Art. 6 EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren und Unschuldsvermutung, und an das Grundgesetz, also die Justizgrundrechte und Verfahrensgarantien, wie das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Es ist also nicht ganz trivial und der Schutz Ihrer Rechte ist höchstmöglich angesiedelt.

Was tun?

Wenn ich sage, der erste Schritt sei Akteneinsicht, dann gibt es natürlich einen allerersten Schritt:

Fristen!

Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten knackige Fristen.

  • Bußgeldbescheid: Einspruchsfrist zwei Wochen, § 67 Abs. 1 OWiG
  • Strafbefehl: Einspruchsfrist zwei Wochen, § 410 Abs. 1 StPO
  • Bei Bußgeldbescheid und Strafbefehl: Jeweils ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag
  • Nicht per E-Mail! – Sondern: Schriftlich oder „zur Niederschrift der Geschäftsstelle“, wie es so schön heißt. Wir Anwälte haben das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA), das allen Formerfordernissen entspricht und obendrein auch noch einen gerichtsfesten Zugangsnachweis liefert; wieder ein Argument mehr, sich anwaltlich vertreten zu lassen!
  • Anhörung (§ 55 OWiG) am besten gleich durch Anwalt beantworten lassen

Sollte Ihnen also ein solches Schriftstück zugestellt worden sein, dann melden Sie sich bitte noch heute bei mir!

Wichtige Hinweise!

Wenn Sie davon Abstand nehmen möchten, mir vertrauliche Informationen per E-Mail zu übersenden, dann nutzen Sie bitte die Kanäle Telefon und E-Mail vorerst ausschließlich zur Terminvereinbarung und sprechen die vertraulichen Details erst im persönlichen Vieraugengespräch mit mir an.