Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) ist durch die Bundesnetzagentur als Trusted Flagger, vertrauenswürdiger Hinweisgeber, nach dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union zertifiziert worden. Beschwerden, hauptsächlich aus dem Kreise seiner Mitglieder, müssen nun von den Online-Plattformen vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden (Art. 22 Abs. 1 DSA). Hier realisiert sich ein Gründungsmotiv des BVOH aus dem Jahre 2006, das Anliegen, von den Plattformen ernster genommen zu werden.
Inhaltlich geht es dabei um folgende Punkte: Verstöße gegen das geistige Eigentum und andere gewerbliche Rechte (Urheberrecht, Geschmacksmuster, Patente, Marken); gefälschte Produkte; unechte Konten, Inserate oder Nutzerbewertungen; Nachahmung oder unerlaubtes Übernehmen von Konten; unsichere und/oder illegale Produkte; unzureichende Informationen über Händler; Illegales Angebot von regulierten Waren und Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsschutz); Angebot von nicht konformen Produkten (wie z.B. gefährliches Spielzeug).
Wir als BVOH sind bereits seit 2020 Mediationsstelle nach der P2B-Verordnung der EU und auch die einzigen in der Bundesrepublik Deutschland, die diesen Dienst überhaupt anbieten. Was in der Praxis am allerbesten funktioniert, ist die Clearing Stelle des BVOH, die Probleme, wie Marktplatzsperren, Auszahlungsstopps und dergleichen in nahezu Lichtgeschwindigkeit löst, in spreche von Zeiträumen in Tagen. Dieser Service ist für die Mitglieder des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. kostenfrei, also in den Mitgliedsbeitrag inkludiert; das halte ich für durchaus erwähnenswert.
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) wurde für die Schwerpunktbereiche gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb, insbesondere auf Online-Marktplätzen, zertifiziert, weil in genau diesem Bereich unsere Kernkompetenz liegt. Für die Bereiche politische Äußerung, Meinungskundgabe, „digitale Demokratie“, Tätigwerden gegen Hass und Hetze oder für respektvolles Benehmen im Netz hingegen unterhalten wir keine Lizenzierung. Für solche Themen wäre anheimzustellen, sich insoweit an einen der in diesen Bereichen spezifisch tätigen Trusted Flagger zu wenden.
Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
Wolfgang Wentzel ist seit 2004 als niedergelassener Rechtsanwalt tätig, unterhält eine eigene Kanzlei in Dresden und hat sich auf alle Rechtsfragen rund um den Onlinehandel spezialisiert; er ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

