Archiv der Kategorie: Bundesverband Onlinehandel

„Wir müssen reden!“

10 Jahre Jugendschutzstandard im Online-Handel mit Spirituosen

Es ist nun ein klein wenig die Zeit der Jubiläen in dieser Zeit. 2024 konnte ich „20 Jahre Rechtsanwalt“ feiern, nächstes Jahr wird der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) 20 Jahre alt und inmitten dessen liegt auch das 10jährige Jubiläum unseres Jugendschutzstandards, den ich für den BVOH mit der Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI), Frau Angelika-Wiesgen Pick, aufgleisen durfte, am 23. Januar 2014 in Berlin, um ganz genau zu sein.

Wie kommt man auf so etwas?

Ganz einfach. Ein großer privater Fernsehsender hatte mich in eine Publikumssendung eingeladen, um dort für den BVOH den „bösen Onlinehändler“ zu repräsentieren. Es ging um den damals scheinbar problemlos möglichen Erwerb von Waffen, Betäubungsmitteln, Spirituosen und anderen „high legal“-Produkten, wie man heute vielleicht sagen würde. Ich durfte eine Art Schlusswort sprechen und führte dann sinngemäß aus, dass ich die Eltern einladen würde, ihre Kinder an die Hand zu nehmen und ihnen dabei zu helfen, erwachsen zu werden, Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig ermutigte ich sie dazu, doch hin und wieder einmal im Kinderzimmer unter das Bett zu schauen, was sich dort so alles ansammeln würde. Was ich in der Sendung nicht sah, sondern erst in der Aufzeichnung, war, dass die Kamerafahrt während dieser Bemerkungen auf eine Reihe Jugendliche zoomte, die hinter mir saßen und meine Kommentare ziemlich direkt abfeierten. Ich habe das als großes Kompliment angesehen, als Ermutigung zu einem die Eigenverantwortung entwickelnden Erziehungsstils.

Zeit zum Handeln!

Tags drauf klingelte bei mir das Telefon: „Wir müssen reden.“. Die Geschäftsführerin des Spirituosenverbandes hatte diese Sendung gesehen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Einige Tage später trafen wir uns in Berlin und setzten den Jugendschutzstandard auf, der heute medial hier angesiedelt ist. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung begrüßte unseren Standard und er wurde gemeinsam öffentlichkeitswirksam implementiert.

Wie kommen wir in die Umsetzung und Verbreitung unseres Standards?

Der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI und der BVOH bieten seit September 2019 ein Web Based Training (WBT) „Jugendschutz im Online-Handel mit Spirituosen“ an, was ich allen Interessierten nur ans Herz legen kann. Mit einer Zeitinvestition von nur 15 Minuten arbeitet man sich durch 20 Seiten, erhält eine Einführung in die rechtlichen Aspekte, eine einfache und verständliche Übersicht der verfügbaren Altersverifikationssysteme (AVS) bei Bestellung, eine Übersicht über Paketdienstleistungen mit Alters- und/oder Identitätsprüfung und als krönenden Abschluss eine personalisierte Teilnahmebestätigung.

Vorbildwirkung plus gelungene Selbstregulierung

Der Standard hat seither branchenübergreifend Beachtung und Anerkennung gefunden. Intension des Jugendschutzstandards ist es, das Jugendschutzgesetz seiner Bestimmung nach auch auf den Bereich des Online-Handels mit alkoholhaltigen Getränken anzuwenden. Konkret beinhaltet der Standard, durch eine Altersprüfung – in der Regel Alterssichtprüfung – bei der Paketzustellung sicherzustellen, dass nur Erwachsene Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke online bestellen und als Paket entgegennehmen dürfen. Darüber hinaus wird vorgelagert eine Verifizierung des Alters im Rahmen des Bestellvorganges präferiert. Der Jugendschutzstandard ist ein gutes Beispiel gelungener Selbstregulierung im Onlinehandel.

Es gibt ein sehr schönes Logo!

Abschließend vielleicht das Wichtigste: Wer – etwa als Onlinehändler – mitmacht und den Standard umsetzt, kann dann auch mit unserem wirklich schicken Logo – siehe oben! – werben.

Herzlichts Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Wolfgang Wentzel ist seit 2004 als niedergelassener Rechtsanwalt tätig, unterhält eine eigene Kanzlei in Dresden und hat sich auf alle Rechtsfragen rund um den Onlinehandel spezialisiert; er ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

BVOH ist Trusted Flagger

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) ist durch die Bundesnetzagentur als Trusted Flagger, vertrauenswürdiger Hinweisgeber, nach dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union zertifiziert worden. Beschwerden, hauptsächlich aus dem Kreise seiner Mitglieder, müssen nun von den Online-Plattformen vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden (Art. 22 Abs. 1 DSA). Hier realisiert sich ein Gründungsmotiv des BVOH aus dem Jahre 2006, das Anliegen, von den Plattformen ernster genommen zu werden.

Inhaltlich geht es dabei um folgende Punkte: Verstöße gegen das geistige Eigentum und andere gewerbliche Rechte (Urheberrecht, Geschmacksmuster, Patente, Marken); gefälschte Produkte; unechte Konten, Inserate oder Nutzerbewertungen; Nachahmung oder unerlaubtes Übernehmen von Konten; unsichere und/oder illegale Produkte; unzureichende Informationen über Händler; Illegales Angebot von regulierten Waren und Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsschutz); Angebot von nicht konformen Produkten (wie z.B. gefährliches Spielzeug).

Wir als BVOH sind bereits seit 2020 Mediationsstelle nach der P2B-Verordnung der EU und auch die einzigen in der Bundesrepublik Deutschland, die diesen Dienst überhaupt anbieten. Was in der Praxis am allerbesten funktioniert, ist die Clearing Stelle des BVOH, die Probleme, wie Marktplatzsperren, Auszahlungsstopps und dergleichen in nahezu Lichtgeschwindigkeit löst, in spreche von Zeiträumen in Tagen. Dieser Service ist für die Mitglieder des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. kostenfrei, also in den Mitgliedsbeitrag inkludiert; das halte ich für durchaus erwähnenswert.

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) wurde für die Schwerpunktbereiche gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb, insbesondere auf Online-Marktplätzen, zertifiziert, weil in genau diesem Bereich unsere Kernkompetenz liegt. Für die Bereiche politische Äußerung, Meinungskundgabe, „digitale Demokratie“, Tätigwerden gegen Hass und Hetze oder für respektvolles Benehmen im Netz hingegen unterhalten wir keine Lizenzierung. Für solche Themen wäre anheimzustellen, sich insoweit an einen der in diesen Bereichen spezifisch tätigen Trusted Flagger zu wenden.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Wolfgang Wentzel ist seit 2004 als niedergelassener Rechtsanwalt tätig, unterhält eine eigene Kanzlei in Dresden und hat sich auf alle Rechtsfragen rund um den Onlinehandel spezialisiert; er ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

e-Commerce-Day am 26.04.2024 in Köln

Auf dem e-Commerce Day in Köln (2018)

Am 26. April 2024 werde ich mit dem Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) auf dem e-Commerce Day by Kaufland im Rhein-Energie-Stadium in Köln sein (Stand 26). Unser Präsident Andreas Müller und unsere Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen werden um 10:30 Uhr auf der Hauptbühne / Main Stage zu dem Thema:

Retourenbekämpfung, Marktplatzsperrungen und Temu: Was wir für Euch erreichen können

referieren (Vortragsplan). Sie beleuchten die aktuellen Probleme im Onlinehandel. Und diskutieren den aktuellen politischen Sachstand zu Retouren und Widerrufsmissbrauch mit Euch. Wir als BVOH thematisieren die Folgen von Marktplatz-Sperrungen und welche Lösungen es gibt. Außerdem setzen wir uns auch mit Temu auseinander: Welche Chancen und Risiken es gibt und was wir als Verband sowohl politisch als auch in direktem Austausch mit Temu tun. Natürlich haben wir auch wieder einen Stand; Sie finden uns am Stand 26 (wie 26. April). Herzlich willkommen also auf dem e-Commerce Day 2024 in Köln. Ich freu mich!

Wolfgang Wentzel für den Bundesverband Onlinehandel e.V.

Den BVOH auf dem e-Commerce-Day 2024 in Köln treffen!

BVOH und HDE

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat sich – durch eine Mitgliedschaft im HDE – qualitativ auf ein neues Level begeben, hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit, Relevanz und Wirksamkeit als Interessenvertreter des Handels, speziell des Onlinehandels. Der BVOH behält seine Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, Rechtspersönlichkeit, kurz: seine DNA (wie es Stephan Tromp vom HDE einmal formuliert hat), die in seiner Berufung für die kleinen und mittleren Unternehmen, für die Händler auf Online-Plattformen und Marktplätzen besteht.

Mit der Überschrift „Mission erfüllt“ weist der BVOH darauf hin, dass vieles im Bereich E-Commerce, was im Gründungsjahr des BVOH, 2006, wirklich noch Pionierarbeit war, mittlerweile zu einem selbstverständlichen Teil unseres Lebens, ja zur Normalität, geworden ist. Diesen Weg von den „Jungen und Wilden im Onlinehandel“ bis hin zu der heute in diesem Bereich anzutreffenden Professionalität ist der BVOH gemeinsam und, wie ich meine, auch sehr erfolgreich, mit den Händlern, speziell den Plattformhändlern, gegangen. Das hat der BVOH auch in Zukunft vor und zwar nun gemeinsam mit dem HDE.

Onlinehandel sieht sich als – zunehmend bedeutender werdenden – Teil des Handels und so ist eine Kooperation mit dem HDE, die sich nun zu einer Mitgliedschaft entwickelt hat, die logische Fortsetzung der bisherigen Arbeit des BVOH auf höherem Niveau. Der BVOH bleibt rechtlich und tatsächlich selbständig, also souverän, und er erhält und schärft sein inhaltliches Profil; aber er gewinnt einen starken Partner.

Auf gute Zusammenarbeit!

BVOH-Präsident Oliver Prothmann und der Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE, Stephan Tromp, bei der Unterschrift unter die Mitgliedsvereinbarung

Die Presseerklärung des BVOH finden Sie hier: https://bvoh.de/mission-erfuellt-bvoh-startet-mit-dem-hde-in-neue-gemeinsame-zukunft/

Stichwort Hochwasser

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. bittet unter dem Slogan „Onlinehandel hält zusammen“ um Spenden für vom Hochwasser betroffene Online-Händler.

Zur Pressemitteilung geht es hier:

Spendenkonto „Onlinehandel hält zusammen“

IBAN: DE30 3506 0190 1627 0600 05

BIC: GENODED1DKD

KD-Bank – Bank für Kirche und Diakonie

Anfragen zur Spendenaktion gern per eMail:

spende@bvoh.de