Schlagwort-Archive: BVOH

BVOH und HDE

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat sich – durch eine Mitgliedschaft im HDE – qualitativ auf ein neues Level begeben, hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit, Relevanz und Wirksamkeit als Interessenvertreter des Handels, speziell des Onlinehandels.

Mit der Überschrift „Mission erfüllt“ weist der BVOH darauf hin, dass vieles im Bereich E-Commerce, was im Gründungsjahr des BVOH, 2006, wirklich noch Pionierarbeit war, mittlerweile zu einem selbstverständlichen Teil unseres Lebens, ja zur Normalität, geworden ist. Diesen Weg von den „Jungen und Wilden im Onlinehandel“ bis hin zu der heute in diesem Bereich anzutreffenden Professionalität ist der BVOH gemeinsam und, wie ich meine, auch sehr erfolgreich, mit den Händlern, speziell den Plattformhändlern, gegangen. Das hat der BVOH auch in Zukunft vor und zwar nun gemeinsam mit dem HDE.

Onlinehandel sieht sich als – zunehmend bedeutender werdenden – Teil des Handels und so ist eine Kooperation mit dem HDE, die sich nun zu einer Mitgliedschaft entwickelt hat, die logische Fortsetzung der bisherigen Arbeit des BVOH auf höherem Niveau. Der BVOH bleibt rechtlich und tatsächlich selbständig, also souverän, und er erhält und schärft sein inhaltliches Profil; aber er gewinnt einen starken Partner.

Auf gute Zusammenarbeit!

BVOH-Präsident Oliver Prothmann und der Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE, Stephan Tromp, bei der Unterschrift unter die Mitgliedsvereinbarung

Die Presseerklärung des BVOH finden Sie hier: https://bvoh.de/mission-erfuellt-bvoh-startet-mit-dem-hde-in-neue-gemeinsame-zukunft/

Stichwort Hochwasser

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. bittet unter dem Slogan „Onlinehandel hält zusammen“ um Spenden für vom Hochwasser betroffene Online-Händler.

Zur Pressemitteilung geht es hier:

Spendenkonto „Onlinehandel hält zusammen“

IBAN: DE30 3506 0190 1627 0600 05

BIC: GENODED1DKD

KD-Bank – Bank für Kirche und Diakonie

Anfragen zur Spendenaktion gern per eMail:

spende@bvoh.de

Ergebnisse zur BVOH-Amazon-Umfrage liegen vor

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH – befragte im Dezember 2020 gewerbliche Händler zu deren Beziehung zu Amazon und zur Zusammenarbeit von Amazon mit diesen Händlern. Über 1.600 Personen nahmen an der höchst umfangreichen Umfrage teil. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Aus diesen ergibt sich ein bislang nie dagewesener Einblick in die Gepflogenheiten von Amazon und Erkenntnisse zum Umgang von Amazon mit „seinen“ Plattformhändlern. So kommt die Studie u.a. zu dem Ergebnis, dass Dreiviertel der befragten Händler in Amazon keinen Partner sehen würden.

Den ausführlichen Artikel – mit aussagekräftigen Folien! – finden Sie auf den Seiten des BVOH.

Zur Pressemitteilung des BVOH geht es >>>hier.

buy now, vote now – 111 Antworten über Amazon

Jetzt an der Großen BVOH Marktplatz-Umfrage teilnehmen

Ich möchte hier unbedingt auf die die Große BVOH Marktplatz-Umfrage hinweisen, die – nomen est omen – schwerpunktmäßig Fragen über Amazon inclusive Vertriebsbeschränkungen auf Amazon (!) beinhaltet. Fragen, die der Bundesverband Onlinehandel e.V. jedem Händler in ganz Europa stellt. Fragen, die Sie beantworten sollten, falls Sie – als Onlinehändler – jemals ein Problem mit Amazon hatten!

Hier ein paar Highlights aus der Umfrage

  • Ihre Antworten sind anonym. Es besteht allerdings die Option, dass Sie dem Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH – erlauben, Sie zu Verkaufsbeschränkungen kontakten
  • Die Umfrage beinhaltet – natürlich! – Fragen danach, ob und wie oft Sie wegen Ihres Verkaufs auf Amazon eine Abmahnung erhalten haben – Mein Update zum neuen Abmahnschutz-Gesetz finden Sie hier
  • Waren oder sind Sie von einer Beschränkung des Verkaufs bestimmter Marken über Amazon betroffen? – Ist eine weitere Frage, zu der der BVOH auf Ihre Antwort gespannt ist oder:
  • Wer hat Ihnen gegenüber die Vertriebsbeschränkung bestimmter Marken über Amazon ausgesprochen?

by now – vote now

Ja, ich will. Die Umfrage. Ohne Umwege. Direkt ausfüllen: hier

Ich habe etwas mehr Zeit und möchte bitte erst einmal ein paar Informationen mehr dazu haben – Selbstverständlich! – hier

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs – Kabinettsentwurf

Aktualisiert am 13.10.2020. Der Bundestag hat am 10. September 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen (Informationen über den Gesetzgebungsvorgang). Hier ist positiv formuliert, um was es eigentlich geht, nämlich um die Einschränkung von Abmahnmissbrauch und Abmahnunwesen. Ich hatte mich vor reichlich zwei Jahren, im Oktober 2018, für den Bundesverband Onlinehandel e.V. an der öffentlichen Anhörung beteiligt. Das Gesetz hat am 9. Oktober 2020 den Bundesrat passiert und wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt, um in großen Teilen am Tage nach der Ausfertigung in Kraft zu treten. Ziel sei es, dem „Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch“ die Grundlage zu entziehen und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen, wie es auf den Seiten des Bundesrates heißt.

Der Gesetzgeber hat sich nun für die Variante „Eindämmung des Missbrauchs an sich“ entschieden und nicht für eine systematische Korrektur, wie die von uns vorgeschlagene Änderung des Systems des Kostenersatzes – unser Vorschlag war es, diese Frage wie im Arbeitsrecht zu regeln – oder dafür, Unterlassungsansprüche künftig nur noch verschuldensabhängig zu geben, was ebenfalls eine grundlegende Systemkorrektur und einen Paradigmenwechsel bedeutet hätte. Die Eindämmungsvariante hat der Gesetzgeber allerdings sehr gut umgesetzt. Insbesondere begrüße ich aus vielerlei Gründen die weitestgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstandes“.

Um den Abmahnmissbrauch einzudämmen, hat das Kabinett fünf Filter eingebaut:

Filter 1: Klagebefugnis = § 8 UWG NEU

Abmahnen darf nach dem Entwurf nur noch derjenige Mitbewerber, der Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibt oder nachfragt. Abmahnverbände müssen sich lizenzieren lassen (Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände) und werden dadurch kontrollierter (und damit weniger „gefährlich“) oder sie dürfen nicht mehr abmahnen.

Filter 2: Rechtsmissbrauch = § 8b UWG NEU

Der Bereich Rechtsmissbrauch ist nun etwas mehr ausdefiniert. Rechtsmissbrauch ist jetzt gegeben bei:

  • Serienabmahnung, wenn unverhältnismäßig oder auf wirtschaftliches Risiko des Anwalts
  • zu hohem Streitwert für die Abmahnung
  • zu hoher Vertragsstrafforderung
  • zu weit gefasste Unterlassungserklärung
  • getrennte Abmahnung mehrerer Zuwiderhandlungen
  • Abmahnungen gegen „verbundene Unternehmen“ (mehrere Zuwiderhandelnde)

Filter 3: Abmahnung = § 13 UWG NEU

Es gibt jetzt einige formelle Anforderungen. Zudem: Bei Allerweltsabmahnungen kann kein Kostenersatz mehr verlangt werden. Das heißt: Bei Abmahnungen durch Mitbewerber

  1. von Informationspflichten kann kein Kostenersatz mehr verlangt werden
  2. von Datenschutzverstößen (DS-GVO) bei Abmahnungen durch Unternehmen oder Abmahnvereine (gewerblich tätige Vereine), sofern sie in der Regel weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen

Filter 4: Vertragsstrafe = § 13a UWG NEU

Die Vertragsstrafe muss angemessen und verhältnismäßig sein. Bei Erstabmahnung von Mitbewerbern darf in bestimmten Fällen kein Vertragsstrafversprechen gefordert werden.

Filter 5 = Fliegender Gerichtsstand adé

Zusammenfassung

Drei Dinge sind wirklich neu an dem Entwurf:

  1. Kein Kostenersatz bei Allerweltsabmahnungen und
  2. die weitgehende Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes
  3. der Ausschluss von Vertragsstrafe bei Erstabmahnung in bestimmten Fällen

Das Übrige ist (im Grunde genommen) zu Gesetz gewordene Rechtsprechung, die ohnehin bereits jetzt gilt. Ich persönlich finde, ein sehr gelungenes Gesetz. Er hat meiner Ansicht nach nur einen kleinen Schönheitsfehler, den ich aber an dieser Stelle nicht referieren möchte. Denn der Gesetzgeber hat im Großen und Ganzen ein sehr gutes Gesetz vorgelegt. Ein wahres Kabinettsstück.

Klartext sprechen: P2B-Mediation beim BVOH

Mediation nach der P2B-Verordnung der Europäischen Union ist jetzt beim Bundesverband Onlinehandel e.V. möglich. Der BVOH hat dazu eine Mediationsstelle eingerichtet. Sie können die Mediation über die Seiten des BVOH einleiten.

Mediation nach der P2B-Verordnung der EU

Sie haben als Plattformhändler ein Problem mit einer Plattform? Dann könnte Mediation ein guter Weg zur Lösung dieses Problems sein. „Mediation“ ist ein schöner Begriff. Doch eigentlich geht es hierbei um „Kommunikation“, um Kommunikation des Plattformhändlers mit „seiner“ Plattform. Denn die ist manchmal gestört. Es geht bei P2B-Mediation auch nicht um Verbraucher. Für diese heißt Mediation Schlichtung und dafür gibt es beispielsweise die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl. Bei P2B-Mediation geht es um den Plattformhändler. Oder um die Plattform, die ein Problem mit ihrem Händler hat, denn Mediation funktioniert natürlich auch in die andere Richtung. Falls Sie als Händler also ein Problem mit den Plattformen oder Online-Marktplätzen dieser Welt haben, dann könnte P2B-Mediation etwas für Sie sein. Die kryptische Abkürzung P2B steht für Plattform zu Plattformhändler (Business) oder umgekehrt. Ein umfassendes Bild liefert die Lektüre der P2B-Verordnung der EU. Die Plattformen müssen ab dem 12. Juli 2020 Mediatoren in ihren AGB benennen, mit denen sie zusammenarbeiten.

P2B-Mediation beim BVOH

Wesentlich einfacher als die komplexe P2B-Verordnung ist die praktische Durchführung eines solchen Mediationsverfahrens beim BVOH. Es sind nur zwei Schritte erforderlich, das Ausfüllen des selbsterklärenden Mediationsantrags auf den Seiten des BVOH und die Überweisung der Mediationsgebühr (750 € zzgl. gerade aktueller Umsatzsteuer). Damit haben Sie das Mediationsverfahren initiiert. Mit einer Eingangsbestätigung über den Mediationsantrag erhalten Sie dann weiterführende Informationen über das Mediationsverfahren und eine Rechnung über die überwiesene Mediationsgebühr. Bemerkenswert ist: Der Mediationsantrag fordert Sie dazu auf, „Klartext“ zu schreiben. Das Ausfüllen des Mediationsantrags ist relativ easy, ich habe es selbst schon getestet.

Mediation jetzt starten

Das Mediationsangebot des BVOH geht übrigens über die Konzeption der P2B-Verordnung hinaus. Sie können ein BVOH-Mediationsverfahren auch gegen Markeninhaber, Hersteller oder Versender einleiten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die andere Seite auf das Mediationsverfahren einlässt. Noch eine Besonderheit: Während die P2B-Verordnung erst ab dem 12. Juli 2020 gilt, können Sie ein BVOH-Mediationsverfahren bereits jetzt, natürlich online, einleiten: Hier geht es zur P2B-Mediation by BVOH

Hier zur Pressemitteillung des BVOH über Mediation nach der P2B-Verordnung mit vielen weiterführenden und interessanten Informationen.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

Impressum: https://onlinehandelsrecht.com/about/

1. BVOH-Dresden Zoom-Stammtisch am 29. April 2020

Am Mittwoch, den 29.04.2020, ab 19:00 Uhr findet der BVOH-Dresden-Stammtisch erstmals bei Zoom statt. Bitte folge dem Link in der Einladung. Der Stammtisch ist öffentlich. Die Einladung richtet sich an alle am Onlinehandel interessiert ist. Die Regel lautet: Fühle Dich immer eingeladen, aber niemals verpflichtet. Wer keine Einladung erhalten hat, aber gerne eine hätte, der melde sich bitte bei rawentzel@bvoh.de

Wir grüßen die BVOH-Community und alle am Onlinehandel Interessierten!

#wirliebenonlinehandel

Wolfgang Wentzel und Holger Knutas

www.bvoh.de

Von eBay Deutschland direkt zum BVOH: Cindy Mattern leitet ab 1.4.2020 das BVOH-Hauptstadtbüro in Berlin

Sie ist eine Liebhaberin israelischer Weine, sie hat 17 Jahre für eBay gearbeitet und es ist kein Aprilscherz: Ab 1. April 2020 leitet Cindy Mattern das Hauptstadtbüro des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. in Berlin. Sie ist laut Internet World Business vom 03.04.2020 die wichtigste Auf- und Umsteigerin der Woche.

Berlin, 02.04.2020. Der BVOH begrüßt Cindy Mattern als neue Leiterin seines Hauptstadtbüros. Sie tritt die Nachfolge von Anna Montasser an, die bereits seit Juli 2019 in das Auswärtige Amt gewechselt ist. Cindy Mattern war bisher für die eBay International AG in Berlin Dreilinden über viele Jahre in verschiedenen leitenden Funktionen tätig, zuletzt verantwortete sie als Teamleiterin den Concierge Service für eBay Deutschland.

Cindy Mattern, die neue Leiterin des BVOH-Hauptstadtbüros

Die Arbeit mit und für Menschen vor allem im eCommerce zieht sich wie ein roter Faden durch ihre bisherige Tätigkeit. So bringt Cindy Mattern 17 Jahre Erfahrung beim Onlinemarktplatz eBay und ihre damit verbundene Expertise in ihre neue Tätigkeit ein. Viele Onlinehändler in Deutschland kennen Cindy Mattern als kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin.

„Der Bundesverband Onlinehandel freut sich außerordentlich, mit Cindy Mattern eine fachlich so herausragende Führungskraft als Leiterin seines Hauptstadtbüros gewonnen zu haben. Cindy Mattern bringt ein großes Netzwerk an OnlinehändlerInnen mit und wird so die Arbeit des BVOH enorm verstärken“, sagt Oliver Prothmann, Präsident vom Bundesverband Onlinehandel. Sie erweitert damit das Team um Präsident Oliver Prothmann (Berlin) und Geschäftsführungsbeauftragten Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel (Dresden).

„Mit dem Wechsel zum BVOH verändert sich mein Blick auf den Onlinehandel und die Bedürfnisse der Händler sinnvoll und bekommt eine andere Tiefe. Meine ausgeprägte Neugier in Bezug auf Menschen, ihr Business und die damit verbundenen Bedürfnisse sehe ich als Basis für die gemeinsame Arbeit. Ich freue mich darauf, die politische Arbeit im Sinne der Mitglieder voranzutreiben und herauszufinden, wie unser Netzwerk wachsen und welchen Mehrwert es uns bringen kann“, sagt Cindy Mattern.

Sie wird als Leiterin des Hauptstadtbüros die Koordination der Mitglieder inkl. Kommunikation und Schaffung neuer Zusammenarbeitsformen übernehmen. Des Weiteren steht Sie als erste Ansprechpartnerin für Politik und Presse zur Verfügung. Aktuell wird sie, wie das gesamte Team vom BVOH, aus dem Homeoffice arbeiten.

Zur Pressemitteilung: http://bvoh.de/wp-content/uploads/2020/04/200402-PM-Cindy-Mattern.pdf

Mark hat – natürlich! – schon einen Tag früher berichtet: https://wortfilter.de/von-ebay-zum-bvoh-e-v-cindy-mattern/

Herzlich willkommen, liebe Cindy!

Auf gute Zusammenarbeit!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter für die Geschäftsführung des BVOH

BVOH Themen-Stammtisch DS-GVO am 21. März 2019 in Dresden

Datenschutz

Ach ja natürlich! Da war doch was! Also, kurz gesagt, wir wollen am 21. März in Dresden mal wieder einen Themen-Stammtisch machen. Den letzten dieser Art hatten wir 2014 in Leipzig, in Auerbachs Keller. Thema war die damals neue Widerrufsbelehrung.

Unser Thema dieses Mal lautet kurz: DS-GVO.

Könnte es sein, dass wir die DS-GVO für genau so wichtig einschätzen wie 2014 die damals neue Widerrufsbelehrung? Ja! Es war nicht nur die Widerrufsbelehrung neu, es gab eine neue Verbraucherrechterichtlinie. Ein Wort mit sehr vielen R. Die Abkürzung war VRRL. Nun also DS-GVO.

Könnte es sein, dass wir deshalb dieses Mal ein wenig Werbung brauchen, weil wir es für so wichtig halten? – Ja! Also, wenn Du kommst, sei so nett und verlinke diesen Artikel bitte. Falls Du nicht kannst, verlinke ihn bitte auch 🙂

Könnte es sein, dass wir jetzt öfter Themen-Stammtische machen? Ja! Wenn dieser wieder mindestens genau so viel Anklang findet, wie jener damals in Auerbachs Keller in Leipzig.

Könnte es sein, dass zwischen neuer Widerrufsbelehrung und Datenschutzgrundverordnung nichts spannendes passiert ist? Nein! – Außer: ElektroG, Verpackungsverordnung, Verpackungslizenzierung, Kampf gegen Handelsbeschränkungen im Internet, Fortschritte beim Abmahnschutz, gleich einige Tage des Onlinehandels zwischen 2014 und 2019, EU-Sektorenuntersuchung, Panda.Black, Steuergesetz 2018, Verkaufsverbote für Luxuswaren im Internet, Jugendschutz im Onlinehandel, … und … und … und


Alle Informationen auf einen Blick

Datum: 21. März 2019

Uhrzeit: 19:00 Uhr (pünktlich!)

Thema: Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO, erstes Praxis-Special 

Ort: Körnergarten Dresden

Typ: Stammtisch, Themen-Stammtisch

Kategorie: Selbstzahler

Veranstalter: Bundesverband Onlinehandel e.V.

Geheimhaltungsstufe: öffentlich

Diät-Stufe: Vollkost


Die Spezialisten

Gotthard Thessel von Sodalitas kommt. Holger Knutas, Vizepräsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. wir dabei sein. Ich werde auch mit von der Partie sein. 


Anmeldungen

unter: wentzel@onlinehandelsrecht.com

Du musst Dich dieses Mal anmelden (an unsere Pappenheimer). Sie werden um Anmeldung gebeten (an unsere geschätzten Gäste, die uns das erste Mal beehren).


Was erwartet Dich und was wird passieren?

  • Wir werden wiederholen, was zu Recht oder zu Unrecht in Vergessenheit geriet
  • Wir werden praktische Erfahrungen austauschen, die ein jeder von uns gesammelt haben wird
  • Wir werden uns über datenschutzrechtliche Anfragen unterhalten
  • und über ihre Beantwortung
  • Wir werden der Frage nachgehen, ob alles beim alten geblieben ist oder ob sich wirklich etwas geändert hat
  • und wenn ja, was
  • wir werden der Frage nachgehen, ob Datenschutz ein langweiliges Thema ist oder ein anregender Kontext
  • vielleicht sogar eine Notwendigkeit
  • wir werden miteinander essen und trinken
  • wir werden unsere Visitenkarten austauchen
  • wir werden gestärkt, bereichert und erholt auseinandergehen
  • und vorher jeder seine eigene Rechnung bezahlen
  • unser Geschäft und unser Netzwerk wird sich verbessert haben
  • wir werden eine Antwort auf die Frage haben: Was tut der BVOH?
  • und wir werden am nächsten Morgen alles wieder vergessen haben. Warum? Datenschutz!

Save the Date. Sei willkommen. Melde Dich an.

Allerbeste Güße!

Wolfgang Wentzel und Holger Knutas für den Bundesverband Onlinehandel e.V.

Zum BVOH-Kalender-Eintrag geht es >>>hier


Was passiert, wenn ich diesen Termin verpasse?

Du kannst es niemals wieder aufholen.

Aber merk Dir wenigstens den Tag des Onlinehandels 2019 in Berlin vor, am 11. Oktober 2019

Sei Deine Marke!


plenty Kassel 2019

Sag die magischen drei Worte. Sag: plenty Kassel 2019. Der Insider wird sofort wissen, was ich meine, Danke! Dem Interessierten möchte ich das Programmheft reichen. Den BVOH triffst Du am Stand 54. Mich auch. Der Hash heißt #OHK19 Alle Infos bei >>>Plenty

Sagen Sie jetzt nichts mehr. Fahren Sie hin.