Widerrufsbutton und noch viel mehr

Neue Pflichten für Onlinehändler ab Juni 2026

E-Commerce Regeln 2026

Neue gesetzliche Pflichten für Onlinehändler ab 2026

Derzeit bricht ein rechter Pflichten-Tsunami über den Onlinehandel herein: Widerrufsfunktion, Garantiekennzeichnung, Informationspflichten. Jetzt prüfen und Abmahnrisiken vermeiden. Es drohen neue Abmahnrisiken im Onlinehandel. Erfahren Sie, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie Ihren Shop rechtssicher machen.

Warum jetzt fast jeder Shop abmahnfähig wird

Am 05.02.2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was nach „weiterer EU-Regulierung“ klingt, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in den Onlinehandel. Ab Juni 2026 und September 2026 gelten neue Pflichten, die praktisch jeden Händler betreffen. Und wie so oft gilt: Nicht die Pflicht selbst ist das Problem – sondern ihre fehleranfällige Umsetzung.

1. Pflicht zur Online-Widerrufsfunktion – „Widerrufsbutton“

Ab 19.06.2026 müssen Händler eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Das bedeutet konkret:

  • Button oder Link „Vertrag widerrufen“
  • jederzeit verfügbar
  • von jeder Seite erreichbar
  • ohne Login nutzbar (bei Gastbestellungen)
  • inkl. Formular + Bestätigungsmechanik

Klingt technisch lösbar. Ist es auch.

Aber: juristisch hochriskant.

Warum?

  • falsche Platzierung = Abmahnung
  • falsche Beschriftung = Abmahnung
  • fehlende Eingangsbestätigung = Abmahnung
  • unzulässige Hürden (Login etc.) = Abmahnung

Die Vorschriften sind bewusst unbestimmt formuliert („leicht zugänglich“, „hervorgehoben“).
Das ist ein klassischer Einfallspunkt für wettbewerbsrechtliche Angriffe.

2. Neue Informationspflichten: mehr Pflicht = mehr Fehlerquellen

Ab 27.09.2026 kommen zusätzliche Informationspflichten hinzu.

Besonders relevant:

a) „Harmonisierte Mitteilung“ zur Gewährleistung

  • muss verpflichtend angezeigt werden
  • darf nicht verändert werden
  • muss hervorgehoben sein
  • im Onlinehandel nur farbig zulässig

Problem: Selbst die Inhalte sind teilweise nicht deckungsgleich mit deutschem Recht (z.B. „Anbieten“ statt Anspruch). Das erzeugt ein paradoxes Risiko: Pflicht zur Nutzung – aber gleichzeitig rechtlich angreifbar.

b) Herstellergarantie und Garantiekennzeichnung (wenn > 2 Jahre)

Wenn Hersteller Garantien > 2 Jahre geben:

  • verpflichtende EU-Kennzeichnung
  • strenge formale Vorgaben (Layout, Farben, Schrift)
  • falsche Nutzung = Irreführung

Und besonders heikel: Händler haften, auch wenn der Hersteller Fehler macht. Wie fast immer.

c) Software-Updates, Reparierbarkeit, Nachhaltigkeit

Neu sind u.a.:

  • Angaben zu Software-Updates
  • Reparierbarkeitsindex
  • Ersatzteilverfügbarkeit
  • „umweltfreundliche“ Lieferoptionen

Das Problem ist nicht die Pflicht selbst, sondern:

Händler müssen Informationen verwenden, die sie oft gar nicht kontrollieren können oder vielleicht noch gar nicht haben.

3. Das eigentliche Problem: Umsetzung ≠ Rechtssicherheit

Das Gesetz gibt viele Pflichten vor – aber kaum klare Lösungen.

Typische Fragen aus der Praxis:

  • Reicht ein Footer-Link oder brauche ich eine prominente Platzierung?
  • Wie „hervorgehoben“ ist ausreichend?
  • Wie setze ich die Widerrufsfunktion technisch rechtssicher um?
  • Was mache ich, wenn Hersteller unklare oder widersprüchliche Angaben liefern?
  • Wie vermeide ich Widersprüche zwischen Shop, AGB und E-Mail-Bestätigung?

Die ehrliche Antwort: Es gibt aktuell keine „100 % sichere Standardlösung“.

Und genau deshalb entsteht ein neues Abmahnfeldrisiko.

4. Wer jetzt nichts tut, wird Ziel

Diese Konstellation ist typisch:

  • neue, unklare Pflichten
  • technische Umsetzung erforderlich
  • hohe Streuung von Fehlern im Markt

Das führt erfahrungsgemäß zu: gezielten Abmahnwellen innerhalb weniger Monate nach Inkrafttreten. „Dank“ KI nun noch effektiver.

5. Was Händler jetzt konkret tun sollten

Aus anwaltlicher Sicht ist die Reihenfolge entscheidend:

5.1 Risikoanalyse (Pflichten-Check)

  • Welche neuen Pflichten betreffen den konkreten Shop?
  • Wo bestehen Abweichungen?

5.2 Technische Umsetzung mit juristischer Steuerung

  • Widerrufsfunktion sauber implementieren
  • Platzierung und UX (User Experience) rechtssicher gestalten

5.3 Rechtstexte synchronisieren

  • Widerrufsbelehrung anpassen
  • AGB und Produktseiten überrteiten

5.4 Herstellerinformationen prüfen

  • Garantien
  • Updates
  • Reparierbarkeit

6. Meine Meinung

Die neuen Regelungen sind kein „Update“, sondern ein struktureller Eingriff. Sie verlagern das Risiko vom reinen Rechtstext hin zur technischen Umsetzung im Shop und genau dort passieren die meisten Fehler. Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein Formular. Nach entsprechendem Learning auch im Gesetzesrang nach dem Motto: „Verwendest Du es so, bist Du save“. Für den Widerrufsbutton gibt es keine technische Vorlage, keinen Standard, keine „DIN“. Und für den Rest auch nicht. Das Learning für den Gesetzgeber beginnt also von vorn. Happy Evaluierung!

7. Mandantenhinweis

Ich begleite Onlinehändler seit Jahren genau in solchen Konstellationen:

  • rechtssichere Umsetzung neuer Pflichten
  • Abwehr von Abmahnungen
  • strategische Risikominimierung im laufenden Betrieb

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Shop die neuen Anforderungen erfüllt, schildern Sie mir kurz per E-Mail Ihr Setup (Plattform, Shop-System, Umfang, Besonderheiten). Ich kann mich dann mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen bei Ihnen melden.