Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs – Update

Abmahnschutz-Gesetz wird gestuft wirksam

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurde am 1. Dezember 2020 verkündet (BGl. Teil I, Nr. 56 vom 01.12.2020, Seite 2568) ist seit dem 2. Dezember 2020 in Kraft, Artikel 9 Abs. 1 dieses Gesetzes. Bittere Pille: Der interessante § 8 Abs. 3 UWG – die Neuregelung der Anspruchsinhaberschaft – tritt erst am 1. Dezember 2021 in Kraft, Artikel 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Hinzu kommt eine auf den ersten Blick etwas kryptisch wirkende Überleitungsvorschrift, der § 15a UWG, dazu gleich mehr.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat jetzt vor allem drei Konsequenzen:

  1. Die neuen Regelungen über Abmahnungen – §§ 13 UWG ff. – sind noch nicht anzuwenden auf Abmahnungen, die vor dem 2. Dezember 2020 zugegangen sind, vgl. § 15a Abs. 2 UWG (Überleitungsvorschrift).
  2. Per 1. Dezember 2021 fällt die Klagebefugnis nicht lizenzierter Verbände weg, allerdings nur für Verfahren, die nach dem 1. September 2021 rechtshängig werden, vgl. § 15a Abs. 1 UWG (Überleitungsvorschrift).
  3. Und bis dahin müssen es eben die anderen Schutzmechanismen tun, die seit 2. Dezember 2020 in Kraft sind, wie z.B. die neue Regelung über den Rechtsmissbrauch (§ 8b UWG) .

Den zweiten Punkt möchte ich gern näher untersetzen:

Die Antragsbefugnis ist eine formelle Sachentscheidungsvoraussetzung, die – in jeder Lage eines Verfahrens – vom Gericht von Amts wegen geprüft werden muss. Das dispendiert die Partei nicht davon, entsprechenden Sach- und Rechtsvortrag zu machen. Es herrscht im Zivilprozess immer noch der Pateiengrundsatz und nicht der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht kann von selbst darauf kommen – „Das Gericht kennt das Recht“. Aber Sie können diesen Einwand natürlich auch von sich aus vortragen, was empfehlenswert sein könnte. Besonders, wenn es an der Zeit ist!

Neugefasst am 07.01.2021

Mein aktualisierter Artikel über dieses Thema (mit Synopse)

Informationen auf den Seiten des Deutschen Bundesrates

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