Facebook und Bundeskartellamt einigen sich

Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen, wie das Amt heute, am 10. Oktober 2024, mitteilte.

Es ging um die Zusammenführung von Daten. Oder genauer gesagt, die Verknüpfung von Daten, die zwar von außerhalb von Facebook stammen, aber aus unternehmenseigenen Diensten, wie z.B. von Instagram, mit dem Facebook-Konto verbunden wurden. Entweder stimmte man en Bloc zu oder musste ganz auf die Nutzung von FB verzichten. Das hatte das BKartA beanstandet und Meta diese Praxis 2019 untersagt.

Nun hat man sich geeinigt. Nicht, dass – so das BKartA – alle kartellrechtlichen Bedenken ausgeräumt seien, aber das BKartA sieht die Maßnahmen Metas als „hinreichend geeignetes Gesamtpaket“ an und hat daher das Verfahren im Ermessenswege beendet. Meta hat eine entsprechende Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf zurückgenommen. Nebenbei ist auch noch eine Leitentscheidung des EuGH abgefallen und das Verfahren habe nationale wie europäische Gesetzgebungsinitiativen inspiriert, wir denken in Richtung DSA, DMA, KI-Act. Eine ganze Menge oder?

Um es zu bewerten: Wir sahen ein Kräftemessen zwischen einem weltweit tätigem, internationalen Konzern und einer deutschen Behörde. Gefühlt ist der Kampf für das Bundeskartellamt ausgegangen; jedenfalls – wie ich meine – eindeutig nach Punkten. Dadurch, dass EuGH und EU-Kommission mit von der Partie waren, konnte das Kräfteverhältnis vielleicht als etwas ausgeglichener bezeichnet werden. Auf jeden Fall wertet das den EuGH (er hat schon keine ganz geringe Bedeutung) und die Europäische Gesetzgebung (weiter) auf.

Die EU-Gesetze sind/heißen entweder Verordnungen (gelten unmittelbar) oder Richtlinien (müssen national umgesetzt werden). Der DMA (Digital Markets Act, Stichworte: Gatekeeper/Torwächter bzw. Alphabet/Google) ist eine EU-Verordnung, wie auch der DSA (Digital Services Act) oder die nun schon etwas länger geltende P2B-Verordnung (Stichwort: Mediation/Kommunikation mit den Plattformen). Oder: DS-GVO, Datenschutz-Grundverordnung, da war doch auch noch etwas oder? Gegenbeispiel: Verbraucherrechterichtlinie; erinnern Sie sich? Wie wäre es, ganz aktuell, mit: CRA (Cyber Resilience Act)?

Also, wenn es jetzt „Act“ heißt, dann ist es regelmäßig eine direkt geltende EU-Verordnung. Sicher das geeignetere Instrument, um etwas einheitlich und auch in einer gewissen Geschlossenheit der Mitgliedstaaten zu bewegen oder zu entwickeln.

Andererseits möchte es auch nicht zu viel an Verordnungen und Richtlinien werden, sonst wirkt es vielleicht nicht mehr. Oder man wird immun gegen zu viele Regelungen. Aber jetzt hat sich das Bundeskartellamt in diesem Falle erst einmal durchgesetzt. Zu viel Daten-Sammel-Eifer bei den „Online-Diensten“ macht vielleicht auch kein so gutes Gefühl. Trial and Error oder die Wahrheit, besser: die Gerechtigkeit, liegt ja vielleicht wirklich manchmal in der Mitte. Mitunter helfen auch freiwillig aufgesetzte Standards der Wirtschaftsakteure ganz gut, besser oder sogar alleinig.

Demnächst werden also einige Änderungen auf FB anstehen bzw. sind schon anzutreffen: Einführung einer Kontenübersicht, Sondereinstellung beim FB-Login, präzise Nutzerinformation, vorgeschalteter Wegweiser und eingeschränkte Datenverknüpfung. Und nun wissen Sie auch warum!

Insgesamt ist das Thema doch ziemlich komplex, man kann es sich wohl am besten an Hand der aufgeräumten Presseerklärung des BKartA, des dort angeführten Werdeganges und den dabei gegebenen, weiterführenden Hinweisen erschließen:

Wenn das mal kein Beitrag ist, den man auf Facebook teilen sollte?!

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