Schlagwort-Archive: Bundeskartellamt

Ticket nach Berlin! Tag des Onlinehandels 9.9.15

Muss ich dorthin? Wer kommt denn alles?

Der Tag des Onlinehandels ist Ihr Tag, liebe Onlinehändlerinnen und Onlinehändler! Natürlich müssen Sie dabei sein!

Das Programm ist außergewöhnlich hochwertig. Die Sprecher sind elitär. Es erwarten Sie u.a.:

  • Alexander Heil, Senior Manager eBay Deutschland
  • Thomas Kramler, Leiter der Sektoruntersuchung eCommerce, EU-Kommission
  • Dr. Gunnar Kallfaß, Referats Direktor G1, Bundeskartellamt
  • Hansjörg Durz MdB (CSU), Bundestags-Aussüsse für Wirtschaft + Energie und Digitale Agenda
  • Chris Sherwood, Head of Public Policy, Allegro Group
  • Jost Vielhaber, Leiter Öffentlichkeitsarbeit reuter.de

Die vollständige Liste der Referenten, Themen, Seminare und Workshops können Sie hier sehen: www.tag-des-onlinehandels.de

TdOH_Front02webWir freuen uns darauf, sehr viele von Ihnen am 9.9.15 und/oder am 10.9.15 in Berlin begrüßen zu dürfen. Trotzdem finden wir, dass sich noch zu wenige angemeldet haben, gemessen an dem ausgezeichneten Programm, das wir für Sie vorbereitet haben. Falls Sie also noch unentschlossen sind, dann melden Sie sich bitte an. Viele Informationen fließen tatsächlich am besten in persönlichen Gesprächen vor Ort. Wir haben uns bemüht, ein wirklich außergewöhnliches Programm für Sie auf die Beine zu stellen, um Ihnen eine Veranstaltung anzubieten, die sich heraushebt aus den üblichen Messen und Kongressen, dadurch, dass sie einerseits auf Sie persönlich zugeschnitten ist und andererseits Antworten auf die brennenden Fragen von heute gibt. Auch ich werde einem Workshop zum Thema „Rechtskonformes Handeln auf Amazon, Lösungsansätze für die Informationspflichten auf Amazon“ halten, zu dem ich Sie herzlich einlade. Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Stammtischen, Workshops und all den Veranstaltungen gemacht, die wir „unter dem Jahr“ für Sie anbieten. Wirklich konzentriert, optimiert und gebündelt erhalten Sie die für Sie wesentlichen Informationen jedoch bevorzugt auf dem Tag des Onlinehandels. Es ist die Jahresveranstaltung des BVOH. Wenn Sie sich die Frage stellen, wer im Wettbewerb die Nase vorn hat – Es ist der, der die besseren und schnelleren Informationen hat. Also buchen Sie Ihren persönlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrem Mitbewerber noch heute!

Anmeldung unter: www.tag-des-onlinehandel.de

  • Was? – Tag des Onlinehandels, Jahresveranstaltung des BVOH, mit anschließendem Abendevent
  • Wann? – 9. September 2015
  • Wo? – Haus Ungarn, Karl-Liebknecht-Straße 9, 10178 Berlin
  • Uhrzeit? – 8:30 – 18:30 Uhr, anschließend BBQ Abendevent

Mit den allerbesten Grüßen aus Dresden

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH)

P.S.

  • Auch ich habe kein Hotel mehr in Berlin buchen können. Wir tagen aber am Alexanderplatz, dem zentralen Platz von Berlin. Also haben wir den U-Bahn-Plan genommen und ein Hotel an der Peripherie, aber mit U-Bahn-Anschluss, gesucht und gefunden. Auf diese Weise sind wir in 10 Minuten vor Ort und haben noch dazu ein günstiges Hotel!
  • Wem die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten etwas sagt, dem sei, falls noch nicht geschehen, dringend empfohlen, sich zum E-Gipfel am 10.9.2015 (einen Tag nach dem Tag des Onlinehandels) anzumelden: http://www.e-gipfel.de/

Bundeskartellamt ./. Asics: Internetverbote sind verboten!

BVOH: Ein wichtiger Sieg im Kampf gegen Herstellerbeschränkungen

TdOH_Front02webDas Bundeskartellamt in Bonn stellt in einer lang erwarteten Entscheidung klar: Marktplatzverbote und Beschränkungen des Internetvertriebs sind rechtswidrig. Die Entscheidung des Kartellamts bedeutet für die Onlinehändler, dass sie ihre Waren in Zukunft ungehindert über Online-Marktplätze, wie Amazon, eBay oder Rakuten, sowie Preis-Suchmaschinen vertreiben dürfen. Mit ihrem heutigen Machtwort schließt die Bonner Behörde ein fast drei Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren mit einer wegweisenden Entscheidung ab. „Eine gute, ein wichtige, eine richtige Entscheidung des Bundeskartellamts. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für den Onlinehandel. Viele deutsche Gerichte werden diese Entscheidung als Grundlage ihrer Rechtsfindung nutzen. Dafür haben wir jahrelang gearbeitet“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Die vom Kartellamt verbotenen Beschränkungen hatte der Sportartikelhersteller Asics in seinen Vertriebsbestimmungen vorgesehen. Beschränkungen und wie man als Händler die Entscheidung des Bundeskartellamts sinnvoll für sich nutzen kann, ist ein wichtiges Thema auf dem „Tag des Onlinehandels“ den der BVOH am 9. September 2015 in Berlin veranstaltet. Der BVOH diskutiert mit dem Bundeskartellamt und der zuständigen EU-Kommission über diese Beschränkungen im Onlinehandel.

Entscheidung des Bundeskartellamts hat Signalwirkung für den Onlinehandel

Die Entscheidung des Kartellamts entfaltet eine Signalwirkung weit über den konkreten Fall hinaus. Bereits im letzten Jahr hatten verschiedene Gerichte in Verfahren gegen Markenhersteller Marktplatzverbote für unzulässig erklärt. Auch hatte das Kartellamt ebenfalls im letzten Jahr eine Abmahnung gegen Asics ausgesprochen undadidas musste auf Rücksprache mit dem Kartellamt jegliche Online-Beschränkungen eingestellt. Dennoch spielten viele Hersteller auf Zeit und wendeten Vertriebsbeschränkungen und Marktplatzverbote weiter an. Diese heutige Entscheidung aus Bonn beseitigt nun letzte Unsicherheiten. „Das ist ein großer Tag für den Onlinehandel, für alle Händler und nicht zuletzt für den Verbraucher“, sagt Oliver Prothmann. Online-Beschränkungen schaden insbesondere auch stationären Händlern im ländlichen Raum, denen sie einen wichtigen, weiteren Vertriebskanal abschneiden und damit Existenzen gefährden. Nicht zuletzt wird vor allem durch Marktplatzverbote die Möglichkeit für den Verbraucher, Angebote zu vergleichen, beschränkt, was letztlich zu schlechter Verfügung und höheren Preisen führt.

Bundeskartellamt schließt Hintertürchen

Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts ist endgültig klar, dass Vertriebsbeschränkungen, die Händlern die Nutzung von Online-Shops, Online-Marktplätzen, Preis-Suchmaschinen und Online-Werbung verbieten, unzulässig sind. „Das gilt natürlich genauso für Klauseln, die zwar nicht so eindeutig formuliert sind, aber das gleiche Ziel verfolgen“, betont Oliver Prothmann. Im Januar etwa hatte Asics versucht, die Beschränkungen in neuen Bestimmungen bei seinen Händlern durchzusetzen. Daraufhin hatte das Kartellamt die Verhandlungen mit Asics abgebrochen, nachdem seitens der Behörde im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems Beschränkungen des Internetvertriebs gesehen wurde.

Klagen lohne sich jetzt

Wie der BVOH bereits hier berichtet hat und nun auch das Bundeskartellamt in der Veröffentlichung hingewiesen hat, überprüft die Europäische Kommission Online-Beschränkungen. In einer Sektoruntersuchung eCommerce mit einem ausführlichen Fragebogen, der in Deutschland an über 500 Händler geschickt wurde, fragt die EU nach Beispielen aus der Praxis. „Ich kann nur jedem Händler empfehlen, an dieser Befragung teilzunehmen“, rät Oliver Prothmann. Eine solche Beteiligung ist auch möglich, wenn man nicht von der Kommission angeschrieben wurde, da auch eine Initiativ-Beantwortung möglich ist. „Überdies sollte sich jeder Händler nach der heutigen Entscheidung aktiv gegen jedwede Form von Vertriebsbeschränkungen, wie Marktplatzverbote, zur Wehr setzen“, so Oliver Prothmann. Die Chancen stehen ausgezeichnet, dass die Gerichte dem Kartellamt folgen und zugunsten der Onlinehändler entscheiden und der Bundesverband Onlinehandel kann unterstützen.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Pressemitteilung: >>>hier.

Quelle: Internet-Verbote sind verboten – BVOH begrüßt lang erwartete Entscheidung des Bundeskartellamts gegen Asics – BVOH Bundesverband Onlinehandel

BKartA: Bußgeld wg. vertikaler Preisbindung bei portablen Navigationsgeräten verhängt

TdOH_button„Druckausübung dahingehend, dass Händler bestimmte Preise einhalten sollen, ist bereits seit den 70er Jahren verboten“

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro gegen die United Navigation GmbH, Ostfildern, wegen der vertikalen Preisbindung von Einzelhändlern beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Verantwortliche des Unternehmens haben im Zeitraum von Juli 2009 bis zum Mai 2014 mit verschiedenen Händlern vereinbart, dass diese beim Verkauf portabler Navigationsgeräte von United Navigation bestimmte Endkundenpreise nicht unterschreiten. Einzelne Preisvereinbarungen für die unter den Marken „Becker“ und „Falk“ vertriebenen Navigationsgeräte hat es bereits im Jahr 2007 gegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Händler dürfen selbständig festlegen, welchen Preis sie für ein Produkt verlangen. Der Hersteller darf sie davon nicht abhalten. Erlaubt ist nur die unverbindliche Preisempfehlung. Auch wenn man als Verbraucher oft einen anderen Eindruck gewinnt: Preisbindungen zwischen Hersteller und Händlern oder Druckausübung der Hersteller dahingehend, dass die Händler bestimmte Preise einhalten sollen, sind bereits seit den 70er Jahren verboten.

United Navigation hat insbesondere die Preise von Online-Händlern überwacht. Sobald ein bestimmtes Verkaufspreisniveau unterschritten war, wurde um Einhaltung des vorgegebenen Preisniveaus gebeten. Als Maßstab dafür, welches Preisniveau aus Sicht von United Navigation akzeptabel war, wurde der sogenannte „Street Price“ eingeführt, der neben der unverbindlichen Preisempfehlung an die Händler kommuniziert wurde. Die meisten Händler haben ihre Preise nach der Kontaktaufnahme durch United Navigationentsprechend angehoben.

In anderen Fällen wurden die Preisanhebungen mit der Androhung von Lieferstopps oder rechtlichen Schritten wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien erzwungen oder mit der Gewährung von Vorteilen in Gestalt von Boni für die Preisanhebung erreicht. Das Verfahren beruht auf Hinweisen, die der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde vorlagen und denen das Bundeskartellamt im Rahmen einer Durchsuchung nachging. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde neben der derzeitig eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens auch berücksichtigt, dass United Navigation umfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat, und dass das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Quelle: Bundeskartellamt – Homepage – Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung bei portablen Navigationsgeräten verhängt.


Hier haben wir ja das vollständige Programm: „Boni für die Preisanhebung“, bis hin zu Lieferstopp (Auslistung) und Abmahnung wegen angeblichen Bilderklaus vom Hersteller, um zu erreichen, dass Hersteller-seits existierende Preisvorstellungen beim Onlinehändler erzwungen werden, damit die unverbindliche Preisempfehlung eben dann doch verbindlich werde, bei Androhung etwa einer Auslistung des Händlers. Schön, dass das Bundeskartellamt diese Instrumentarien nicht nur gesehen hat, sondern auch klar benennt. Sehr schön, dass hier in einer öffentlichen Pressemitteilung deutlich gesagt wird, dass ein solches Vorgehen durch einen Lieferanten rechtswidrig ist und deshalb mit einem Bußgeld geahndet wird. „Draußen“ fehlt es bisweilen eben nicht nur an einem Unrechtsbewusstsein, sondern man sonnt sich auch in der vermeintlichen Folgenlosigkeit solchen rechtswidrigen Tuns. Hiergegen hat das Bundeskartellamt jetzt deutliche Worte und ein Bussgeld gefunden. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. Derzeit ist es mühsam, etwa gegen einen Lieferstopp oder gegen den „Trick mit dem (angeblichen) Bilderklau“ vorzugehen. Es ist anspruchsvoll, im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Auslistung anzugehen, weil die dazu in Betracht kommende Leistungsverfügung nur in engen Grenzen zulässig ist, und mancher Rechtsschutz daran scheitert, dass die Gerichte einen Lieferanten nicht als Monopolist oder relativ marktbeherrschendes Unternehmen ansehen, und damit, ohne die oben vom Bundeskartellamt selbst angesprochene kartellrechtliche Problematik zu sehen,  einen Weiterbelieferungsanspruch möglicherweise sogar ablehnen. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes hilft nun dabei, mit deutlich mehr Aussicht auf Erfolg gegen Lieferanten vorzugehen, die sich, um Preisvorgaben zu erzwingen, gegenüber dem Onlinehändlers des Instrumentariums von „Zuckerbrot (Boni) und Peitsche (z.B. Lieferstopp)“ bedienen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ich selbst aber bin guter Dinge, dass das Bundeskartellamt hier durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wird. Praxistipp: Dokumentieren Sie also die Aufforderungen Ihres Lieferanten, sich an von denen vorgegebenen Preise zu halten. Konfrontieren Sie ihn damit, und mit der Rechtswidrigkeit solchen Tuns. Vor Gericht schließlich kann eine solche Dokumentation eine mögliche Beweislücke (Nicht jeder hat eine Entscheidung des Bundeskartellamts!) insofern schließen helfen, als Sie es sind, der einen entsprechenden Rechtsverstoß darzulegen und zu beweisen (glaubhaft zu machen) hat. Wir vertreten Sie gern in solch herausfordernden Verfahren.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Geschwindigkeitsübertretungen sind erlaubt

beim BVOH Speed Dating mit dem Bundeskartellamt

zum e-Commerce Day 2015.

banner-bvoh-hitmeister-2015

Mehr Informationen:

https://onlinehandelsrecht.com/2015/04/10/der-bvoh-zum-hitmeister-e-commerce-day-2015/

https://www.hitmeister.de/ecommerceday/

BVOH warnt: Industrie torpediert die Zukunftsfähigkeit des deutschen Einzelhandels

OliverProthmann_webOliver Prothmann fordert vom Wirtschaftsministerium klare Position für mittelständischen Handel und gegen wettbewerbswidriges Herstellerverhalten

Berlin, 15. April 2015

Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Einzelhandels wird von der Industrie torpediert. Laut einer Studie des BVOH verbieten immer mehr Hersteller den Händlern den Verkauf über Online-Shops (28%) und Marktplätze (78%). Aber gerade die Fach-Händler in kleinen und mittleren Innenstädten sind auf den Onlinehandel als zweites Standbein angewiesen. Denn der ist oftmals für diese stationären Händler die einzige Möglichkeit zum Überleben. „Wir fordern vom Wirtschaftsministerium, klare Position für den deutschen Mittelstand im Handel und gegen wettbewerbswidrigem Verhalten der Hersteller zu beziehen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) mit Blick auf das erste Treffen zur „Dialogplattform Einzelhandel“ des BMWi.

Online- und stationärer Handel bestehen nur gemeinsam gegen die Industrie

Entgegen landläufiger Meinung geht es in dieser Diskussion nicht darum, ob der Onlinehandel dem stationären Handel etwas wegnimmt, sondern wie der stationäre Handel es gemeinsam mit dem Onlinehandel schafft, gegen die Industrie und riesigen „Pure Player“ bestehen zu können. Denn die Industrie setzt selber immer stärker auf Direkt-Vertrieb – auch online. „Das lässt den KMU-Handel sterben“, sagt Oliver Prothmann im Vorfeld des „eCommerce Day 2015“, der Fachmesse für den Onlinehandel in Köln. Bemerkenswert ist dabei, dass „Hersteller-Online-Shops schneller wachsen als der Online-Handel insgesamt“. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des ECC Köln. Die angebliche Unterstützung der Fach-Händler durch die Hersteller findet immer weniger statt. Hersteller Webseiten, wie etwa adidas und Nike, wandeln sich immer mehr zu Online-Shops und der Verweis auf Händler-Shops ist schwer zu finden.

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften sind die großen Verlierer

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften werden von den Herstellern ebenso am Onlinehandel gehindert wie Onlinehändler direkt. Gerade Verbundgruppen mit ihren tausenden angeschlossenen Fach-Händlern sind die großen Verlierer.

Expertenpanel „Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel“ auf dem „eCommerce Day 2015“

Thema: Eine wachsende Anzahl von Marken und Herstellern beschränkt den Verkauf von Produkten über Online-Marktplätze oder auch die Nutzung von Preissuchmaschinen. Schützen Vertriebsbeschränkungen das Image eines Markenherstellers und lässt sich ein wahrnehmbarer Preisverfall verhindern? Wie können hier die Interessen von Industrie und Handel in Einklang gebracht werden? Branchenexperten tauschen die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Thema aus.

  • Teilnehmer: Dr. Antje Bärenß-Henke (Dezernat Textilgewerbe, Bundeskartellamt), Antonio Ligato (Geschäftsführer, G + L GmbH), Denis Popovic (Geschäftsführer, Nexxt Hair Project GbR), Dr. Gerald Schönbucher (Geschäftsführer, Hitmeister GmbH).
  • Moderation: Oliver Prothmann (Präsident, Bundesverband Onlinehandel e.V.)
  • Veranstaltungsdaten: Köln, RheinEnergy Stadion am 17. April 2015 um 11.30 Uhr.
  • Mehr Informationen unter: „eCommerce Day 2015„
  • Eintritts- und Pressekarten erhalten Sie über den BVOH

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Webseite http://www.bvoh.de
Facebook https://www.facebook.com/BVOHeV
Twitter https://twitter.com/online_handel

Pressemeldung: 150415 PM BVOH warnt

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e. V. c/o. Publiplikator GmbH | Königstraße 2 | 14163 Berlin
Tel: 030-200 898-31 | Fax: 030-200 898-99 | Mobil: 0151-1165 3994
blase@publiplikator.de


 

Lesen Sie mehr über die Arbeit des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. und wie Sie uns unterstützen können: http://www.bvoh.de/

Bundeskartellamt bricht Verhandlung mit Sportartikelhersteller Asics ab

Oliver Prothmann_webBVOH empfiehlt Händlern den Rechtsweg gegen Asics – die Chancen stehen gut

Berlin, 29.01.15 – Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Bundeskartellamt sieht erneut Anhaltspunkte für Beschränkungen bei Asics

Asics erlässt einseitige Verkaufsverbote gegenüber Onlinehändlern. Das ist nicht neu, von dieser Verfahrensweise des Sportartikelherstellers berichten viele BVOH-Mitglieder bereits in einer Umfrage des Verbandes Ende 2014. Seit März 2013 ermittelt das Bundeskartellamt in Bonn. Das Neue daran: Im Gegensatz zu Wettbewerber Adidas hat Asics keine gütliche Regelung mit den Kartellwächtern angestrebt, nur geringfügige Änderungen seines Vertriebssystems vorgenommen. „Die Verhandlungen mit Asics über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung wurden abgebrochen. Eine weitere Diskussion über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung der in der Abmahnung vom 28. April 2014 beanstandeten Regelungen ist obsolet geworden, nachdem sich aus Sicht des Bundeskartellamts Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass es im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems für viele Händler wiederum zu Beschränkungen ihres Internetvertriebs kommen könnte. Das Verfahren, in dem das bisherige Vertriebssystem geprüft worden ist, wird daher fortgeführt“, erklärt Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamtes.

BVOH sammelt Beweise gegen Asics

Damit ist klar, dass sowohl das alte als auch das neue Vertriebssystem von Asics aus Sicht des Bundeskartellamtes wettbewerbswidrig ist. „Wir können allen Händlern, die unbedingt mit Asics weiter Geschäft betreiben wollen, nur raten, die Verträge zu unterschreiben und umgehend dem Bundesverband Onlinehandel zuzuschicken. Der BVOH sammelt diese Verträge und übergibt sie gebündelt an das Bundeskartellamt“, sagt Oliver Prothmann. WICHTIG: Nur so begeht der einzelne Händler keine rechtswidrige Handlung wenn er einen wettbewerbswidrigen Vertrag unterzeichnet.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail presse@bvoh.de


 

Selektive Vertriebsmaßnahmen gegen Onlinehandel gefährden den Mittelstand

BVOH fordert von Kartellamt und Bundesregierung klare Signale gegen Hersteller-Beschränkungen im Onlinehandel

Oliver ProthmannHandelsbeschränkungen großer Hersteller bedrohen immer mehr kleine und mittlere Onlinehändler in ihrer Existenzgrundlage. „Wir brauchen endlich Klarheit für den Onlinehandel, wir brauchen ein Grundsatzurteil gegen Beschränkungen“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). Die Herstellerbeschränkungen sind ein klarer Verstoß gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht. Immer mehr Gerichte haben in den letzten Monaten gegen diese „selektiven Vertriebsmaßnahmen“ entschieden, doch die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn oder des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht ebenfalls noch aus. Die Aufgabe des Kartellamts sei es nun, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und einen freien Handel zu garantieren, fordert der BVOH. „Wenn sich Hersteller durch diese, in der Branche bekannten, Einzelentscheidungen nicht von ihren selektiven und den Handel einschränkenden Vertriebsmethoden abbringen lassen, dann muss das Kartellamt bereit sein, den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“, sagt Oliver Prothmann.

Europäisches Gesetz muss vollzogen werden – Berlin muss handeln

Die Gesetze und Regelungen auf europäischer Ebene sind vorhanden und müssen vollzogen werden, damit der Missbrauch der Hersteller beendet wird. Das haben die Richter des Frankfurter Landgerichts in ihrem Urteil gegen den Sportartikelhersteller Deuter festgestellt. Noch gibt es keine klare Rückendeckung für Onlinehändler von der EU-Kommission, die für den Schutz des Wettbewerbs dringend notwendig ist. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ein klares und starkes Signal nach Brüssel zu senden. Wettbewerbsfreiheit und die freie Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dringend nachhaltig geschützt werden“, sagt Oliver Prothmann.

Tag des Onlinehandels in Berlin – adidas und Deuter im Fokus

TDO_Anzeige_web

Der vom BVOH erstmalig in Berlin veranstaltete „Tag des Onlinehandels“ steht ganz im Zeichen des Engagements gegen Handelsbeschränkungen. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutieren der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU, angefragt), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner mit betroffenen Onlinehändlern über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der mittelständische Online-Händler überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.


 

TAG DES ONLINEHANDELS 

Info und Anmeldung unter: www.tag-des-onlinehandels.de


Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der KMU-Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de


Als pdf: 20141007_Forderungen BVOH

 

Casio darf Verkauf über eBay nicht länger verbieten!

  • Oberlandesgericht Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio Europe auf OnlineMarktplätzen

Berlin, 18. 06.204 – Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Verfahren gegen Casio Europe am 5. Juni 2014 entschieden, dass das Verbot des Herstellers an seine Vertrags-Händler über Online-Marktplätze wie zum Beispiel eBay zu verkaufen, rechtswidrig ist (AZ 16 U (Kart) 154/13). Das teilte die Wettbewerbszentrale heute mit. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Verbot des Herstellers gegen Kartellrecht. Damit befinden sich die Schleswiger Richter auf einer Linie mit dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte kürzlich entschieden, das Verbot des Sportartikelherstellers Asics, über Online-Marktplätze zu verkaufen, sei nach vorläufiger Prüfung eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung.

Die ausführliche Meldung lesen Sie bitte >>>hier!

Hier können Sie das Urteil lesen.

logo-choice-in-ecommerce-letter-de-medium

Bundeskartellamt zeigt Asics rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Oliver Prothmann

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt „schießt Asics damit über das Ziel hinaus“. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

„Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel“,

sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. „Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

„Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen“,

erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren.

„Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat“, 

sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de

Als pdf: 140428 PM BuKartA Asics BVOH