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Workshop mit Fast Forward Imaging und Rechtsanwalt Wentzel in Dresden

FFI-LOGO-header_165.jpgHerzliche Einladung zum gemeinsamen Workshop

mit Anna Rojahn, Founder und CEO bei FFWI, und Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt und Beauftragter für die Geschäftsführung beim Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH. „Alles“ über Produktfotos im Internet. Ganz praktisch und anwaltlich. 

Anna Rojahn hat es sich zur Aufgabe gemacht, interessante technische Lösungen für den Einsatz in eCommerce-Unternehmen praxistauglich auf den Markt zu bringen. Das Patent, das den Produktaufnahmen von Fast Forward Imaging zugrunde liegt, wird in dem Workshop in seinen konkreten Anwendungsweisen präsentiert, erklärt und vorgestellt.  Oder wussten Sie, was 360-Grad-Produktfotografie ist?

Ich werde zum Workshop eine Keynote zum Urheberrecht beitragen. Es geht dabei auch um die verschiedenen Konstellationen und rechtlichen Aspekte der Einbindung von Fotografien in Produktbeschreibungen im Webshop und auch auf Plattformen. Urheberrecht in der praktischen Anwendung sozusagen. 

Freuen Sie sich auf ein besonderes Duett aus Werbefotografie und Recht! 

Herzliche Einladung zum Workshop von Anna Rojahn und Wolfgang Wentzel am 9.8.16 im Abakus-Konferenz-Zentrum. Beginn: 17:00 Uhr. Der Workshop ist kostenfrei. Veranstaltungsort: Blasewitzer Str. 41, 01307 Dresden >>>Anfahrt

Für weitere Infos folgen Sie bitte dem >>>Link 

Im Anschluss an den Workshop ist Stammtisch im Körnergarten!

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Ticket nach Berlin! Tag des Onlinehandels 9.9.15

Muss ich dorthin? Wer kommt denn alles?

Der Tag des Onlinehandels ist Ihr Tag, liebe Onlinehändlerinnen und Onlinehändler! Natürlich müssen Sie dabei sein!

Das Programm ist außergewöhnlich hochwertig. Die Sprecher sind elitär. Es erwarten Sie u.a.:

  • Alexander Heil, Senior Manager eBay Deutschland
  • Thomas Kramler, Leiter der Sektoruntersuchung eCommerce, EU-Kommission
  • Dr. Gunnar Kallfaß, Referats Direktor G1, Bundeskartellamt
  • Hansjörg Durz MdB (CSU), Bundestags-Aussüsse für Wirtschaft + Energie und Digitale Agenda
  • Chris Sherwood, Head of Public Policy, Allegro Group
  • Jost Vielhaber, Leiter Öffentlichkeitsarbeit reuter.de

Die vollständige Liste der Referenten, Themen, Seminare und Workshops können Sie hier sehen: www.tag-des-onlinehandels.de

TdOH_Front02webWir freuen uns darauf, sehr viele von Ihnen am 9.9.15 und/oder am 10.9.15 in Berlin begrüßen zu dürfen. Trotzdem finden wir, dass sich noch zu wenige angemeldet haben, gemessen an dem ausgezeichneten Programm, das wir für Sie vorbereitet haben. Falls Sie also noch unentschlossen sind, dann melden Sie sich bitte an. Viele Informationen fließen tatsächlich am besten in persönlichen Gesprächen vor Ort. Wir haben uns bemüht, ein wirklich außergewöhnliches Programm für Sie auf die Beine zu stellen, um Ihnen eine Veranstaltung anzubieten, die sich heraushebt aus den üblichen Messen und Kongressen, dadurch, dass sie einerseits auf Sie persönlich zugeschnitten ist und andererseits Antworten auf die brennenden Fragen von heute gibt. Auch ich werde einem Workshop zum Thema „Rechtskonformes Handeln auf Amazon, Lösungsansätze für die Informationspflichten auf Amazon“ halten, zu dem ich Sie herzlich einlade. Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Stammtischen, Workshops und all den Veranstaltungen gemacht, die wir „unter dem Jahr“ für Sie anbieten. Wirklich konzentriert, optimiert und gebündelt erhalten Sie die für Sie wesentlichen Informationen jedoch bevorzugt auf dem Tag des Onlinehandels. Es ist die Jahresveranstaltung des BVOH. Wenn Sie sich die Frage stellen, wer im Wettbewerb die Nase vorn hat – Es ist der, der die besseren und schnelleren Informationen hat. Also buchen Sie Ihren persönlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrem Mitbewerber noch heute!

Anmeldung unter: www.tag-des-onlinehandel.de

  • Was? – Tag des Onlinehandels, Jahresveranstaltung des BVOH, mit anschließendem Abendevent
  • Wann? – 9. September 2015
  • Wo? – Haus Ungarn, Karl-Liebknecht-Straße 9, 10178 Berlin
  • Uhrzeit? – 8:30 – 18:30 Uhr, anschließend BBQ Abendevent

Mit den allerbesten Grüßen aus Dresden

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH)

P.S.

  • Auch ich habe kein Hotel mehr in Berlin buchen können. Wir tagen aber am Alexanderplatz, dem zentralen Platz von Berlin. Also haben wir den U-Bahn-Plan genommen und ein Hotel an der Peripherie, aber mit U-Bahn-Anschluss, gesucht und gefunden. Auf diese Weise sind wir in 10 Minuten vor Ort und haben noch dazu ein günstiges Hotel!
  • Wem die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten etwas sagt, dem sei, falls noch nicht geschehen, dringend empfohlen, sich zum E-Gipfel am 10.9.2015 (einen Tag nach dem Tag des Onlinehandels) anzumelden: http://www.e-gipfel.de/

Stellungnahme des BVOH zur Abmahnung nach Österreichischer Elektroaltgeräteverordnung

Deutschen Onlinehändlern flattert in den letzten Tagen keine Urlaubspost aus dem Ferienland Österreich ins Haus, sondern vielmehr Abmahnungen des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Sie sind die ersten Auswirkungen der europaweit eingeführten Registrierungs- und Rücknahmepflichten bei Elektro- und Elektronikgeräten. Denn im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich das entsprechende Gesetz schon rechtsgültig. Dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) fehlt allerdings nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, dann kann das Gesetz verkündet werden und ist dann rechtskräftig. „Wer dachte, bis dahin Ruhe in Sachen Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten zu haben, der irrt. Zumindest, wenn er international tätig ist. Denn im Ausland sind entsprechende Gesetze bereits rechtskräftig und die Händler spüren sie in aller Härte“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). So mahnt der Schutzverband aus Österreich bereits Händler auch in Deutschland ab: „Aus Mitgliederkreisen des Schutzverbands wird massiv Beschwerde geführt, dass Sie trotz Ihrer bekannt ständigen Lieferungen von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich noch keinen Bevollmächtigten nach der Elektroaltgeräteverordnung (EAGVO) in Österreich bestellt haben, obwohl dies ausländischen Versandhändlern klar gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Der Abmahnung ist noch keine Kostennote beigelegt, weil es eine dem § 12 Abs. 1 Satz 2 deutschen UWG vergleichbare Regelung in Österreich nicht gibt. „Freilich aber wird ein Gerichtsverfahren nach österreichischem Recht angedroht“, sagt BVOH-Rechtsexperte Wolfgang Wentzel.

Amazon sperrt Händler ohne Entsorger-Registrierung für internationalen Handel

Große Marktplätze reagieren auch auf die Änderung der internationalen Rechtslage. Amazon etwa lässt deutsche Händler zum Verkauf im Ausland nicht zu, wenn sie nicht ordnungsgemäß nach ElektroG in dem jeweiligen Land als Hersteller selber oder über einen Bevollmächtigten registriert sind. „Die Verwirrung ist groß, viele Händler stehen diesen Herausforderungen hilflos gegenüber. Aufgrund der vielen Nachfragen nicht nur unserer Mitglieder veranstalten wir deshalb einen ElektroG-Gipfel am 10. September 2015 in Berlin“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Zur Presseerklärung geht es >>>hier!

Quelle + mehr: ElektroG Abmahnung aus Österreich an deutsche Händler.

Eine umfangreiche juristische Stellungnahme finden Sie hier: http://wp.me/p20EW0-1hv

 

BVOH Stammtisch Mittwoch 29.07.2015 Körnergarten Dresden

Stammtisch KönergartenLiebe Mitglieder, liebe Freunde des BVOH, liebe Stammtischbesucher,

herzliche Einladung zum nächsten Stammtisch: Mittwoch, 29. Juli 2015, 19:00 Uhr, Körnergarten Dresden.

Mit den allerbesten Grüßen
Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel
www.bvoh.de


Kommen Sie zahlreich und diskutieren Sie mit uns aktuelle Probleme des Onlinehandels, wie die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte oder die Grundpreisangabe für Gesichtswasser, Bastelfilz und Fotopapier. Bitte melden Sie sich an, zum Tag des Onlinehandels am 9.9.15 in Berlin: www.tag-des-onlinehandels.de. Lassen Sie sich vormerken für den E-Gipfel in Berlin am 10.9.15: www.e-gipfel.de. @Stammtisch: Keine Agenda. Keine Vereinsmeierei. Nur Essen und Trinken und gemeinsam networken. Kein Eintritt, aber Selbstzahlerstammtisch. Herzlich willkommen!


 

Monopolkommission bestätigt Wettbewerbsprobleme durch Beschränkungen und wenn Marktplatzbetreiber selber Händler ist

Amazon als Beispiel namentlich benannt

BVOH-Präsident Prothmann begrüßt Ergebnisse des Sondergutachtens der Monopolkommission

Die Monopolkommission hat der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften das Sondergutachten  „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte” vorgelegt. Wettbewerbsprobleme können laut Gutachten im E-Commerce dann entstehen, wenn der Betreiber einer Plattform (als Beispiel wird Amazon genannt) zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. Bei der Erstellung dieses Gutachten war auch die Expertise des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) insbesondere in Fragen von Handelsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen gefragt. „Angesichts der Entwicklungen auf digitalen Märkten sind Anpassungen des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis nötig. Der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle sollte erweitert werden, Missbrauchsverfahren sind zügiger zum Abschluss zu bringen”, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Der BVOH begrüßt ausdrücklich das aus eigenem Ermessen der Monopolkommission erstattete Sondergutachten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten. „Gerade im Bereich der Beschränkungen des Onlinehandels durch die Industrie und das wenig transparente Ausnutzen von Monopolstellungen auf digitalen Marktplätzen durch die Anbieter besteht dringender Handlungsbedarf – insbesondere auch in der zugigen Abwicklung von Verfahren. Deshalb begrüßen wir das Engagement der Monopolkommission und haben auch gern mit Rat und Tat zur Seite gestanden“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

In zwei Bereichen konnte Oliver Prothmann den Standpunkt des Onlinehandels verdeutlichen:

„K41. Eine ökonomisch wichtige Bedeutung kommt dem Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen (E-Commerce) zu. Der Online-Handel zwischen Unternehmen und Endverbrauchern (B2C-E-Commerce) ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Für das Jahr 2014 werden für Deutschland je nach Quelle ein steuerbereinigtes Marktvolumen des E-Commerce von ca. EUR 39 Mrd. bis EUR 44 Mrd. und ein Anteil am Einzelhandelsumsatz von ca. 9-10 Prozent angegeben. Unabhängig von den genauen Marktdaten ist zukünftig ein weiterer Anstieg des Anteils des E-Commerce am Einzelhandelsumsatz zu erwarten (Tz. 343 – Tz. 346, Tz. 352 – Tz. 358).

K 47. Zu Wettbewerbsproblemen durch vertikale Integration kann es im E-Commerce kommen, wenn der Betreiber einer Plattform zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. In einem solchen Fall können Anreize für den Plattformbetreiber bestehen, die eigenen Produkte prominenter darzustellen. Ferner hat dieser die Möglichkeit, Transaktionen von Dritthändlern zu beobachten, besonders nachgefragte Produkte in den eigenen Handelsbestand aufzunehmen und betroffene Händler möglicherweise vom Markt zu verdrängen. Zudem kann der Plattformbetreiber zusätzliche Daten akkumulieren, um beispielsweise bessere Produktempfehlungen zu geben und hierdurch die Qualität der eigenen Plattform und damit die eigene Wettbewerbsposition gegenüber konkurrierenden Plattformen zu verbessern.  (…) Gleichwohl sollte dieses Verhalten durch die Wettbewerbsbehörden beobachtet werden, um längerfristige Ausschließungswirkungen zu verhindern (Tz. 391 – Tz. 395)“

Aus: Kurzfassung des Sondergutachtens der Monopolkommission (pdf)

Quelle + mehr: Monopolkommission bestätigt Wettbewerbsprobleme auf Online-Marktplätzen durch Handelsbeschränkungen und wenn Marktplatzbetreiber selber Händler ist – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Pressemitteilung als pdf >>>hier.


Die Einladung von Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Vorsitzender der Monopolkommission, zur Stellungnahme zum Sondergutachten kam Anfang November 2014. Das die Monopolkommission das Amazon-Thema (Plattformbetreiber tritt auf eigener Plattform als Händler auf) gerade jetzt so namhaft aufgreift, ist sehr zu begrüßen und zeigt, dass sich der Bundesverband Onlinehandel zu Recht dieser hochbrisanten, wie hochaktuellen Thematik angenommen hat. Respekt und Anerkennung vor dem Gutachten der Monopolkommission auch dafür, wie schnell die Monopolkommission das Gutachten vorgelegt hat. Ich freue mich sehr darüber, wie die umfangreiche Zuarbeit von BVOH-Präsident Oliver Prothmann im Gutachten Niederschlag gefunden hat. Ich glaube, das ist zum Segen der Onlinehändler und Verbraucher.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

27. Mai 2015 – Stammtische Dortmund und Dresden

Zwei Städte – Zwei Stammtische – Am 27.05.2015, jeweils 19:00 Uhr

Der BVOH Doppelstammtisch, simultan in Dortmund und in Dresden – für mehr Infos bitte unten auf die Bilder klicken

  • Herzliche Einladung zum BVOH-Stammtisch mit Oliver Prothmann (BVOH-Präsident) und Gerd Obermeit nach Dortmund ins Strobels
  • Herzliche Einladung zum BVOH-Stammtisch mit Anna Duleczus, Holger Knutas und Wolfgang Wentzel nach Dresden in den Körnergarten

Wir bitten jeweils um formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de

Herzlich willkommen!

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BVOH Stammtisch Dresden 27.05.2015

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Liebe Stammtisch-Besucher, liebe Mitglieder,

herzliche Einladung zu unseren nächsten Stammtisch in Dresden

Mittwoch, 27. Mai 2015, 19:00 Uhr, Körnergarten

Als besonderen Gast dürfen wir Frau Anna Duleczus, Assistentin der Geschäftsführung, aus unseren Hauptstadtbüro Berlin, mit dem aktuellen Bericht aus Brüssel, bei uns in Dresden begrüßen.

Wir wünschen allseits ein frohes Pfingstfest!

Mit den allerbesten Grüßen
Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel
Bundesverband Onlinehandel e.V.

BVOH Stammtisch in Hamburg

 14. April 2015, 19:0023:00 Uhr

Es geht wieder in den Norden. Am 14.04.2015 findet der erste Hamburger BVOH Stammtisch 2015 statt. Wie immer laden wir recht herzlich zu einer offenen Runde ein, um sich über den Online Business auszutauschen. Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. und Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des Vorstandes für die Geschäftsführung, freuen sich über zahlreiche Teilnehmer.

Um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de wird gebeten.

Der Ort der Veranstaltung ist der Marinehof in der Admiralitätstraße 77, 20459 Hamburg (Fleetinsel)

Verkehrsverbindung: S1/S3 Stadthausbrücke bzw. U3 Rödingsmarkt

Details:

Datum: 14. April 2015

Zeit: 19:00 – 23:00

Veranstalter: BVOH e.V.

Veranstaltungsort:

Marinehof
Admiralitätstraße 77, Hamburg, 20459

+ Google Karte

Webseite:
http://www.marinehof.de/adresse.htm

Weitere Informationen: http://www.bvoh.de/event/bvoh-stammtisch-in-hamburg-am-14-april/

bevh 2.015 – Die Workshop-Konferenz des bevh

15. bis 16. April 2015

bevh2015_logoHiermit möchten wir gerne auf eine Workshop-Konferenz des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel (bevh) aufmerksam machen.

Erstmalig können BVOH Mitglieder dort zu den Mitgliedskonditionen des bevh teilnehmen. Das bedeutet: Zwei Tage Konferenz inklusive Verpflegung und Abendevent für 199 Euro.

Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung zu Mitgliedskonditionen unter www.bevh2015.de.

Oliver Prothmann und Wolfgang Wentzel werden teilnehmen.

+ GOOGLE CALENDAR+ ICAL IMPORT

Details

Beginn: 15. April
Ende: 16. April
Kosten: 199€
Webseite:
http://www.bevh2015.de/anmeldung/

Veranstalter: bevh

Webseite:
http://www.bevh2015.de/sessions/alle-formate/

Veranstaltungsort

Loft 06 (Kreativraum OTTO-Campus)
Bannwarthstraße 5, Hamburg, 22179Deutschland

+ Google Karte

BVOH beim e-Commerce Day 2015

Natürlich wird der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) auch dieses Jahr wieder beim wichtigen Branchentreff in Köln dabei sein. Kommen Sie zu uns an den Stand und besuchen Sie unsere Vorträge:

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Expertenpanel “Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel”

Eine wachsende Anzahl von Marken und Herstellern beschränkt den Verkauf von Produkten über Online-Marktplätze oder auch die Nutzung von Preissuchmaschinen. Schützen Vertriebsbeschränkungen das Image eines Markenherstellers und lässt sich ein wahrnehmbarer Preisverfall verhindern? Wie können hier die Interessen von Industrie und Handel in Einklang gebracht werden? Branchenexperten tauschen die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Thema aus.

Moderation: Oliver Prothmann (Präsident BVOH und Initiator “Choice in eCommerce”)
Teilnehmer (weitere folgen):
Dr. Gerald Schönbucher (Geschäftsführer, Hitmeister GmbH)
Dr. Antje Bärenß-Henke (Dezernat Textilgewerbe, Bundeskartellamt)
Antonio Ligato (Geschäftsführer, G + L GmbH)

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Handelsbeschränkung und ElektroG – Wie Politik deinen Onlinehandel beeinflusst – Vortrag von Oliver Prothmann, Präsident des BVOH

Verordnungen und Gesetze beeinflussen immer stärker das Tagesgeschäft und die Strategieplanung eines Unternehmers im Onlinehandel. Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) erklärt an aktuellen Themen aus Berlin und Brüssel wie wichtig es ist, den politischen Änderungen zu folgen und zu verstehen, welche Auswirkungen dies auf das eigene Geschäft haben wird.

Aktuelle Hits und meisterhafte Rechtsprechung zu den brennenden Rechtsfragen von heute – Vortrag von Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter für die Geschäftsführung, BVOH

Rechtsanwalt Wentzel stellt aktuelle Rechtsfragen aus der Beratungspraxis des BVOH vor. Besonders im Focus: Amazon. Aus einem großen Portfolio an Rechtsproblemen wählen Sie zu Beginn des Vortrags live drei Schwerpunktthemen aus, die dann mit Ihnen diskutiert werden. Zielgruppe: Plattformhändler und Shopbetreiber.

FREIKARTEN

Wir haben Gutscheincodes für die kostenfreie Anmeldung. Bitte eine eMail an gs@bvoh.de schicken und Sie bekommen von uns Ihren individuellen Gutscheincode zugeschickt.

STAMMTISCH

Auch dieses Jahr werden wir wieder einen eigenen BVOH-Stammtisch auf der Aftershow-Party haben.

Vortragsplan: https://www.hitmeister.de/ecommerceday/vortragsplan/

Veranstaltungsort

RheinEnergie-Stadion
Aachener Str. 999, Köln, 50933

+ Google Karte

Webseite:
https://www.hitmeister.de/ecommerceday/anfahrt/