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Von eBay Deutschland direkt zum BVOH: Cindy Mattern leitet ab 1.4.2020 das BVOH-Hauptstadtbüro in Berlin

Sie ist eine Liebhaberin israelischer Weine, sie hat 17 Jahre für eBay gearbeitet und es ist kein Aprilscherz: Ab 1. April 2020 leitet Cindy Mattern das Hauptstadtbüro des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. in Berlin. Sie ist laut Internet World Business vom 03.04.2020 die wichtigste Auf- und Umsteigerin der Woche.

Berlin, 02.04.2020. Der BVOH begrüßt Cindy Mattern als neue Leiterin seines Hauptstadtbüros. Sie tritt die Nachfolge von Anna Montasser an, die bereits seit Juli 2019 in das Auswärtige Amt gewechselt ist. Cindy Mattern war bisher für die eBay International AG in Berlin Dreilinden über viele Jahre in verschiedenen leitenden Funktionen tätig, zuletzt verantwortete sie als Teamleiterin den Concierge Service für eBay Deutschland.

Cindy Mattern, die neue Leiterin des BVOH-Hauptstadtbüros

Die Arbeit mit und für Menschen vor allem im eCommerce zieht sich wie ein roter Faden durch ihre bisherige Tätigkeit. So bringt Cindy Mattern 17 Jahre Erfahrung beim Onlinemarktplatz eBay und ihre damit verbundene Expertise in ihre neue Tätigkeit ein. Viele Onlinehändler in Deutschland kennen Cindy Mattern als kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin.

„Der Bundesverband Onlinehandel freut sich außerordentlich, mit Cindy Mattern eine fachlich so herausragende Führungskraft als Leiterin seines Hauptstadtbüros gewonnen zu haben. Cindy Mattern bringt ein großes Netzwerk an OnlinehändlerInnen mit und wird so die Arbeit des BVOH enorm verstärken“, sagt Oliver Prothmann, Präsident vom Bundesverband Onlinehandel. Sie erweitert damit das Team um Präsident Oliver Prothmann (Berlin) und Geschäftsführungsbeauftragten Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel (Dresden).

„Mit dem Wechsel zum BVOH verändert sich mein Blick auf den Onlinehandel und die Bedürfnisse der Händler sinnvoll und bekommt eine andere Tiefe. Meine ausgeprägte Neugier in Bezug auf Menschen, ihr Business und die damit verbundenen Bedürfnisse sehe ich als Basis für die gemeinsame Arbeit. Ich freue mich darauf, die politische Arbeit im Sinne der Mitglieder voranzutreiben und herauszufinden, wie unser Netzwerk wachsen und welchen Mehrwert es uns bringen kann“, sagt Cindy Mattern.

Sie wird als Leiterin des Hauptstadtbüros die Koordination der Mitglieder inkl. Kommunikation und Schaffung neuer Zusammenarbeitsformen übernehmen. Des Weiteren steht Sie als erste Ansprechpartnerin für Politik und Presse zur Verfügung. Aktuell wird sie, wie das gesamte Team vom BVOH, aus dem Homeoffice arbeiten.

Zur Pressemitteilung: http://bvoh.de/wp-content/uploads/2020/04/200402-PM-Cindy-Mattern.pdf

Mark hat – natürlich! – schon einen Tag früher berichtet: https://wortfilter.de/von-ebay-zum-bvoh-e-v-cindy-mattern/

Herzlich willkommen, liebe Cindy!

Auf gute Zusammenarbeit!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter für die Geschäftsführung des BVOH

HORIZONT GRENZENLOS – Tag des Onlinehandels am 30. August 2018 in Berlin

Es ist wieder soweit! Am 30. August lädt der Bundesverband Onlinehandel wieder zum Tag des Onlinehandels 2018 nach Berlin ein. Das diesjährige Motto lautet „Horizont grenzenlos“. Tickets + Info unter: http://www.tdoh18.de

Und ja, es ist die allerbeste Gelegenheit, mit uns persönlich und auch untereinander ins Gespräch zu kommen. Am 29. August 2018 ist Vollversammlung für die Mitglieder des BVOH. Location wird wieder das „Von Greifswald“ in Berlin sein.

Mit den allerbesten Grüßen aus Berlin und aus Dresden, Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Workshop mit Fast Forward Imaging und Rechtsanwalt Wentzel in Dresden

FFI-LOGO-header_165.jpgHerzliche Einladung zum gemeinsamen Workshop

mit Anna Rojahn, Founder und CEO bei FFWI, und Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt und Beauftragter für die Geschäftsführung beim Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH. „Alles“ über Produktfotos im Internet. Ganz praktisch und anwaltlich. 

Anna Rojahn hat es sich zur Aufgabe gemacht, interessante technische Lösungen für den Einsatz in eCommerce-Unternehmen praxistauglich auf den Markt zu bringen. Das Patent, das den Produktaufnahmen von Fast Forward Imaging zugrunde liegt, wird in dem Workshop in seinen konkreten Anwendungsweisen präsentiert, erklärt und vorgestellt.  Oder wussten Sie, was 360-Grad-Produktfotografie ist?

Ich werde zum Workshop eine Keynote zum Urheberrecht beitragen. Es geht dabei auch um die verschiedenen Konstellationen und rechtlichen Aspekte der Einbindung von Fotografien in Produktbeschreibungen im Webshop und auch auf Plattformen. Urheberrecht in der praktischen Anwendung sozusagen. 

Freuen Sie sich auf ein besonderes Duett aus Werbefotografie und Recht! 

Herzliche Einladung zum Workshop von Anna Rojahn und Wolfgang Wentzel am 9.8.16 im Abakus-Konferenz-Zentrum. Beginn: 17:00 Uhr. Der Workshop ist kostenfrei. Veranstaltungsort: Blasewitzer Str. 41, 01307 Dresden >>>Anfahrt

Für weitere Infos folgen Sie bitte dem >>>Link 

Im Anschluss an den Workshop ist Stammtisch im Körnergarten!

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Folgen des ElektroG für Online-Handel

E-Gipfel_Logo_600pxDer Bundesrat hat das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, dann kann das Gesetz verkündet werden und ist rechtskräftig.

Ein schwarzer Tag für den Onlinehandel, denn das ElektroG verpflichtet den Handel nicht nur zum Umgang mit gefährlichem Schrott, sondern es wird zu einem K.o.-Kriterium für viele Onlinehändler, die Elektrogeräte EU-weit verkaufen wollen oder müssen, um überleben zu können. Um es deutlich zu sagen: Das Gesetz in dieser Form bringt nichts“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. Zusätzlich zur neu eingeführten Rücknahmepflicht von Elektroschrott muss in Zukunft jeder Onlinehändler, der in EU-Länder verkauft, in jedem dieser Länder eine Niederlassung oder einen Bevollmächtigten nachweisen. Mehr noch: Der Händler wird im Sinne des ElektroG2 in dem jeweiligen Land zum Hersteller und muss je Marke und Geräteart eine aufwändige Registrierung durchführen.

Das ElektroG ist mit heißer Nadel gestrickt. Es gibt weder praktikable Lösungen am Markt, noch haben sich die Regierungsstellen mit der Umsetzung des Gesetzes auseinandergesetzt. „Ich sehe mit großem Bangen massive Probleme im wichtigen Weihnachtsgeschäft auf unsere Onlinehändler zukommen. Das ElektroG kann tatsächlich Existenzen kosten“, sagt Oliver Prothmann.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) verlangt von Onlinehändlern, dass sie umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe zurücknehmen. Dazu zählen etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren oder flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. „Das ist unverantwortlich, denn viele dieser Inhaltsstoffe dürfen eigentlich nur unter speziellen Auflagen versendet und vor allem gelagert werden. An den Onlinehändler zurückgesandte Pakete mit E-Schrott können sich als böses Überraschungsei herausstellen. Die Gefahr für den Händler und dessen Mitarbeiter, nicht ordnungsgemäß verpackten Elektroschrott zu öffnen, ohne zu wissen, was im Paket ist, ist nicht zu unterschätzen“, sagt Oliver Prothmann. Außerdem müssen Onlinehändler im Gegensatz zu stationären Geschäften eine Sonderlast schultern: Sie müssen nämlich auch noch die teils immensen Transportkosten für den E-Schrott tragen, wenn ein Endnutzer sein Altgerät beim Onlinehändler abgeben möchte.

Diese unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung wäre zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nach Ansicht des BVOH allerdings gar nicht erforderlich. Der BVOH hatte zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden und den kommunalen Spitzenorganisationen während des Gesetzgebungsprozesses verdeutlicht, dass ein Ausbau der bewährten kommunalen Sammlung besser und verbraucherfreundlicher wäre als eine Zersplitterung der gesamten Rücknahmestruktur. Befremdlich ist auch, dass das ElektroG-Gesetz die Bemühungen um einen digitalen Binnenmarkt für den kleinen und mittelständischen Handel konterkariert. Der BVOH hofft nunmehr, dass die gröbsten Fehlentscheidungen in absehbarer Zeit korrigiert werden. So wird die angekündigte Revision der europäischen eCommerce-Richtlinie Gelegenheit bieten, den Binnenmarkt für kleine und mittelständische Händler wieder bestreitbarer zu machen.

Der massive bürokratische und organisatorische Aufwand, besonders bei grenzüberschreitendem Handel in Europa, sowie die finanziellen Belastungen für den deutschen Onlinehandel sind von kleinen und mittleren Händlern nicht zu bewältigen. Das wirtschaftliche Aus droht. „Es kann nicht Ziel des Gesetzgebers sein, einen ganzen Bereich des Handels vom Markt zu drängen, insbesondere da sowohl die EU als auch die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda den grenzüberschreitenden Handel angeblich fördern wollen“, sagt Oliver Prothmann. Ferner ist nicht nachzuvollziehen, warum das Gesetz, welches seit anderthalb Jahren überfällig ist und bereits von der EU angemahnt wurde, gerade zur wichtigsten Handelszeit des Jahres im Weihnachtsgeschäft rechtskräftig werden muss. Selbst die eingeräumten Fristen von drei Monaten sind nicht einzuhalten und schaden der Handelswirtschaft und damit Deutschland maßgeblich.

Wie die Reaktion der Versanddienstleister aufzeigen, gibt es aktuell keine einsetzbare Lösung für den Handel. Daher wird der BVOH am 10. September 2015 in Berlin den ElektroG-Gipfel (www.e-gipfel.de) durchführen und den stationären und Online-Händlern zusammen mit der Entsorgungsindustrie und Rechtsanwälten die Pflichten und möglichen Lösungen aufzeigen.


Zur ausführlichen Pressemitteilung geht es >>>hier!

Quelle + mehr: Folgen von ElektroG für den Online-Handel.

Informationen zum ElektroG-Gipfel hier: http://www.e-gipfel.de/

„We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya

Nepal_Prothmann„Die Opfer der Erdbebenkatastophe in Nepal brauchen schnelle Hilfe. Der Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), Oliver Prothmann, hat deshalb unter www.we-are-nepal.org ein Spendenkonto eingerichtet. Der globale Onlinehandel macht die Welt kleiner, bringt die Menschen näher zusammen. Das ist nicht nur eine Chance, sondern auch eine Verpflichtung findet Oliver Prothmann. „Wir dürfen nicht nur global Handel treiben, sondern müssen auch weltweit helfen, denn gerade in Nepal geht es um die Ärmsten der Armen“, sagt Oliver Prothmann.

Der BVOH-Präsident kennt die Situation vor Ort aus eigener Erfahrung. Ende 2014 war Prothmann mit seiner Frau Kerstin in Nepal und hat viele heute dort unmittelbar von der Katastrophe betroffene Menschen persönlich kennen gelernt. Dort am Fuße des Himalayas hatten die Prothmanns ein Social Business namens SHAKTI MILAN BAGS gestartet. Das Ziel ist es bedürftige Frauen in die Beschäftigung zu bringen und sie auszubilden, egal aus welcher Kaste sie kommen. So werden aus gebrauchten, farbigen Reissäcken Taschen gefertigt und dabei den einheimischen Näherinnen die Grundbegriffe von Organisation und Marketing vermittelt. Mit gutem Erfolg, denn die stylishen Taschen von SHAKTI MILAN BAGS erfreuen sich großer Beliebtheit und werden mittlerweile in Australien, Deutschland, Österreich und der Schweiz vertrieben. Der Online-Shop ist in Planung.“

Quelle + mehr: „We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Foto oben links: Kerstin Prothmann bei der Verteilung von Kleidung und Reis im Distrikt Sindhupalchok

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BVOH-Stammtisch in Dresden im Körnergarten am 28. April 2015

koernergarten_dresden (1) Einladung zum nächsten Dresdener Stammtisch. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel. Sie können gern Gäste mitbringen.

Los geht es um 19 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de.

Mit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihr

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas

Datum: 28. April 2015
Zeit: 19:00 – 23:00
Veranstalter: BVOH e.V.

Veranstaltungsort: Körnergarten Gaststätten GmbH, Friedrich-Wieck-Straße 26, Dresden,01326

+ Google Karte
Webseite:
http://www.koernergarten.de

Onlinehandel trifft sich

Stammtisch_B_OraniumIm April startet der monatliche BVOH Händler-Stammtisch in Berlin. Dieser offene Stammtisch gibt Ihnen die Möglichkeit sich zu treffen und auszutauschen, Neues zu erfahren und Kontakte zu knüpfen. Neben Berlin und Dresden werden wir auch einen regelmässigen Stammtisch in NRW haben, im Wechsel zwischen Dortmund und Köln. Bei allen unten aufgeführten Terminen werden wir versuchen, dass mindestens ein Mitglied aus dem Vorstand anwesend ist. Besonders möchten wir auf das Branchentreffen Tag des Onlinehandels im September hinweisen!

  • Händler-Stammtisch in Berlin (NEU!)
  • Händler-Stammtisch in NRW
  • Händler-Stammtisch in Dresden
  • Tag des Onlinehandels 09.09.15 in Berlin – www.tag-des-onlinehandels.de
  • Politischer Stammtisch Berlin

Alle Termine hier einsehen!

Herzliche Einladung!

TdOH_button

Fragen und Antworten zum ElektroG vom Bundesverband Onlinehandel BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel begrüßt die Initiative zur Erhöhung der Rückgabequoten beim Elektroschrott. Die neue Gesetzgebung im ElektroG samt Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten durch den Handel wird dazu leider nicht führen!

Was ändert sich für den Online-Handel durch das ElektroG?

Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Was sind die Einwände der BVOH-Mitgliedsunternehmen gegen das Gesetz?

Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel (stationär und online) eine zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nicht erforderliche und damit unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Die Altgeräte können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll.
Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast, da eine unentgeltliche Rücknahme des Onlinehändlers auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen würde, die besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten erhebliche Zusatzkosten mit sich brächten. Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen.

Was ändert sich für Kunden des Online-Handels?

Dem Kunden soll es in Zukunft erlaubt sein, Elektroaltgeräte auch an Online-Händler zurückzugeben. Das bedeutet, dass der Kunde den Elektroschrott in eine sichere Transportverpackung verpacken muss. Wesentlich einfacher ist es für den Kunden das Gerät in einem nahegelegenen Recyclinghof bei Experten abzugeben, die sich um eine Entsorgung kümmern.

Wie können Kunden künftig Elektro(groß)geräte an den Online-Verkäufer zurückgeben?

Dieser gefährliche Abfall müsste von den Endkunden in geeigneter, nämlich stoßfester und sehr sorgfältiger Weise verpackt werden, um Kontaminationen und Bruch, der zudem unter Zugrundelegung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG unerwünscht wäre, zu vermeiden. Eine Rücknahmepflicht des Handels unter Einschluss des Onlinehandels würde zu einer kaum gewollten Zersplitterung der Rücknahmestruktur und zur Etablierung zehntausender zusätzlicher Schnittstellen bei Verbringung und Entsorgung der Altgeräte
führen. Damit erhöhten sich die Risiken im Umgang mit dem gefährlichen Abfall beträchtlich. Ferner bleibt unklar, wie der Rücknahmeweg über den Onlinehandel den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Vorschriften) genügen soll. Niemand kann es wollen, dass defekte und alte Elektrogeräte per LKW durch die Lande gefahren werden.

Wie könnte der Online-Handel die Rücknahme konkret organisieren?

Bis zur finalen Gesetzgebung ist die Organisation nicht konkretisierbar. Sowohl der Bundesverband Onlinehandel wie auch viele andere Verbände fordern die Streichung der Verpflichtung des Handels Altgeräte zurückzunehmen und fordern eher eine Stärkung der bestehenden und funktionierenden Entsorgungsinfrastruktur.

Im Onlinehandel gibt es bereits weitere Verordnungen, wie die Verpackungsverordnung (VerpackungsV). Warum soll das ElektroG hier nicht ebenfalls helfen?

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden. Daher hat der Verordnungsgeber bereits mit der 5. Novelle zur VerpackV die ursprüngliche Selbstentsorgung abgeschafft.

Worin besteht das Problem bei der Entsorgung von Elektroschrotts?

Die EU hat allen Ländern eine Quote auferlegt, wieviel gebrauchte und defekte Elektro- und Elektronikgeräte wieder recycled werden müssen. Bereits heute übererfüllt Deutschland diese Quote. Aber leider ist das den Verbraucherschützern nicht genug und denken sich neue Regelungen aus.

Der deutsche Bürger hat gelernt, dass er gewissen Stoffe in entsprechende Behälter entsorgen soll: Grüne, gelbe, rote, blaue, braune Tonne sowie Container für Altpapier, Altglas in verschiedenen Farben und Altkleider. Was der Bürger leider noch nicht weiß, dass die Entsorgung insbesondere von Haushalt-Kleingeräten in die Mülltonne nicht zielführend ist. D.h. es sollte eher das Ziel sein, den Bürger in seiner sowieso gewollten Aktivität zu unterstützen und aufzuklären, wie er gewisse Geräte am besten entsorgt. Z.B. könnte die Gesetzgebung die Industrie verpflichten bei der Aufklärung der Bürger stärker und deutlicher zu helfen, als sie es heute schon tun. Des Weiteren könnte auch der Handel bei der Aufklärung helfen und dem Käufer über die sinnvolle Entsorgung des jeweiligen Gerätes informieren.

Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel muss Elektroschrott “artgerecht” entsorgt werden und nicht per Karton mit einem Versanddienstleister durch die Republik gefahren werden. Gerne unterstützt der BVOH bei der Erarbeitung einer Kommunikationskampagne zur Erhöhung der Recycle-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten.

MdB Thomas Jurk: Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft – auch im Onlinehandel

Jurk

SPD-Bundestagsabgeordneter Jurk besucht Händlerstammtisch des BVOH in Görlitz

Berlin, 04.03.15 – Thomas Jurk sucht am 12. März das Gespräch mit den regionalen Onlinehändlern. Das Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird den Händlerstammtisch des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) in Görlitz besuchen. Auch in der Stadt an der Neiße werden lokale Onlinehändler von Herstellerbeschränkungen bedroht und wollen die Politik auf ihre Nöte hinweisen. Viele der stationären Händler sind in dieser strukturschwachen Region auf den Onlinehandel als zweites Standbein angewiesen um wirtschaftlich überleben zu können. Thomas Jurk weiß als ehemaliger sächsischer Wirtschaftsminister um die Probleme in dieser Region. „Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft. Deshalb hatte ich mich bei den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich für eine Verbesserung der Stellensituation im Bundeskartellamt eingesetzt. Der Onlinehändlerstammtisch ist für mich eine gute Gelegenheit, mich über die kartellrechtlichen Probleme der Onlinehändler aus erster Hand zu informieren“, sagt Thomas Jurk.

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren. Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der BVOH den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen – etwa im Fall des Sportartikelherstellers Asics. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
eMail presse@bvoh.de


Pressemitteilung als pdf: 150304 PM Jurk

 

2015 – Onlinehandel vor neuen Herausforderungen

Nach Jahren des ungebrochenen Wachstums folgt nun eine Phase der Konsolidierung im Onlinehandel mit neuen Strategien für die Zukunft

Oliver ProthmannBerlin, 06.01.15 – Das Jahr 2014 hat gezeigt, dass der Onlinehandel in eine entscheidende Entwicklungsphase kommt. Nach mehrjähriger Euphorie und enormen Steigerungsraten kommt der Onlinehandel nun in eine Phase der Etablierung, der Konsolidierung und der Stabilisierung. Für 2015 stellen sich dem Onlinehandel fünf entscheidende Fragen:

Wie stark darf Amazon den Onlinehandel beeinflussen?

Die Marktmacht von Amazon spüren inzwischen alle am Onlinehandel beteiligten Parteien. Bislang musste sich schon jeder Online-Händler auf Amazon Marketplace stets bewusst sein, dass – sollte Amazon das gleiche Produkt ebenfalls anbieten – nahezu ausschließlich Amazon der erfolgreiche Verkäufer ist. Inzwischen steuert Amazon aber nicht nur bewusst die Weise des Abverkaufs auf seiner Webseite, sondern reguliert Warenflüsse, beeinflusst die Industrie und nutzt die Verkaufsdaten der Marktplatz-Händler zur eigenen Einkaufs- und Preispolitik. Der Onlinehandel braucht dringend eine Antwort auf ein immer stärker werdendes Amazon.
„Immer mehr Marktplatz-Händler berichten von aktiver Einflussnahme von Amazon auf die komplette Wirtschaftskette des Händlers. Darüberhinaus nehmen Anfragen seitens Industrie und Hersteller zu, wie man denn mit Amazon noch erfolgreich zusammenarbeiten kann. Und sogar die Politik spricht den BVOH auf die Vorgehensweisen von Amazon an. Der BVOH unterstützt alle beteiligten Parteien inkl. Amazon aktiv bei der Erarbeitung einer Strategie“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Schaffen die Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften endlich den Sprung in den Onlinehandel?

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Handels. Der Zusammenschluss der Einzelhändler in starken Verbundgruppen kann dabei helfen, insbesondere den mittelständischen Fachhandel zu erhalten und zu stärken. Verbundgruppen sind in der Lage, Größenvorteile bei Einkauf und Investitionen zu realisieren und flexibler als Großkonzerne zu agieren. Nur im Onlinehandel versagen aktuell alle Bemühungen. Zur Zeit sind oft gerade an Verbundgruppen angeschlossene Fachhändler die großen Verlierer im Onlinehandel. Auf der einen Seite werden aufgrund der Nähe der Verbundgruppen zur Industrie die wettbewerbs- und rechtswidrigen Handelsbeschränkungen der Hersteller im Onlinehandel unterstützt. Andererseits fehlt den meisten Verbundgruppen eine erfolgreiche Strategie und entsprechende Infrastruktur zur Umsetzung eines Onlinehandels für ihre angebundenen Fachhändler.
„Wir müssen den kleinen und mittelständischen Fachhandel in Deutschland stärken, damit in naher Zukunft nicht der gesamte Onlinehandel über einige wenige Handelsriesen oder ausländische Händler abgewickelt wird. Gerade die Fachhändler in Verbundgruppen benötigen dringend eine nachhaltige Online-Lösung zur Stärkung des einzelnen Fachhändlers, damit dieser den Kunden, der online einkaufen will, auch erreicht. Alle mir bisher bekannten Lösungen sind leider nicht sehr erfolgsversprechend. Gerne unterstützt der BVOH bei einer zielführenden Lösung. Der Wandel schmerzt vielleicht, aber ein Stillstand würde auf lange Sicht den Fachhandel vernichten“, sagt Oliver Prothmann.

Was wird aus eBay und PayPal?

In diesem Jahr wird die Aufspaltung von eBay und PayPal vollzogen. Wie stark wird dieser unternehmensinterne Prozess das Geschäft beeinflussen?
„eBay ist gerade dabei, den Marktplatz an aktuelle eCommerce-Standards anzupassen. Leider wird die Veränderung bei eBay Inc. dazu führen, dass die Händler weiter auf dringend nötige Entwicklungen, etwa beim Katalog oder der Suche warten müssen“, erklärt Oliver Prothmann.

Wie lokal und global wird der Onlinehandel?

Die Komplexität im Handel nimmt stetig zu. Bisher wurde gerne über den Kampf des stationären Verkaufskanals gegen den Onlinehandel diskutiert. Aus Sicht des Bundesverbands Onlinehandel e.V. sollte es keine Diskussion über einen einzelnen Verkaufskanal geben. Jeder Weg, über den der Händler den Kunden erreichen kann, ist relevant. Das bedeutet insbesondere für 2015, dass verstärkt Lösungen sowohl für den lokalen als auch den globalen Absatz genutzt werden müssen.
„Der Vertrieb im Einzelhandel muss noch viel stärker an einer Multi-Channel-Strategie ausgerichtet werden, die alle Vertriebswege – sowohl online, als auch stationär – berücksichtigt“, sagt Oliver Prothmann.

Kann die Industrie erfolgreich Onlinehandel mit dem Mittelstand in Deutschland treiben?

Ja, die Industrie kann das, wenn sie will und wenn sie aktiv wird. Inzwischen geht es nicht mehr um technische Realisierung, sondern um die richtige Strategie für das jeweilige Unternehmen. Die Industrie muss jetzt mit den richtigen Partnern zusammenarbeiten und eine nachhaltige Vertriebsstrategie für alle Absatzkanäle finden.
„Beschränkungen von Onlinehändlern sind für die Industrie keine alternative Lösung mehr. Die Entwicklungen der letzten 20 Jahre sind unumkehrbar. Hier sind die Entscheider gefragt, die neuen Möglichkeiten der verschiedenen klassischen, mobilen und Online-Vertriebswege sinnvoll und profitabel miteinander zu verzahnen“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH Königstr. 3 | 14163 Berlin Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
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Als pdf: 150105 PM 5 Fragen Onlinehandel