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Tag des Onlinehandels – Vollständige Rückschau

BVOH“Ich danke allen Referenten, Teilnehmern und Mitgliedern für diesen erfolgreichen und tollenTag des Onlinehandels”

Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Der Tag des Onlinehandels – Lesen und sehen Sie hier die vollständige Rückschau: Tag des Onlinehandels – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Bundeswirtschaftsministerium: Kartellamt ist kein „Totengräber des Handels“

BVOHFoto: BVOH/B. Bartelsen

Hochrangiger Vertreter des BMWi verteidigt Kartellamt gegen den Vorwurf der Parteinahme auf dem Tag des Onlinehandels des BVOH in Berlin

Berlin, 12.10.14 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi nimmt beim Thema Wettbewerbsrecht keine andere Position als das Bundeskartellamt ein. Das betonte Dr. Armin Jungbluth als Vertreter des BMWi auf der Podiumsdiskussion des Bundesverband Onlinehandel e.V. in Berlin. Damit widerspricht das BMWi einer Darstellung des Branchendienstes „markt intern“. Das traditionell den online-kritischen Markenhersteller unterstützende Blatt hatte das Kartellamt als „Totengräber des Handels“ bezeichnet und eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums irreführend wiedergegeben. „Wir unterstützen natürlich das Vorgehen des Kartellamts, denn es ist nicht der Totgräber des stationären Handels. Da wo Hersteller die Märkte zumachen – und das ist bei vielen Herstellern im Onlinehandel der Fall – achtet das Kartellamt darauf, dass die Märkte offenbleiben“, sagte Dr. Armin Jungbluth. In der Diskussion führte Jungbluth weiter aus: „Die Verbraucher nutzen den Online-Handel, die Verbraucher wollen den Online-Handel und es gibt halt einige Hersteller, die diesen Druck – der auch auf die Preise geht – verhindern wollen.“ Nur einer freier Handel, ein freier Wettbewerb bietet die Transparenz zum Vorteil für die Verbraucher.

Der BVOH macht sich deshalb mit seinem Kampf für einen beschränkungsfreien Handel nicht nur für die kleinen und mittelständischen Händler stark, sondern setzt sich durch seine Arbeit auch vehement für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein. „Der Schutz des freien Handels ist aktiver Verbraucherschutz“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Auch der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin stand ganz im Zeichen des Engagements gegen Herstellerbeschränkungen. Nicht nur in der Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern aus Politik und Wirtschaft wurde über Mittel und Wege diskutiert, mit den Herstellern ins Gespräch zu kommen. Vordringlichstes Ziel des BVOH ist es, für Hersteller und Händler zu einer Win-Win-Situation zu kommen. „Wir wollen keine Verlierer, wir wollen, dass alle Beteiligten mit guter Ware und gutem Service auch ein gutes Einkommen haben. Das sind die Mechanismen des Handels seit tausenden von Jahren und sie müssen auch für den Onlinehandel gelten“, sagt Oliver Prothmann. In verschiedenen gut besuchten Workshops wurden in Berlin Lösungswege und Vorgehensweisen im Hinblick auf einen beschränkungsfreien Handel diskutiert. Darüberhinaus gab es für die vielen Onlinehändler Seminare und Schulungen, wie sie gerade in der Vorweihnachtszeit ihr Geschäft noch optimieren können. „Der Tag des Onlinehandels war in jeder Beziehung ein Erfolg. Er hat die gesamte Bandbreite des BVOH von der Interessenvertretung bis hin zur Informationsdrehscheibe für den Handel widergespiegelt. Ich bin mit diesem Ergebnis sehr zufrieden“, sagt Oliver Prothmann.

Fairer Wettbewerb – BMWi macht keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Stationär

Das Wirtschaftsministerium schaltet sich weder in irgendeinen Streit ein noch „erlaubt“ es eine nach dem EU-weit geltenden Kartellrecht ohnehin zulässige Maßnahme, so die offizielle Haltung des BMWi. Hintergrund: Sowohl BMWi als auch Kartellamt wollen einen fairen Wettbewerb, der keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Stationär mache, sagte der Vertreter des Ministeriums. Das Kartellamt suche sich auch keine Fälle heraus, um irgendeine Handelsform zu begünstigen, sondern reagiere aufgrund der Beschwerden zahlreicher Händler. „Schon heute gibt es zahlreiche stationäre Händler, die zusätzlich über viele weitere Kanäle verkaufen, etwa online oder mobil, und damit die Existenz ihres Ladengeschäftes sichern. Diese sollten von den Marken unterstützt werden. Ihnen gehört die Zukunft“, sagt Oliver Prothmann.

Serie von Entscheidungen gegen Beschränkungen durch das Bundeskartellamt und deutsche Gerichte zeigt rechtswidriges Verhalten der Hersteller

Die Front gegen die sog. selektiven Vertriebswege im Online-Handel wird immer breiter. In den letzten Monaten hatten neben dem Bundeskartellamt auch das Kammergericht Berlin, das Oberlandesgericht Düsseldorf und Schleswig sowie in zwei Fällen das Landgericht Frankfurt/Main gegen Beschränkungen des Onlinehandels entschieden. Unlängst hatte auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Klage eines Herstellers abgewiesen. Ein wichtiges Signal.

Der BVOH kann das Kämpfen gegen Windmühlenflügel der Hersteller nicht nachvollziehen. Die Zukunft des Handels ist Multi- bzw. Omni-Channel“, sagt Oliver Prothmann. Nicht nur nach Auffassung des BVOH entscheiden weder das Kartellamt noch die Hersteller, wie, wann und wo der Verbraucher einkauft. Vielmehr ist es der mündige Bürger, der Verbraucher, der es selbst entscheidet. Und zwar immer deutlicher mit der Suche und dem Kauf im Internet und über mobile Geräte.

Das Bundeskartellamt in Bonn hatte in den letzten Jahren mehrfach deutlich gemacht, keine wettbewerbswidrigen Diskriminierungen des Onlinehandels durch Hersteller zu dulden. Zu diesen unzulässigen Beeinträchtigungen zählt das Kartellamt regelmäßig auch Doppelpreissysteme, bei denen ein Hersteller Onlinehändler schlechter als stationäre Händler stellt.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze(Ecommerce Europe Report 2013). Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail presse@bvoh.de


Als pdf: 141012-BVOH-PM-BMWi

Selektive Vertriebsmaßnahmen gegen Onlinehandel gefährden den Mittelstand

BVOH fordert von Kartellamt und Bundesregierung klare Signale gegen Hersteller-Beschränkungen im Onlinehandel

Oliver ProthmannHandelsbeschränkungen großer Hersteller bedrohen immer mehr kleine und mittlere Onlinehändler in ihrer Existenzgrundlage. „Wir brauchen endlich Klarheit für den Onlinehandel, wir brauchen ein Grundsatzurteil gegen Beschränkungen“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). Die Herstellerbeschränkungen sind ein klarer Verstoß gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht. Immer mehr Gerichte haben in den letzten Monaten gegen diese „selektiven Vertriebsmaßnahmen“ entschieden, doch die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn oder des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht ebenfalls noch aus. Die Aufgabe des Kartellamts sei es nun, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und einen freien Handel zu garantieren, fordert der BVOH. „Wenn sich Hersteller durch diese, in der Branche bekannten, Einzelentscheidungen nicht von ihren selektiven und den Handel einschränkenden Vertriebsmethoden abbringen lassen, dann muss das Kartellamt bereit sein, den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“, sagt Oliver Prothmann.

Europäisches Gesetz muss vollzogen werden – Berlin muss handeln

Die Gesetze und Regelungen auf europäischer Ebene sind vorhanden und müssen vollzogen werden, damit der Missbrauch der Hersteller beendet wird. Das haben die Richter des Frankfurter Landgerichts in ihrem Urteil gegen den Sportartikelhersteller Deuter festgestellt. Noch gibt es keine klare Rückendeckung für Onlinehändler von der EU-Kommission, die für den Schutz des Wettbewerbs dringend notwendig ist. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ein klares und starkes Signal nach Brüssel zu senden. Wettbewerbsfreiheit und die freie Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dringend nachhaltig geschützt werden“, sagt Oliver Prothmann.

Tag des Onlinehandels in Berlin – adidas und Deuter im Fokus

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Der vom BVOH erstmalig in Berlin veranstaltete „Tag des Onlinehandels“ steht ganz im Zeichen des Engagements gegen Handelsbeschränkungen. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutieren der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU, angefragt), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner mit betroffenen Onlinehändlern über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der mittelständische Online-Händler überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.


 

TAG DES ONLINEHANDELS 

Info und Anmeldung unter: www.tag-des-onlinehandels.de


Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der KMU-Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de


Als pdf: 20141007_Forderungen BVOH

 

BVOH Vortrag + Stammtisch Auerbachs Keller Leipzig 3.6.2014

An alle am Onlinehandel Interessierten!

Herzliche Einladung zu unserem nächsten Stammtisch zum Thema Verbraucherrechterichtlinie und neue Widerrufsbelehrung am

Dienstag, 3.6.2014, 19:00 Uhr, Auerbachs Keller Leipzig, im Saal „Helene“

Zur Planung der Veranstaltung bitten wir unbedingt um Voranmeldung unter gs@bvoh.de

Oliver Prothmann, Holger Knutas und Wolfgang Wentzel für den Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH).

 

 

Vortrag + Stammtisch 22. Mai 2014 Paulaners Dresden

An alle am Onlinehandel Interessierten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr herzlich möchten wir Sie nach Dresden zu unserem Stammtisch einladen. Dieser Stammtisch wird – wieder – ein ganz besonderer sein. Zu Beginn wird Wolfgang Wentzel einen Vortrag rund um den Themenkreis Verbraucherrechte-Richtlinie und neue Widerrufsbelehrung halten und steht Ihnen selbstverständlich auch für alle Ihre Fragen hierzu zur Verfügung. Wir laden, wie schon angekündigt, ein für

Donnerstag, 22. Mai 2014, 19:00 Uhr (wg. d. Vortrags bitte pünktlich!)

in das Paulaners im Kempinski Taschenbergpalais Dresden. Für den Donnerstag werden 30 Grad erwartet. Wir werden uns deshalb voraussichtlich im Außenbereich des Paulaners versammeln. Es gibt eine öffentliche Tiefgarage auf der Rückseite des Kempinski Taschenbergpalais. Sie geht bis zu drei Ebenen in die Tiefe und hat so voraussichtlich genügend Stellfläche für uns alle. Die Einfahrt ist etwas eng. Vorsicht bitte auf die rechte Hauswand und auf die Service-Säule links. Eine alternative Parkmöglichkeit wäre die Tiefgarage Semperoper, deren Auslastung spielplanabhängig ist. Damit Sie, auch wenn Sie nicht nach Dresden kommen können, nichts verpassen, bieten wir diesen Vortrag auch noch einmal als Webinar am Mittwoch, 4. Juni 2014 (16:00 Uhr) an, zu dem wir Sie noch gesondert einladen. Wer gern nach Leipzig kommen möchte: Dort veranstalten wir diesen Vortrag + Stammtisch am Abend des Dienstag, 3. Juni 2014. Auch dazu laden wir noch einmal gesondert ein. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn sich die Nachrichten in dieser spannenden Zeit etwa häufen.

BVOH VorstandMit den allerbesten Grüßen

Ihre

Wolfgang Wentzel und Holger Knutas
Bundesverband Onlinehandel e.V.


Dann macht auch eBay wieder Spaß

Im Archiv gestöbert, 13.07.2007: Wie soll man eine Abmahnung am besten beantworten? Es ist immer eine Frage der Einzelfallprüfung, die einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Spezialisten vorbehalten bleiben sollte. Auch eine noch so schlecht gemachte Abmahnung kann ein Angebot zur gütlichen und auch kostengünstigen Beilegung eines Wettbewerbsstreits sein. Im Gegenteil dazu kann eine professionell aussehende Abmahnung glatt rechtsmissbräuchlich sein.

via Dann macht auch eBay wieder Spaß – Bundesverband Onlinehandel.

Lesen Sie dazu vielleicht auch noch: Unterlassungserklärung? Nein danke!

Bundesverband Onlinehandel wählt neuen Vorstand

Der Bundesverband Onlinehandel BVOH hat einen neuen Vorstand gewählt: Oliver Prothmann (Berlin) ist neuer Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. Vizepräsidenten sind Frau Anke Barthels (Görlitz) und Holger Knutas (Dresden). Der neue Vorstand und Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel (Beauftragter für die Geschäftsführung) danken Altpräsidenten Rudolph Braunsdorf für seinen langjährigen Einsatz.

BVOH Vorstand

Foto: Vizepräsident Knutas, Altpräsident Braunsdorf, Vizepräsidentin Barthels, Präsident Oliver Prothmann und Rechtsanwalt Wentzel

Presseerklärung: Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH

Afterbuy BBQ 2014 in Krefeld

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat auch dieses Jahr wieder einen Stand beim Afterbuy BBQ 20.09.2014 in Krefeld. Ich hoffe, wir sehen uns in Krefeld!

Am Sonnabend, 20. September 2014, zum Afterbuy BBQ: http://bbq.afterbuy.de/

 

Jugendschutz im Onlinehandel

„Wie leicht kommen Kinder an Schnaps, Pornos oder Tabak? Achten auch Internethändler auf den Jugendschutz? Und werden Altersangaben beim Online-Shoppen überhaupt überprüft? stern TV hat den Test gemacht und einen 12-jährigen Schüler im Internet bestellen lassen. Welche Ausbeute er machte und welche Konsequenzen die alarmierenden Ergebnisse der Stichproben haben sollten, darüber spricht Steffen Hallaschka live in der Sendung mit Wolfgang Wentzel vom Bundesverband Onlinehandel und Christian Zainhofer vom Kinderschutzbund.“

RTL sternTV 27.11.2013, 22:15 Uhr 

Quelle + mehr bei: sternTV

Wentzel, BVOH