Schlagwort-Archive: Choice in eCommerce

BVOH-Stammtisch in Dresden im Körnergarten am 28. April 2015

koernergarten_dresden (1) Einladung zum nächsten Dresdener Stammtisch. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel. Sie können gern Gäste mitbringen.

Los geht es um 19 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de.

Mit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihr

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas

Datum: 28. April 2015
Zeit: 19:00 – 23:00
Veranstalter: BVOH e.V.

Veranstaltungsort: Körnergarten Gaststätten GmbH, Friedrich-Wieck-Straße 26, Dresden,01326

+ Google Karte
Webseite:
http://www.koernergarten.de

BVOH Stammtisch Görlitz mit Thomas Jurk (MdB) 12.03.2015

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH – lädt herzlich ein

zum Onlinehändler Stammtisch am 12. März 2015, ab 19:00 Uhr, nach Görlitz, in das Restaurant VINO E CVLTVRA

JurkWir freuen uns, verkünden zu dürfen, dass Thomas Jurk, Mitglied des Bundestages und Staatsminister a.D. als besonderer Gast insbesondere zu der Thematik Handelsbeschränkungen anwesend sein wird. Als Ansprechpartner steht Ihnen an diesem Abend auch der Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. und Gründer der Initiative Choice in eCommerce, Herr Oliver Prothmann, zur Verfügung. Wir würden uns sehr freuen, Sie an unserem ganz besonderen Stammtisch begrüßen zu dürfen, um gemeinsam mit Ihnen über die Zukunft des Onlinehandels zu diskutieren und um diese zu gestalten. Ein Eintritt wird nicht erhoben. Es ist ein Selbstzahler-Stammtisch. Zur besseren Planung bitten wir unbedingt um formlose Anmeldung an: gs@bvoh.de

Der BVOH unterbreitet seinen von außerhalb anreisenden Gästen unverbindlich folgenden Hotelvorschlag:
Nowotel Stop and Sleep
ul. Slowianska 5/1
Zgorzelec (Polen)
Tel.: +48 516 034 034

In Vorfreude und mit den allerbesten Grüßen aus Berlin und Dresden

Ihr Oliver Prothmann
Präsident Bundesverband Onlinehandel e.V.
Sprecher Choice in eCommerce

Zur Pressemitteilung: >>>hier!

 


BVOH Stammtisch Görlitz, Donnerstag, 12.03.2015, 19:00 Uhr

VINO E CVLTVRA, Untermarkt 2, 02826 Görlitz

Anmeldung: gs@bvoh.de

Hotelvorschlag: Nowotel Stop and Sleep

Adidas ändert Online-Strategie. BVOH-Initiative zeigt Wirkung

Öffentlicher Druck bewegt größten deutschen Sportartikelhersteller zur Änderung seiner Verträge mit Online-Händlern

Oliver ProthmannBerlin, 2. Juli 2014. Die adidas AG wird beschränkende Klauseln zum Onlinehandel aus ihren Verträgen mit Online-Händlern streichen. Der Druck ist zu groß geworden: Mehr als 14.000 Händler hatten eine Petition der Initiative Choice in eCommerce unterschrieben, die Medien berichteten in breiter Front, Gerichte in ganz Deutschland untersagen Wettbewerbsbeschränkungen und das Bundeskartellamt ermittelt. In einem Rundschreiben an seine Händler teilt adidas nun mit: „Als Ergebnis dieser Entwicklung und als Teil unserer neuen Strategie haben wir uns deshalb entschieden, künftig den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zuzulassen, (…).“

„Wir begrüßen diesen Sinneswandel der adidas-Verantwortlichen und freuen uns für den Onlinehandel. adidas ist ein wichtiger Hersteller mit tollen Produkten, die viele unserer Mitglieder auch auf Online-Marktplätzen vertreiben“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH). adidas hatte mit strengen Vertragsklauseln eine Vorreiterrolle für die ganze Branche. Diese Klauseln verboten oder beschränkten den Verkauf von adidas-Produkten auf Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Hitmeister. Dieses Vorgehen hatte auch zu Prüfungen des Bundeskartellamtes in Bonn geführt, dessen Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen sind.

Besonders hart haben die Online-Beschränkungen den Sport-Fachhandel getroffen. „Seit über 20 Jahren sind wir als Sport-Fachhandel Kunde bei adidas. Mit der Einführung der eCommerce-Richtlinien am 1.1.2013 hat adidas unsere Kundennummer gesperrt und uns damit von Monat zu Monat in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht“, sagt Geschäftsführer Werner Treinen vom größten Traditions-Sporthaus „Sport-Treinen“ in der Region Hunsrück-Mosel.

Ziel noch nicht erreicht: Wettbewerbsfreiheit im Online-Handel

adidas wird als einer der führenden Sportartikelhersteller der Welt durch seine Neuausrichtung eine wichtige Vorreiterrolle für die Branche bzw. andere Hersteller mit ähnlichen Klauseln haben. Da ist sich Oliver Prothmann sicher. „Aber das Ziel ist noch nicht erreicht, denn es gibt immer noch Hunderte von Herstellern, die Fach-Händlern den Online-Vertrieb verbieten. Hier werden wir als Bundesverband Onlinehandel weiter aktiv bleiben. Wir werden informieren und uns weiter für die Rechte der Online-Händler einsetzen. Ob Hersteller oder Politik in Berlin und Brüssel – der Druck muss bleiben“, sagt Oliver Prothmann.

Insbesondere die vom BVOH geförderte Initiative „Choice in eCommerce“ hat maßgeblich dazu beigetragen, den Druck auf die Hersteller zu erhöhen. Intensive Gespräche auf Bundes- und EU-Ebene hatten Politikerinnen und Politiker für dieses Thema sensibilisiert und durch eine ständige mediale Präsens auch Online-Händler und Öffentlichkeit erreicht. Mehr als 14.000 Unterschriften konnten im Dezember dem EU-Kommissionsvorsitzenden Olli Rehn in Brüssel übergeben werden.

„Entscheidend wird sein, welche Online-Strategie adidas jetzt einnehmen wird. Sollte adidas in Zukunft direkt über Amazon verkaufen, hätte das den selben wettbewerbsbeschränkenden Effekt und würde den einzelnen Sport-Fachhändler wieder aus dem Online-Geschäft nehmen“, resümiert Philipp Puttkammer, Intersport-Händler und Autor eines Fachbuchs über Amazon.

„Wie bei adidas fordern wir alle Hersteller auf in direkten Kontakt mit uns zu treten, um eine adäquaten Strategie für den Onlinehandel zu besprechen. Wir als Bundesverband Onlinehandel sind in der Lage eine erfolgreiche Strategie zwischen Handel, Hersteller und Marktplätzen zu vermitteln“, unterstreicht Oliver Prothmann, Präsident vom BVOH.

Mehr Wettbewerbsfreiheit und ein unbeschränkter Online-Handel führen nicht nur zu einem größeren Angebot, sondern auch zu mehr Innovation. Die in den letzten Jahren immer mehr zunehmenden Verkaufsbeschränkungen bedrohten laut einer Umfrage der Initiative „Choice in eCommerce“ eine steigende Anzahl von Online-Händlern mit Insolvenz.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, Gründer des Geschäftsanalyse Tools chartixx (www.chartixx.com), ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.
Webseite http://www.bvoh.de
Facebook https://www.facebook.com/BVOHeV
Twitter https://twitter.com/online_handel

Mehr Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail press@choice-in-ecommerce.org
eMail presse@bvoh.de

Pressemitteilung zum herunterladen: 140702 PM adidas

 

Adidas jetzt auch auf eBay und Amazon

Auch der Präsident des Bundesverbands Online-Handel BVOH, Oliver Prothmann, begrüßte den Kurswechsel von Adidas. Die Initiative des Verbandes habe gefruchtet und Adidas habe als ein Marktführer hier eine Vorbildfunktion für andere Markenartikelhersteller. Die vom BVOH unterstützt Initiative „Choice in eCommerce“ hatte dem Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Olli Rehn, im vergangenen Jahr eine Petition für Angebotsvielfalt und Innovation im Online-Handel übergeben, die mehr als 14.000 Onlinehändler unterschrieben hatten. Prothmann sagte, man müsse sich die neue Händlerrichtlinie von Adidas genau ansehen. Er hoffe, dass andere Händler dem Beispiel des Marktführers folgen werden. Allerdings müsse auch der Gedanke erlaubt sein, ob Onlinehändlern Schadenersatz zustehe, die unter den bisherigen Wettbewerbseinschränkungen gelitten hätten. Das Bundeskartellamt habe sich ja bereits vor geraumer Zeit für mehr Wettbewerb ausgesprochen..

via Wettbewerb: Amazon und Ebay dürfen Adidas-Produkte verkaufen – Berlin Aktuell – Startups – Berliner Morgenpost.

01.07.2014, 19:00 Uhr. Mehr und ausführlichere Informationen hier!

 

Bundeskartellamt zeigt Asics rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Oliver Prothmann

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt „schießt Asics damit über das Ziel hinaus“. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

„Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel“,

sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. „Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

„Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen“,

erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren.

„Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat“, 

sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
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eMail blase@publiplikator.de

Als pdf: 140428 PM BuKartA Asics BVOH

Oliver Prothmann neuer Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V.

Mitgliederversammlung in Dresden wählt eCommerce-Fachmann zum neuen Vorsitzenden des Bundesverbands der Online-Händler

Oliver Prothmann

Berlin, 31.03.14 – Oliver Prothmann ist von der Vollversammlung des Bundesverbandes Onlinehandel e. V. (BVOH) in Dresden einstimmig zum Präsidenten gewählt worden. Der 47-jährige Lippstädter tritt die Nachfolge von Rudolf Braunsdorf an. „Der Online-Handel in Deutschland und Europa wird vor allem von Einzelkaufleuten und mittelständischen Unternehmen gestaltet und vorangetrieben. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. vertritt deren Interessen gegenüber der deutschen und europäischen Politik.  Insbesondere Handelsbeschränkungen durch Hersteller können wir nicht hinnehmen, denn dadurch ist der Online-Handel, wie wir ihn kennen, bedroht“, sagt Oliver Prothmann. Auch die Ausbildung müsse verbessert werden. So sollte etwa die Ausbildungsordnung  für Einzelhandelskaufleute den Erfordernissen der Zeit angepasst werden, denn eCommerce spiele hier auch 20 Jahre nach Einführung des Internets immer noch keine Rolle, erklärt der neue BVOH-Präsident. Die rechtlichen Bedingungen im Online-Handel sowie die Förderung des internationalen Handels sind weitere zu bewältigende Aufgaben des BVOH für die kommenden Jahre.

Oliver Prothmann war unter anderem Geschäftsführer der Stadtportale berlinonline.de und berlin.de, war bei der Berliner Sparkasse für den Internetbereich zuständig und hat für T-Online (Deutsche Telekom) den Marktplatz ElectronicScout24 mit aufgebaut. Als ausgewiesener eCommerce-Spezialist war Prothmann viele Jahre bei eBay und PayPal für die gewerblichen Händler verantwortlich. Heute ist er Geschäftsführer der Applet-X GmbH, die neben dem  Geschäftsanalyse-Tool chartixx (http://www.chartixx.com) auch eCommerce-Beratung für Online-Händler anbietet. Des Weiteren ist Oliver Prothmann Sprecher der Initiative „Choice in eCommerce“ (http://www.choice-in-ecommerce.org), die gegen Beschränkungen durch einzelne Hersteller im Online-Handel kämpft. Im Dezember 2013 konnte „Choice in eCommerce“ der Europäischen Kommission eine Petition mit fast 15.000 Stimmen übergeben.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Diese Pressemitteilung als pdf, hier: Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH

Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH

Oliver Prothmann ist seit dem 28.03.2014 Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

OP

Oliver Prothmann war zuvor unter anderem Geschäftsführer der Stadtportale berlinonline.de und berlin.de, bei der Bankgesellschaft Berlin für den Internetbereich zuständig sowie im Sales-Department für T-Online und ElectronicScout24. Als ausgewiesener eCommerce-Spezialist war Prothmann außerdem im Sales- und Marketplace-Bereich bei eBay und PayPal tätig. Heute ist er Geschäftsführer der Applet-X GmbH, die spezielle Softwarelösungen für Online-Händler entwickelt und nicht zuletzt Sprecher der Initiative „Choice in eCommerce“, die gegen Beschränkungen durch einzelne Hersteller im Online-Handel kämpft. Im Dezember 2013 konnte „Choice in eCommerce“ der Europäischen Union eine Petition mit fast 15.000 Stimmen übergeben.

Choice in eCommerce-Petition erfolgreich an EU-Kommission übergeben

Mehr als 14.000 Unterschriften an
EU-Kommissions-Vizepräsidenten Olli Rehn übergeben

Hallo Wolfgang Wentzel, auch Ihre Stimme hat gezählt. Am 17. Dezember 2013 haben wir als Initiative unseren ersten Meilenstein erreicht: Wir haben unsere Petition mit 14.341 Unterschriften aus ganz Europa Olli Rehn, dem Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, übergeben.Mit unserer Petition fordern wir die Hersteller und Markeninhaber auf, von Handelsbeschränkungen oder Verboten für Online-Händler abzusehen. Die Übergabe unserer Petition an Olli Rehn fand im Rahmen einer hochrangigen Veranstaltung in Brüssel zum Thema „Wettbewerbsfähigkeit in Europa wiederherstellen – Die Rolle eines funktionierenden Digitalen Binnenmarktes für kleine und mittelständische Unternehmen“ statt.Ein herzliches Dankeschön Ihnen allen, die bei dieser starken Aktion mitgewirkt und unsere Petition unterzeichnet haben.

Damit nicht genug: Wir haben als Choice in eCommerce Olli Rehn und den anwesenden EU-Parlamentariern die von uns angeschobene Umfrage präsentiert. Diese aktuelle europaweite und branchenübergreifende Umfrage unter mehr als 2.000 Online-Händlern zeigt deutlich, dass viele Händler Verkaufseinschränkungen für den Online-Handel als bedrohlich wahrnehmen: Laut den Ergebnissen spüren rund 60 Prozent der Befragten dadurch negative Auswirkungen – einige Händler befürchten sogar eine Insolvenz. Die Umfrage verdeutlicht außerdem die negativen Folgen der Beschränkungen für den Handel zwischen den EU-Ländern.

Weitere aufschlussreiche Ergebnisse der Umfrage veröffentlichen wir in Kürze.

Die Übergabe unserer Petition an die EU-Kommission war aber nur ein erster wichtiger Schritt. Denn viele Hersteller versuchen immer noch, den freien Online-Handel zu beschränken. Für 2014 wird endlich die Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes zu Verkaufsbeschränkungen erwartet. Aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Sie hier.

Der Kampf ist noch lange nicht beendet. Wir alle dürfen jetzt nicht nachlassen und müssen unsere Forderungen weiter lautstark vertreten: Gegenüber der Politik in Deutschland und in der EU, gegenüber den Herstellern und Markeninhabern und natürlich auch gegenüber den Medien. Und nicht vergessen: Im Mai 2014 finden die Europa-Wahlen statt! Fragen Sie ihren Abgeordneten, wie er zu Handelsbeschränkungen steht.

Wir sind auch in Zukunft auf Ihre tatkräftige Unterstützung angewiesen.

  • Schreiben Sie uns, wenn Sie von neuen Beschränkungen erfahren (gern auch anonym – wir wissen um Ihre Sorgen…)
  • Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen, über Präzedenzfälle, aber auch über unsere Aktionen gern auf dem Laufenden. Falls noch nicht geschehen, dann melden Sie sich bitte hier für den Newsletter an.
  • Bleiben Sie über Facebook Like Petition erfolgreich an EU-Kommission übergeben – auch Ihre Unterschrift hat gezählt on Facebook und Twitter mit uns in Kontakt
  • Treffen Sie Choice in eCommerce bei einem der hier genannten Termine
  • Erzählen Sie Ihren Freunden und Kollegen von Choice in eCommerce – wir brauchen jede Unterstützung.

Gemeinsam sind wir stark!

Herzliche Grüße
Oliver Prothmann
Sprecher der Initiative Choice in eCommerce

Mit folgendem Link können Sie sich die Petition als PDF herunterladen: petition-en
Alle weiteren Informationen finden Sie hier: http://www.choice-in-ecommerce.org/de/

Schulranzen-Urteil des Kammergerichts Berlin

Kammergericht Berlin: Der Verkauf von Scout-Ranzen auf eBay beeinträchtigt nicht die Reinheit der Marke

„Das Berliner Kammergericht hat entschieden: Der Scout-Hersteller Sternjakob darf einem Berliner Händler nicht verbieten, seine Waren über eBay, Amazon & Co. zu verkaufen. Damit hat das höchste Gericht des Bundeslandes der Klage des Händlers entsprochen. Der Schreibwarenhändler kämpfte seit Jahren gegen die Bevormundung des Scout-Herstellers und hatte bereits in der ersten Instanz 2009 gewonnen. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Händler und den Handel insgesamt“, begrüßt Oliver Prothmann, Gründer und Sprecher der Initiative Choice in eCommerce, das Urteil.“

Quelle: http://www.choice-in-ecommerce.org/wichtiger-meilenstein-fur-online-handler-berliner-kammergericht-verbietet-ebay-verbot/

Das Schulranzen-Urteil des Kammergerichts Berlin vom 19.09.2013 (2 U 8/09 Kart, noch nicht rechtskräftig) können Sie hier lesen: Urteil KG!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Pünktlich zum neuen Schuljahr und in die richtige Richtung entschieden!

Online-Handel gründet Initiative gegen Verkaufsverbot auf Internet-Plattformen

Petition für freien Handel gestartet

Berlin, 16. Juli 2013 – Der Online-Handel hat die Initiative „Choice in eCommerce“ ins Leben gerufen und startet eine Petition für einen freien und fairen Handel. „Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht“, erklärt Oliver Prothmann,

Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht

Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht

Gründer von Choice in eCommerce, der Initiative für Angebotsvielfalt und Innovation im Online-Handel. „Hersteller müssen davon absehen, grundsätzliche Verbote oder Einschränkungen für den Online-Handel auszusprechen. Gleichzeitig muss die Politik unnötigen Beschränkungen des Online-Handels effektiv entgegenwirken. Wir haben eine Petition ins Leben gerufen, die alle Parteien zu einem entsprechenden Handeln aufruft“.

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