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BVOH warnt: Industrie torpediert die Zukunftsfähigkeit des deutschen Einzelhandels

OliverProthmann_webOliver Prothmann fordert vom Wirtschaftsministerium klare Position für mittelständischen Handel und gegen wettbewerbswidriges Herstellerverhalten

Berlin, 15. April 2015

Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Einzelhandels wird von der Industrie torpediert. Laut einer Studie des BVOH verbieten immer mehr Hersteller den Händlern den Verkauf über Online-Shops (28%) und Marktplätze (78%). Aber gerade die Fach-Händler in kleinen und mittleren Innenstädten sind auf den Onlinehandel als zweites Standbein angewiesen. Denn der ist oftmals für diese stationären Händler die einzige Möglichkeit zum Überleben. „Wir fordern vom Wirtschaftsministerium, klare Position für den deutschen Mittelstand im Handel und gegen wettbewerbswidrigem Verhalten der Hersteller zu beziehen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) mit Blick auf das erste Treffen zur „Dialogplattform Einzelhandel“ des BMWi.

Online- und stationärer Handel bestehen nur gemeinsam gegen die Industrie

Entgegen landläufiger Meinung geht es in dieser Diskussion nicht darum, ob der Onlinehandel dem stationären Handel etwas wegnimmt, sondern wie der stationäre Handel es gemeinsam mit dem Onlinehandel schafft, gegen die Industrie und riesigen „Pure Player“ bestehen zu können. Denn die Industrie setzt selber immer stärker auf Direkt-Vertrieb – auch online. „Das lässt den KMU-Handel sterben“, sagt Oliver Prothmann im Vorfeld des „eCommerce Day 2015“, der Fachmesse für den Onlinehandel in Köln. Bemerkenswert ist dabei, dass „Hersteller-Online-Shops schneller wachsen als der Online-Handel insgesamt“. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des ECC Köln. Die angebliche Unterstützung der Fach-Händler durch die Hersteller findet immer weniger statt. Hersteller Webseiten, wie etwa adidas und Nike, wandeln sich immer mehr zu Online-Shops und der Verweis auf Händler-Shops ist schwer zu finden.

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften sind die großen Verlierer

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften werden von den Herstellern ebenso am Onlinehandel gehindert wie Onlinehändler direkt. Gerade Verbundgruppen mit ihren tausenden angeschlossenen Fach-Händlern sind die großen Verlierer.

Expertenpanel „Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel“ auf dem „eCommerce Day 2015“

Thema: Eine wachsende Anzahl von Marken und Herstellern beschränkt den Verkauf von Produkten über Online-Marktplätze oder auch die Nutzung von Preissuchmaschinen. Schützen Vertriebsbeschränkungen das Image eines Markenherstellers und lässt sich ein wahrnehmbarer Preisverfall verhindern? Wie können hier die Interessen von Industrie und Handel in Einklang gebracht werden? Branchenexperten tauschen die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Thema aus.

  • Teilnehmer: Dr. Antje Bärenß-Henke (Dezernat Textilgewerbe, Bundeskartellamt), Antonio Ligato (Geschäftsführer, G + L GmbH), Denis Popovic (Geschäftsführer, Nexxt Hair Project GbR), Dr. Gerald Schönbucher (Geschäftsführer, Hitmeister GmbH).
  • Moderation: Oliver Prothmann (Präsident, Bundesverband Onlinehandel e.V.)
  • Veranstaltungsdaten: Köln, RheinEnergy Stadion am 17. April 2015 um 11.30 Uhr.
  • Mehr Informationen unter: „eCommerce Day 2015„
  • Eintritts- und Pressekarten erhalten Sie über den BVOH

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Webseite http://www.bvoh.de
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Twitter https://twitter.com/online_handel

Pressemeldung: 150415 PM BVOH warnt

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e. V. c/o. Publiplikator GmbH | Königstraße 2 | 14163 Berlin
Tel: 030-200 898-31 | Fax: 030-200 898-99 | Mobil: 0151-1165 3994
blase@publiplikator.de


 

Lesen Sie mehr über die Arbeit des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. und wie Sie uns unterstützen können: http://www.bvoh.de/

Asics reagiert auf Kartellamtsrüge

Der Laufschuh-Hersteller Asics Deutschland hat auf die Kritik des Bundeskartellamts reagiert. Die Wettbewerbsbehörde hatte zuvor öffentlich mitgeteilt, in dem selektiven Vertriebssystem von Asics Deutschland eine „Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen“ zu sehen. Die Bonner kritisierten insbesondere, dass Asics-Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Mitteilung des Kartellamts wird als Warnschuss an Hersteller gewertet, die versuchen, den Vertrieb ihrer Produkte über Drittplattformen einzuschränken.

Asics teilte daraufhin mit, in den letzten Monaten das im Jahr 2011 implementierte selektive Vertriebssystem bereits überarbeitet zu haben, um dieses an die „aktuelle Marktentwicklung und an die sich verändernden Anforderungen von Verbrauchern und Händlern“ anzupassen. Die neue Version soll in den kommenden Wochen im Handel eingeführt werden. Über die Details der Veränderungen macht das Neusser Unternehmen keine Angaben.

Das Bundeskartellamt hatte Asics nach vorläufiger Prüfung Anfang der Woche über seine Bedenken zur selektiven Vertriebspolitik des Unternehmens informiert und um Stellungnahme bis zum 10. Juni gebeten. Asics kündigt nun an, diese der Behörde in den kommenden Wochen zu übermitteln. Anschließend soll ein Treffen zwischen Unternehmen und Kartellamt stattfinden.

viaAsics reagiert auf Kartellamtsrüge.

Kommentar: Ohne den Spruch des Bundeskartellamtes hätte sich aber meiner Meinung nach an der Praxis nichts geändert. Deshalb begrüße ich die Rüge des Kartellamts nach wie vor. Außerdem ist sie ein Intro für die Lösung derselben Probleme mit anderen Markeninhabern u.a. im Sportartikelbereich.

 

Bundeskartellamt zeigt Asics rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Oliver Prothmann

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt „schießt Asics damit über das Ziel hinaus“. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

„Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel“,

sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. „Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

„Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen“,

erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren.

„Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat“, 

sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
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Als pdf: 140428 PM BuKartA Asics BVOH