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Selektive Vertriebsmaßnahmen gegen Onlinehandel gefährden den Mittelstand

BVOH fordert von Kartellamt und Bundesregierung klare Signale gegen Hersteller-Beschränkungen im Onlinehandel

Oliver ProthmannHandelsbeschränkungen großer Hersteller bedrohen immer mehr kleine und mittlere Onlinehändler in ihrer Existenzgrundlage. „Wir brauchen endlich Klarheit für den Onlinehandel, wir brauchen ein Grundsatzurteil gegen Beschränkungen“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). Die Herstellerbeschränkungen sind ein klarer Verstoß gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht. Immer mehr Gerichte haben in den letzten Monaten gegen diese „selektiven Vertriebsmaßnahmen“ entschieden, doch die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn oder des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht ebenfalls noch aus. Die Aufgabe des Kartellamts sei es nun, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und einen freien Handel zu garantieren, fordert der BVOH. „Wenn sich Hersteller durch diese, in der Branche bekannten, Einzelentscheidungen nicht von ihren selektiven und den Handel einschränkenden Vertriebsmethoden abbringen lassen, dann muss das Kartellamt bereit sein, den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“, sagt Oliver Prothmann.

Europäisches Gesetz muss vollzogen werden – Berlin muss handeln

Die Gesetze und Regelungen auf europäischer Ebene sind vorhanden und müssen vollzogen werden, damit der Missbrauch der Hersteller beendet wird. Das haben die Richter des Frankfurter Landgerichts in ihrem Urteil gegen den Sportartikelhersteller Deuter festgestellt. Noch gibt es keine klare Rückendeckung für Onlinehändler von der EU-Kommission, die für den Schutz des Wettbewerbs dringend notwendig ist. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ein klares und starkes Signal nach Brüssel zu senden. Wettbewerbsfreiheit und die freie Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dringend nachhaltig geschützt werden“, sagt Oliver Prothmann.

Tag des Onlinehandels in Berlin – adidas und Deuter im Fokus

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Der vom BVOH erstmalig in Berlin veranstaltete „Tag des Onlinehandels“ steht ganz im Zeichen des Engagements gegen Handelsbeschränkungen. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutieren der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU, angefragt), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner mit betroffenen Onlinehändlern über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der mittelständische Online-Händler überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.


 

TAG DES ONLINEHANDELS 

Info und Anmeldung unter: www.tag-des-onlinehandels.de


Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der KMU-Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de


Als pdf: 20141007_Forderungen BVOH

 

Landgericht Frankfurt untersagt Deuter selektives Vertriebssystem

BVOH begrüßt weiteren Punktsieg für den Online-Handel

Oliver ProthmannBerlin, 10.08.14 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Rucksackhersteller Deuter untersagt, die Belieferung eines Händlers davon abhängig zu machen, dass dieser die Waren nicht über eine bestimmte offene Handelsplattform vertreibt. Auch die Nutzung von Preissuchmaschinen sei kein Grund für eine Nicht-Lieferung, heißt es in dem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil (AZ 2-03 O 158/13). Deuter ist einer der führenden Outdoor-Hersteller Deutschlands und nicht nur in Online-Handelskreisen für sein rigides selektives Vertriebssystem bekannt.

„Das ist ein weiterer Punktsieg für den Online-Handel, denn nach den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin sowie des Oberlandesgerichts Schleswig und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das Landgericht Frankfurt nun das vierte Gericht, das gegen Hersteller-Beschränkungen urteilt. Das lässt uns zwar optimistisch in die Zukunft schauen, doch der Kampf geht weiter“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH).

Auch das Bundeskartellamt in Bonn hatte in jüngster Zeit in seinen Ermittlungen gegen Adidas und Asics pro Online-Handel votiert. Auch die Wettbewerbsbehörden in Österreich und der Schweiz gehen in dieselbe Richtung.

Frankfurter Richter sehen Logo-Klausel der EU-Kommission nicht als bindend an

Viele Hersteller berufen sich bei ihren selektiven Vertriebsbeschränkungen auf die sog. Logo-Klausel der Europäischen Kommission. Nach Ziffer 54 der Leitlinien der Europäischen Kommission zur Vertikal-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) vom 19.05.2010 kann der Hersteller verlangen, dass, wenn sich die Website des Händlers auf der Plattform eines Dritten befindet, Kunden die Website des Händlers nicht über eine Website aufrufen, die den Namen oder das Logo dieser Plattform tragen. Nach dem Wortlaut der Logo-Klausel scheint es Herstellern damit gestattet, den Vertrieb über Drittplattformen generell zu untersagen, denn diese tragen regelmäßig ihr eigenes Logo. Laut den Richtern des Frankfurter Landgerichts sei ein solches Verständnis jedoch weder mit Art. 101 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) noch mit Sinn und Zweck von Art. 4 lit. c Vertikal-GVO vereinbar. Denn es würde faktisch dazu führen, dass Hersteller einen auch nach den tatsächlichen Umsätzen ganz wesentlichen Teil des Internetvertriebs ohne jegliche qualitative Differenzierung untersagen könnten.

Im Urteil heißt es deshalb: „(…) Die Leitlinien stammen aus dem Jahr 2010. Mit dem Urteil des EuGH in Pierre-Fabre (GRUR 2012, 844 = EuZW 2012, 28) muss Ziffer 54 der Leitlinien daher als überholt gelten. Schließlich binden die Leitlinien lediglich die Kommission, nicht jedoch die Kammer.“

Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem beschränkungsfreien Online-Handel gesetzt.

„Auf Grundlage dieses Urteils können wir mit unseren Mitgliedern weitere Schritte gegen Beschränkungen des Online-Handels und insbesondere von existenzbedrohenden Plattform-Verboten diskutieren und weiter Schritte gegen Hersteller planen“, sagt Oliver Prothmann.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze (Ecommerce Europe Report 2013). Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, Gründer des Geschäftsanalyse Tools chartixx (www.chartixx.com), ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH, www.bvoh.de) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch
Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Als pdf: BVOH Pressemitteilung Deuter

Übersicht aller Urteile


 In einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Wirtschaftswunder sagte Deuter-Geschäftsführer Martin Riebel zum Urteil: „Deuter geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Inhalte der Deuter-SV aus, da diese den rechtlichen Vorgaben des europäischen Kartellrechts in Bezug auf die Möglichkeiten der inhaltliche Gestaltung von selektiven Vertriebsvereinbarungen entspricht.“

(Quelle: http://www.wirtschaftswunder-bb.de/magazin/2014/landgericht-frankfurt-verbieten-deuter-selektives-vertriebssyste.html)

Adidas ändert Online-Strategie. BVOH-Initiative zeigt Wirkung

Öffentlicher Druck bewegt größten deutschen Sportartikelhersteller zur Änderung seiner Verträge mit Online-Händlern

Oliver ProthmannBerlin, 2. Juli 2014. Die adidas AG wird beschränkende Klauseln zum Onlinehandel aus ihren Verträgen mit Online-Händlern streichen. Der Druck ist zu groß geworden: Mehr als 14.000 Händler hatten eine Petition der Initiative Choice in eCommerce unterschrieben, die Medien berichteten in breiter Front, Gerichte in ganz Deutschland untersagen Wettbewerbsbeschränkungen und das Bundeskartellamt ermittelt. In einem Rundschreiben an seine Händler teilt adidas nun mit: „Als Ergebnis dieser Entwicklung und als Teil unserer neuen Strategie haben wir uns deshalb entschieden, künftig den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zuzulassen, (…).“

„Wir begrüßen diesen Sinneswandel der adidas-Verantwortlichen und freuen uns für den Onlinehandel. adidas ist ein wichtiger Hersteller mit tollen Produkten, die viele unserer Mitglieder auch auf Online-Marktplätzen vertreiben“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH). adidas hatte mit strengen Vertragsklauseln eine Vorreiterrolle für die ganze Branche. Diese Klauseln verboten oder beschränkten den Verkauf von adidas-Produkten auf Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Hitmeister. Dieses Vorgehen hatte auch zu Prüfungen des Bundeskartellamtes in Bonn geführt, dessen Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen sind.

Besonders hart haben die Online-Beschränkungen den Sport-Fachhandel getroffen. „Seit über 20 Jahren sind wir als Sport-Fachhandel Kunde bei adidas. Mit der Einführung der eCommerce-Richtlinien am 1.1.2013 hat adidas unsere Kundennummer gesperrt und uns damit von Monat zu Monat in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht“, sagt Geschäftsführer Werner Treinen vom größten Traditions-Sporthaus „Sport-Treinen“ in der Region Hunsrück-Mosel.

Ziel noch nicht erreicht: Wettbewerbsfreiheit im Online-Handel

adidas wird als einer der führenden Sportartikelhersteller der Welt durch seine Neuausrichtung eine wichtige Vorreiterrolle für die Branche bzw. andere Hersteller mit ähnlichen Klauseln haben. Da ist sich Oliver Prothmann sicher. „Aber das Ziel ist noch nicht erreicht, denn es gibt immer noch Hunderte von Herstellern, die Fach-Händlern den Online-Vertrieb verbieten. Hier werden wir als Bundesverband Onlinehandel weiter aktiv bleiben. Wir werden informieren und uns weiter für die Rechte der Online-Händler einsetzen. Ob Hersteller oder Politik in Berlin und Brüssel – der Druck muss bleiben“, sagt Oliver Prothmann.

Insbesondere die vom BVOH geförderte Initiative „Choice in eCommerce“ hat maßgeblich dazu beigetragen, den Druck auf die Hersteller zu erhöhen. Intensive Gespräche auf Bundes- und EU-Ebene hatten Politikerinnen und Politiker für dieses Thema sensibilisiert und durch eine ständige mediale Präsens auch Online-Händler und Öffentlichkeit erreicht. Mehr als 14.000 Unterschriften konnten im Dezember dem EU-Kommissionsvorsitzenden Olli Rehn in Brüssel übergeben werden.

„Entscheidend wird sein, welche Online-Strategie adidas jetzt einnehmen wird. Sollte adidas in Zukunft direkt über Amazon verkaufen, hätte das den selben wettbewerbsbeschränkenden Effekt und würde den einzelnen Sport-Fachhändler wieder aus dem Online-Geschäft nehmen“, resümiert Philipp Puttkammer, Intersport-Händler und Autor eines Fachbuchs über Amazon.

„Wie bei adidas fordern wir alle Hersteller auf in direkten Kontakt mit uns zu treten, um eine adäquaten Strategie für den Onlinehandel zu besprechen. Wir als Bundesverband Onlinehandel sind in der Lage eine erfolgreiche Strategie zwischen Handel, Hersteller und Marktplätzen zu vermitteln“, unterstreicht Oliver Prothmann, Präsident vom BVOH.

Mehr Wettbewerbsfreiheit und ein unbeschränkter Online-Handel führen nicht nur zu einem größeren Angebot, sondern auch zu mehr Innovation. Die in den letzten Jahren immer mehr zunehmenden Verkaufsbeschränkungen bedrohten laut einer Umfrage der Initiative „Choice in eCommerce“ eine steigende Anzahl von Online-Händlern mit Insolvenz.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, Gründer des Geschäftsanalyse Tools chartixx (www.chartixx.com), ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.
Webseite http://www.bvoh.de
Facebook https://www.facebook.com/BVOHeV
Twitter https://twitter.com/online_handel

Mehr Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Pressemitteilung zum herunterladen: 140702 PM adidas

 

Adidas jetzt auch auf eBay und Amazon

Auch der Präsident des Bundesverbands Online-Handel BVOH, Oliver Prothmann, begrüßte den Kurswechsel von Adidas. Die Initiative des Verbandes habe gefruchtet und Adidas habe als ein Marktführer hier eine Vorbildfunktion für andere Markenartikelhersteller. Die vom BVOH unterstützt Initiative „Choice in eCommerce“ hatte dem Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Olli Rehn, im vergangenen Jahr eine Petition für Angebotsvielfalt und Innovation im Online-Handel übergeben, die mehr als 14.000 Onlinehändler unterschrieben hatten. Prothmann sagte, man müsse sich die neue Händlerrichtlinie von Adidas genau ansehen. Er hoffe, dass andere Händler dem Beispiel des Marktführers folgen werden. Allerdings müsse auch der Gedanke erlaubt sein, ob Onlinehändlern Schadenersatz zustehe, die unter den bisherigen Wettbewerbseinschränkungen gelitten hätten. Das Bundeskartellamt habe sich ja bereits vor geraumer Zeit für mehr Wettbewerb ausgesprochen..

via Wettbewerb: Amazon und Ebay dürfen Adidas-Produkte verkaufen – Berlin Aktuell – Startups – Berliner Morgenpost.

01.07.2014, 19:00 Uhr. Mehr und ausführlichere Informationen hier!