Schlagwort-Archive: Onlinehandel

Corona, Onlinehandel und Onlinehandelsrecht

Im Home-Office: Rechtsanwalt Wentzel

Vorab: 

Auch ich arbeite im Home-Office, bin aber über die üblichen Kanäle erreichbar, telefonisch von 8.00 bis 17.00 Uhr und, wer meine Mobilfunknummer hat: darüber hinaus sowie immer per eMail an wentzel@onlinehandelsrecht.com

Versandhandel ist krisenwichtig

Der Versandhandel ist als offizielle Ausnahme in die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 SächsCoronaSchVO). Wie auch schon zuvor in der Allgemeinverfügung Corona-Ausgangsbeschränkungen. Das ist wirklich ein Punkt, der mich sehr freut, weil damit klar gestellt wird, wie wichtig der Versandhandel gerade in Zeiten wie diesen ist. Und es ist auch nötig, diesen Punkt ausdrücklich in die Verordnung aufzunehmen. Ja, ich habe sogar Händlern geraten, diese Verordnung auszudrucken, die Ausnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 SächsCoronaSchVO) mit Textmarker hervorzuheben und sie den Mitarbeitern zu geben, damit sie diese in ihre Autos legen können, mit denen sie zur Arbeit fahren. Interessant auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 SächsCoronaSchVO, der von „Großhandel“ spricht. Auch das ist ein Bereich, der einige – größere – Händler im eCommerce durchaus betreffen könnte.

Ich habe für den MDR einen kurzen Beitrag zur aktuellen Lage des Onlinehandels eingesprochen:

Abmahnungen sind es nicht

Das Leben schwer – und in der Krise noch schwerer – machen es Abmahnende, die Hersteller bzw. Anbieter von „Mund-und-Nasenbedeckungen“ – um also nicht „Mundschutz“ zu sagen, denn „Schutz“ könnte ja bereits schon wieder anstößig sein – im Zusammenhang mit dem Virus abmahnen.

Hygiene-Ärzte sagen: Jeder Mundschutz ist besser als keiner. Andere halten die Masken für überhaupt nicht „schützend“. Wieder andere vertreten, die Maske verhindere, dass das Virus den Masken Tragenden verlässt, was auch eine Art von sicherem Schutz wäre, wenn alle Masken trügen. Wieder andere differenzieren nach den Schutzklassen. So soll Schutzklasse FFP3 vor Viren schützen oder nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts wenigstens Schutzklasse FFP2.

„Schutz“ scheint also ein weites Feld zu sein, um nicht zu sagen, ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ein Begriff also, den man am besten ganz vermeidet.

Im Gegensatz zu einer Mundabdeckung, denn jede ist besser als keine.

Man stelle sich also all die idealistischen Menschen vor, die Masken nähen und sie etwa bei etsy zum Verkauf anbieten und dafür dann eine kostenträchtige Abmahnung erhalten. Da können wohl nur die Handelsrichterinnen und Handelsrichter sowie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter helfen, wenn die Gerichte wieder geöffnet haben. Wiewohl Einstweilige Verfügungen zum Thema „Corona“, „Virus“ und „Schutzmasken“ ja bereits die Runde machen.

Ein lesenswerter Artikel dazu von n-tv findet sich hier: „Die Abmahn-Anwälte haben zu viel Freizeit“, n-tv spricht darin von „Mund-Nase-Abdeckungen„. Ein anderer etwa hier: „Masken-Schneidern drohen Abmahnungen“ ebenfalls von n-tv; ein Dankeschön an n-tv, dass Ihr diesen Misstand aufgreift!

Sport und Bewegung im Freien

Nun noch einige private Anmerkungen: Ich finde, dass wir drei Dinge für unser Immunsystem tun können: Ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung und Bewegung an der frischen Luft. Ich schätze es deshalb sehr, dass o.g. SächsCoronaSchVO auch für diesen Bereich eine Ausnahme bereithält, mit der ich allerdings nicht ganz so glücklich bin, wie mit der für den Versandhandel. Ich meine damit: „Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“, § 2 Abs. 2 Nr. 14 SächsCoronaSchVO. Ich habe da so meine Zweifel im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot: Was ist „Umfeld“? Was ist „vorrangig“? Aber ich bin glücklich darüber, dass wir überhaupt noch an die frische Luft dürfen.

Die Dresdner Allgemeinverfügung, die übrigens für den Vorgänger der SächsCoronaSchVO, die Allgemeinverfügung Corona-Ausgangsbeschränkungen, Pate gestanden hat, enthielt übrigens noch den wunderschönen Begriff der „eigenen Häuslichkeit“. Das war etwas weiter gefasst und hat mir irgendwie gefallen.

Auch war in der Allgemeinverfügung Corona-Ausgangsbeschränkungen noch von „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ die Rede und in diesem Zusammenhang übrigens von fünf Personen (vgl. 2.13 der Allgemeinverfügung Corona-Ausgangsbeschräenkungen). Während jetzt in der SächsCononaSchVO nur noch von „Sport und Bewegung im Freien“ die Rede ist, als ob es keine „frische Luft“ mehr gäbe, Nr. 14 von § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO.

Dafür gibt es jetzt aber einen Bußgeldkatalog (nun auch für Sachsen!), den ich, sagen wir mal: etwas weniger zur Erreichung des angestrebten Zwecks als geeignet empfindet. Man könnte vielleicht auch meinen: leicht abartig.

Außer-Haus-Verkauf durch Gaststätten

Unabhängig davon scheinen mir noch nicht alle Gastwirte gelesen und verstanden zu haben, dass es speziell für sie eine Ausnahme gibt, in der Allgemeinverfügung vom 31. März 2020, wo es unter Ziffer 4 heißt: „Erlaubt ist auch der Außer-Haus-Verkauf durch Gaststätten zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr bzw. ein entsprechender Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung“. Lieferservice, da ist er wieder, der kleine Bruder des Versandhandels.

Rechtsanwälte

Auch wir Rechtsanwälte sind nun in der neuen SächsCoronaSchVO bedacht worden. Demnach sind wir jedenfalls ein wenig, sozusagen mittelbar, krisenwichtig. Und so heißt es dort in § 2 Abs. 2 Nr. 10 SächsCoronaSchVO: „die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten …“. Also, wenn wir einen unaufschiebbaren Termin vereinbart haben, dann dürfen Sie diesen auch in meiner Kanzlei mit mir wahrnehmen!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Brexit – rechtliche und steuerliche Folgen für den Onlinehandel

Flag_of_the_United_Kingdom.svgOnlinehändler sollten kurzfristig Verträge überprüfen – Vor- und Nachteile für deutschen Onlinehandel denkbar

Berlin, 24.06.16 – Der Schock über das Brexit-Votum ist auch unter den Onlinehändlern groß. Für den deutschen Onlinehandel sind die gesamten Folgen noch nicht abzusehen. „Die Entscheidung der Briten zum Brexit ist natürlich zu akzeptieren, aber wir hätten uns klar die andere Variante gewünscht“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Als Sofortmaßnahme empfiehlt der BVOH allen Händlern, umgehend die Preise und Kosten in Verträgen anhand der Wechselkurse zu prüfen und anzupassen. Kurzfristig erwartet der BVOH eine Verunsicherung der Verbraucher in UK, vor allem über die kommende persönliche Situation, zum Thema Arbeitsplatzsicherheit und nicht zuletzt auch zur eigenen Kaufkraft. Durch die zu erwartende Abwertung des Pfunds – wahrscheinlich stärker als der des EURO – wird die Kaufkraft der Briten sinken, was auch zu einem Rückgang des grenzüberschreitenden Handels nach UK führen könnte. Es bedeutet aber im Besonderen, dass die Preise im grenzüberschreitenden Handel angepasst werden müssen.

Quelle + mehr lesen: http://www.bvoh.de/brexit-entscheidung-hat-sofortige-auswirkungen-auf-den-onlinehandel/


Foto: Wikipedia, Lizenz: Gemeinfrei

Beitrag wird nicht fortgesetzt.

Online-Marktplätze in Europa

Onlinehandel ist mehr als Amazon und eBay

Der Onlinehandel über Marktplätze ist wesentlicher Bestandteil des E-Commerce in Europa. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat in einer großen Übersicht alle Marktplätze in Europa zusammengetragen und dargestellt:
bvoh_marktplatz_marketplaces_map_eu_A3

Online-Marktplätze zeichnen sich dadurch aus, dass auf einer Plattform verschiedene Händler Waren anbieten können. Von der Mechanik her gibt es unterschiedliche Arten von Marktplätzen. Zum Beispiel unterscheidet man zwischen geschlossenen und offenen Marktplätze, wobei sich auf offenen Marktplätzen nahezu jeder Händler direkt selber anmelden kann und bei geschlossenen Marktplätzen der Betreiber entscheidet, ob ein Händler zugelassen wird oder nicht. Des Weiteren unterscheiden sich die Marktplätze in der Angebotsart (Sofortkauf, Auktion, Inserat / Kleinanzeige) und damit auch in der Möglichkeit, ob die Transaktion direkt auf dem Marktplatz passiert oder erst bei Übergabe der Ware. Einen dritten entscheidenden Unterschied sieht man in der Betriebsart. Wird der Marktplatz von einem Händler betrieben (Amazon, Otto, Pixmania, Zalando) oder von einem reinen Marktplatzbetreiber ohne eigenen Verkauf auf dem Marktplatz (Allyouneed, eBay, Rakuten).

„Auch wenn vielen Konsumenten das noch gar nicht so bewusst ist – Onlinehandel ist mehr als Amazon und eBay. Neben diesen ‚Platzhirschen‘ konnten sich viele Marktplätze etablieren, die sehr zielgenau auch sehr spezielle Wünsche der Kunden erfüllen können“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), und „Es gibt sehr unterschiedliche Herangehensweisen und das macht dann den Charme der zahlreichen Online-Marktplätze nicht nur in Deutschland aus.“

Quelle + viel mehr Informationen finden Sie unter: Übersicht aller Online-Marktplätze in Europa inkl. Top50.

Zur Presseerklärung geht es >>>hier!

„We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya

Nepal_Prothmann„Die Opfer der Erdbebenkatastophe in Nepal brauchen schnelle Hilfe. Der Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), Oliver Prothmann, hat deshalb unter www.we-are-nepal.org ein Spendenkonto eingerichtet. Der globale Onlinehandel macht die Welt kleiner, bringt die Menschen näher zusammen. Das ist nicht nur eine Chance, sondern auch eine Verpflichtung findet Oliver Prothmann. „Wir dürfen nicht nur global Handel treiben, sondern müssen auch weltweit helfen, denn gerade in Nepal geht es um die Ärmsten der Armen“, sagt Oliver Prothmann.

Der BVOH-Präsident kennt die Situation vor Ort aus eigener Erfahrung. Ende 2014 war Prothmann mit seiner Frau Kerstin in Nepal und hat viele heute dort unmittelbar von der Katastrophe betroffene Menschen persönlich kennen gelernt. Dort am Fuße des Himalayas hatten die Prothmanns ein Social Business namens SHAKTI MILAN BAGS gestartet. Das Ziel ist es bedürftige Frauen in die Beschäftigung zu bringen und sie auszubilden, egal aus welcher Kaste sie kommen. So werden aus gebrauchten, farbigen Reissäcken Taschen gefertigt und dabei den einheimischen Näherinnen die Grundbegriffe von Organisation und Marketing vermittelt. Mit gutem Erfolg, denn die stylishen Taschen von SHAKTI MILAN BAGS erfreuen sich großer Beliebtheit und werden mittlerweile in Australien, Deutschland, Österreich und der Schweiz vertrieben. Der Online-Shop ist in Planung.“

Quelle + mehr: „We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Foto oben links: Kerstin Prothmann bei der Verteilung von Kleidung und Reis im Distrikt Sindhupalchok

we-are-nepal-spendenbanner

Fusion: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel + Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel

20150415_155411„Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) und der Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel (bvlo) fusionieren. Der E-Commerce mit Lebensmitteln befindet sich in einer dynamischen Entwicklung. Die beiden Leitverbände wollen die Innovationskräfte bündeln, um noch schneller die erforderlichen Lösungen für Konsumenten und Händler umzusetzen.“

Quelle + mehr: Verbände-Fusion: bevh und bvlo legen Kompetenzen für die Entwicklung des Lebensmittel-E-Commerce zusammen | onlinemarktplatz.de.


20150415_200415

Der Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel wurde erst im April 2012 gegründet, der bevh besteht seit 1947, das E für E-Commerce im Verbandsnamen ist allerdings moderneren Datums. Inwieweit sich Onlinehandel, speziell mit Lebensmitteln, und der Bundesverband e-Commerce und Versandhandel (bevh), in welchem die traditionellen Katalogversender und der Distanzhandel, aber zunehmend auch der e-Commerce anzutreffen ist, vertragen werden, ist eine Frage, die an Interessantheit und Spannung aus unserer Sicht kaum zu toppen ist. Wir wünschen dieser Fusion das Allerbeste! Ich glaube, dass das ein richtiger und guter Schritt ist. Ein mutiges und gemeinsames Voranschreiten zum Wohle von e-Commerce und Lebensmittel-Onlinehandel ist natürlich auch ein Erfolg für den gesamten Bereich von e-Commerce und Onlinehandel. In diesem Sinne!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel


Zur >>>Pressemitteilung des bevh.

Pressemitteilung als pdf: 150506_PM_Fusion_bevh___bvlo

 

Onlinehandel trifft sich

Stammtisch_B_OraniumIm April startet der monatliche BVOH Händler-Stammtisch in Berlin. Dieser offene Stammtisch gibt Ihnen die Möglichkeit sich zu treffen und auszutauschen, Neues zu erfahren und Kontakte zu knüpfen. Neben Berlin und Dresden werden wir auch einen regelmässigen Stammtisch in NRW haben, im Wechsel zwischen Dortmund und Köln. Bei allen unten aufgeführten Terminen werden wir versuchen, dass mindestens ein Mitglied aus dem Vorstand anwesend ist. Besonders möchten wir auf das Branchentreffen Tag des Onlinehandels im September hinweisen!

  • Händler-Stammtisch in Berlin (NEU!)
  • Händler-Stammtisch in NRW
  • Händler-Stammtisch in Dresden
  • Tag des Onlinehandels 09.09.15 in Berlin – www.tag-des-onlinehandels.de
  • Politischer Stammtisch Berlin

Alle Termine hier einsehen!

Herzliche Einladung!

TdOH_button

BVOH Stammtisch in Köln zusammen mit Hitmeister

bvoh_stammtisch_koeln_160415

BVOH Stammtisch in Köln zusammen mit Hitmeister

16. April 2015, 19:0023:00 Uhr

Hitmeister Get together meets BVOH Stammtisch:

Anlässlich des e-Commerce Day 2015 eröffnen wir einen Stammtisch in Köln. Gemeinsam mit dem eCommerce Day 2015 Veranstalter Hitmeister GmbH laden wir ein, in geselliger Atmosphäre über die neuesten Entwicklungen im Onlinehandel zu diskutieren. Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. und Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des Vorstandes für die Geschäftsführung, freuen sich über einen Wissensaustausch mit BVOH Mitgliedern und Nichtmitgliedern.

Um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de wird gebeten.

Details:

Datum: 16. April 2015
Zeit: 19:00 – 23:00 Uhr

Veranstaltungsort

Marienbild Gastronomie GmbH
Aachener Straße 561, Köln, 50933
http://www.marienbild.de/

Weitere Informationen: http://www.bvoh.de/event/bvoh-stammtisch-in-koeln-zusammen-mit-hitmeister/

Nachruf auf Axel Gronen, www.wortfilter.de

Mit großer Erschütterung haben wir vom tragischen Tod von Axel Gronen, Herausgeber der Internetseite www.wortfilter.de, gefragter Sprecher rund um alle Themen des Onlinehandels, Unternehmensberater und Unternehmer, Kenntnis nehmen müssen. Unser Mitgefühl gilt in erster Linie seiner Familie, die um ihren Sohn, Bruder und Vater trauert. Die Onlinewelt verliert nicht nur einen der profiliertesten Plattformkenner, sondern viele Onlinehändler auch einen persönlichen Weggefährten und Freund. Wir wollen den streitbaren, mitunter auch polarisierenden Axel Gronen in guter Erinnerung behalten.

Vorstand und Geschäftsführung des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Freie Fahrt für den Onlinehandel – Podiumsdiskussion

BVOH veranstaltet Tag des Onlinehandels am 10.10.14 in Berlin

Der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin steht ganz im Zeichen des Engagements für die Freiheit des Handels und gegen Beschränkungen im Onlinehandel durch Hersteller. Gäste aus Politik und Wirtschaft diskutieren über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel

  • Wann: Freitag, 10. Oktober 2014
  • Zeit: 8.30 bis 9.45 Uhr
  • Wo: HOTEL MOA BERLIN
    Stephanstraße 41
    10559 Berlin Moabit
  • Wer: Thomas Jarzombeck, MdB (CDU)
    Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
    Dr. Nikolaus Lindner (eBay)
    Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers)
    Timo Hoffmann (Sport Hoffmann)
    Jost Vielhaber (reuter.de)
    Rechtsanwalt Eckart Wagner
    Oliver Prothmann (Präsident des BVOH) als Gastgeber

Hintergrund: Tag des Onlinehandels

TDO_Anzeige_webDie Jahresveranstaltung des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat eine längere Tradition, findet aber zum ersten Mal in Berlin statt. In der Bundeshauptstadt wurde in diesem Jahr das neue Hauptstadtbüro des BVOH eingeweiht. Das ist der neuen Nähe zur Politik geschuldet. BVOH-Präsident Oliver Prothmann hat die Kontakte zur Politik nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene intensiviert. „Wir müssen ein Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen von Beschränkungen in Berlin und Brüssel herstellen“, sagt Oliver Prothmann. Die Veranstaltung findet im Hotel Moa in Berlin-Moabit statt. Mehr Informationen unter www.tag-des-onlinehandels.de.

Obwohl das Bundeskartellamt sowie einige deutsche Oberlandes- und Landgerichte Beschränkungen durch selektive Vertriebsvereinbarungen untersagen, sind weiterhin Onlinehändler durch diese Beschränkungen in ihrer Existenz bedroht. In Workshops und Vorträgen profilierter Handelsexperten will der Bundesverband Onlinehandel e.V. Rechtslage und Möglichkeiten der Händler aufzeigen und Lösungen diskutieren. „Wir als Mittelstand haben eine Chance uns gegen Beschränkungen im Onlinehandel zu wehren, wenn wir uns zusammenschließen und ggf. den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir nicht nur unseren Mitgliedern in Berlin deutlich machen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Auf dem Tag des Onlinehandels werden aber auch neue Entwicklungen im Bereich des SEO oder der Logistik aufgezeigt. Experten aus der Praxis zeigen Wege auf, wie die Onlinehändler ihre Vertriebswege optimieren und im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft erfolgreicher sein können. Insbesondere gibt es auch neue Tipps und Tricks für den Handel auf den Marktplätzen Amazon und eBay. Ferner wird es Liveüberprüfungen des Onlineauftritts der Händler durch erfahrene Fachleute geben und nicht zuletzt geben Experten Empfehlungen über die besten Vertriebskanäle ab.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Oliver ProthmannChoice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

BVOH Logo aktuell

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de


Als pdf: Presseeinladung_Tag des Onlinehandels

Vortrag + Stammtisch 22. Mai 2014 Paulaners Dresden

An alle am Onlinehandel Interessierten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr herzlich möchten wir Sie nach Dresden zu unserem Stammtisch einladen. Dieser Stammtisch wird – wieder – ein ganz besonderer sein. Zu Beginn wird Wolfgang Wentzel einen Vortrag rund um den Themenkreis Verbraucherrechte-Richtlinie und neue Widerrufsbelehrung halten und steht Ihnen selbstverständlich auch für alle Ihre Fragen hierzu zur Verfügung. Wir laden, wie schon angekündigt, ein für

Donnerstag, 22. Mai 2014, 19:00 Uhr (wg. d. Vortrags bitte pünktlich!)

in das Paulaners im Kempinski Taschenbergpalais Dresden. Für den Donnerstag werden 30 Grad erwartet. Wir werden uns deshalb voraussichtlich im Außenbereich des Paulaners versammeln. Es gibt eine öffentliche Tiefgarage auf der Rückseite des Kempinski Taschenbergpalais. Sie geht bis zu drei Ebenen in die Tiefe und hat so voraussichtlich genügend Stellfläche für uns alle. Die Einfahrt ist etwas eng. Vorsicht bitte auf die rechte Hauswand und auf die Service-Säule links. Eine alternative Parkmöglichkeit wäre die Tiefgarage Semperoper, deren Auslastung spielplanabhängig ist. Damit Sie, auch wenn Sie nicht nach Dresden kommen können, nichts verpassen, bieten wir diesen Vortrag auch noch einmal als Webinar am Mittwoch, 4. Juni 2014 (16:00 Uhr) an, zu dem wir Sie noch gesondert einladen. Wer gern nach Leipzig kommen möchte: Dort veranstalten wir diesen Vortrag + Stammtisch am Abend des Dienstag, 3. Juni 2014. Auch dazu laden wir noch einmal gesondert ein. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn sich die Nachrichten in dieser spannenden Zeit etwa häufen.

BVOH VorstandMit den allerbesten Grüßen

Ihre

Wolfgang Wentzel und Holger Knutas
Bundesverband Onlinehandel e.V.