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EU-Kommission schnipst Amazon aus der Buy-Box

Die EU-Kommission wirft Amazon Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor

Die EU-Kommission schnipst Amazon aus der Buy-Box, bildlich gesprochen. Amazon missbrauche die Daten seiner Händler, die die Kommission richtigerweise „unabhängige Händler“ nennt, für seine eigennützigen Zwecke. Die Kommission sieht darin vorläufig einen Verstoß gegen das Kartellrecht der Europäischen Union. Die Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Amazon eröffnet. Mehr noch: Die Kommission hat gleich noch ein zweites Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet wegen des Verdachts, dass Amazon eigene Angebote bevorzuge und die von Plattformhändlern, welche „Logistik- und Versanddienste von Amazon“ (Versand-durch-Amazon) nutzen. Die Kommission werde insbesondere prüfen, ob die Kriterien, nach denen Amazon das Einkaufswagen-Feld vergibt und es Verkäufern ermöglicht, Prime-Kunden zu beliefern („Prime durch Verkäufer“), zu einer Vorzugsbehandlung der Angebote von Amazon oder der Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, führen würde.

Stärkung der Rolle der Plattformhändler

Die Kommission erhofft sich dadurch eine Stärkung der Rolle der Plattformhändler gegenüber Amazon. Es geht letztlich um die Daten, die Plattformhändler Amazon zur Verfügung stellen, um überhaupt auf Amazon verkaufen zu können, und darum, was Amazon mit diesen Daten tun, mutmaßlich eben, mit Hilfe dieser Daten in – dann unlauteren, genauer: kartellrechtswidrigen – Wettbewerb zu den Plattformhändlern zu treten. Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Bewertung

Die Kommission greift hier eine Thematik auf, die seit geraumer Zeit nahezu greifbar in der Luft liegt. Was hier in kartellrechtlicher Thematik – Missbrauch marktbeherrschender Stellung – einherkommt, hat auch etwas mit Datenschutz – der Daten der Händler – zu tun. Bemerkenswert ist, dass die Kommission es ausspricht: „marktbeherrschende Stellung“ und vorläufig auch von „Missbrauch“ spricht. Auch wenn bislang Beweise dafür fehlten, so pfeifen es doch die Spatzen von den Dächern. Die gute Nachricht ist, dass die Händler dadurch in ihren Befürchtungen durch die EU-Kommission zunächst einmal ernst genommen werden. Das ist ein Ausgleich dafür, dass diese Händler, wenn es um eine Kommunikation mit Amazon geht, in der Vergangenheit wohl eher das Gefühl hatten, „gegen eine Wand“ zu reden. Daran hat auch, zumindest vordergründig, die P2B-Richtlinie der EU, wenigstens bislang, noch nicht so viel geändert, dass von einer Breitenwirkung zu sprechen wäre. Ich persönlich würde mich darüber freuen, wenn Amazon die Eröffnung dieser Verfahren gegen sich vielleicht zum Anlass nähme, mich und den Bundesverband Onlinehandel e.V. als Mediator nach der P2B-Richtlinie in seinen AGB zu listen.

Mehr Informationen

Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf den Seiten des BVOH.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der EU-Kommission.

Ticket nach Berlin! Tag des Onlinehandels 9.9.15

Muss ich dorthin? Wer kommt denn alles?

Der Tag des Onlinehandels ist Ihr Tag, liebe Onlinehändlerinnen und Onlinehändler! Natürlich müssen Sie dabei sein!

Das Programm ist außergewöhnlich hochwertig. Die Sprecher sind elitär. Es erwarten Sie u.a.:

  • Alexander Heil, Senior Manager eBay Deutschland
  • Thomas Kramler, Leiter der Sektoruntersuchung eCommerce, EU-Kommission
  • Dr. Gunnar Kallfaß, Referats Direktor G1, Bundeskartellamt
  • Hansjörg Durz MdB (CSU), Bundestags-Aussüsse für Wirtschaft + Energie und Digitale Agenda
  • Chris Sherwood, Head of Public Policy, Allegro Group
  • Jost Vielhaber, Leiter Öffentlichkeitsarbeit reuter.de

Die vollständige Liste der Referenten, Themen, Seminare und Workshops können Sie hier sehen: www.tag-des-onlinehandels.de

TdOH_Front02webWir freuen uns darauf, sehr viele von Ihnen am 9.9.15 und/oder am 10.9.15 in Berlin begrüßen zu dürfen. Trotzdem finden wir, dass sich noch zu wenige angemeldet haben, gemessen an dem ausgezeichneten Programm, das wir für Sie vorbereitet haben. Falls Sie also noch unentschlossen sind, dann melden Sie sich bitte an. Viele Informationen fließen tatsächlich am besten in persönlichen Gesprächen vor Ort. Wir haben uns bemüht, ein wirklich außergewöhnliches Programm für Sie auf die Beine zu stellen, um Ihnen eine Veranstaltung anzubieten, die sich heraushebt aus den üblichen Messen und Kongressen, dadurch, dass sie einerseits auf Sie persönlich zugeschnitten ist und andererseits Antworten auf die brennenden Fragen von heute gibt. Auch ich werde einem Workshop zum Thema „Rechtskonformes Handeln auf Amazon, Lösungsansätze für die Informationspflichten auf Amazon“ halten, zu dem ich Sie herzlich einlade. Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Stammtischen, Workshops und all den Veranstaltungen gemacht, die wir „unter dem Jahr“ für Sie anbieten. Wirklich konzentriert, optimiert und gebündelt erhalten Sie die für Sie wesentlichen Informationen jedoch bevorzugt auf dem Tag des Onlinehandels. Es ist die Jahresveranstaltung des BVOH. Wenn Sie sich die Frage stellen, wer im Wettbewerb die Nase vorn hat – Es ist der, der die besseren und schnelleren Informationen hat. Also buchen Sie Ihren persönlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrem Mitbewerber noch heute!

Anmeldung unter: www.tag-des-onlinehandel.de

  • Was? – Tag des Onlinehandels, Jahresveranstaltung des BVOH, mit anschließendem Abendevent
  • Wann? – 9. September 2015
  • Wo? – Haus Ungarn, Karl-Liebknecht-Straße 9, 10178 Berlin
  • Uhrzeit? – 8:30 – 18:30 Uhr, anschließend BBQ Abendevent

Mit den allerbesten Grüßen aus Dresden

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH)

P.S.

  • Auch ich habe kein Hotel mehr in Berlin buchen können. Wir tagen aber am Alexanderplatz, dem zentralen Platz von Berlin. Also haben wir den U-Bahn-Plan genommen und ein Hotel an der Peripherie, aber mit U-Bahn-Anschluss, gesucht und gefunden. Auf diese Weise sind wir in 10 Minuten vor Ort und haben noch dazu ein günstiges Hotel!
  • Wem die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten etwas sagt, dem sei, falls noch nicht geschehen, dringend empfohlen, sich zum E-Gipfel am 10.9.2015 (einen Tag nach dem Tag des Onlinehandels) anzumelden: http://www.e-gipfel.de/