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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Kann weg: Link zur OS-Plattform!

Das Bundesministerium der Justiz hat verlautet, dass die europäische Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten („ODR-Verordnung“ – EU 524/2013) durch die EU-Verordnung 2024/3228 (siehe unten) mit Wirkung vom 20.07.2025 aufgehoben worden ist.

Auf Deutsch: Der Link zur OS-Plattform kann weg, weil es die OS-Plattform nicht mehr gibt. Er sollte sogar weg, denn der schützenswerte Verbraucher könnte ja dadurch in die Irre geführt werden, dass da ein Link ist, der ins Nichts führt (angeblich: Täuschung über die Möglichkeit einer Streitbeilegung). Ich glaube das zwar nicht, weil das Nichtvorhandensein dieser Plattform genau dem entspricht, was die EU wollte, nämlich die Verordnung aufheben und damit diese Plattform in Wegfall geraten zu lassen. Also wird der Verbraucher nicht in die Irre geführt, sondern in die Wahrheit geleitet. Aber löschen Sie einfach diesen blöden Link. Er kommt für nichts mehr auf, wie man so schön sagt.

Bitte denken Sie an diverse Plattformen, wo Sie ein Häkchen gesetzt hatten, dass dieser Link angezeigt werde und entfernen Sie das Häkchen (falls die Plattform sich nicht selbst darum gekümmert hat, was sie eigentlich sollte!). Denken Sie bitte auch an XING und Facebook und wo sonst Sie vielleicht noch AGB oder Pflichtinformationen unterhalten.

Mit der ODR-Verordnung wurde dereinst eine Europäische Plattform für Online-Streitigkeiten eingerichtet. Unternehmen, die in der EU niedergelassen sind und Online-Kaufverträge eingehen sowie Online-Marktplätze mit Sitz in der EU (letzteres hatten große Teile der Rechtsprechung leider nicht kapiert) waren seit Inkrafttreten dieser ODR-Verordnung verpflichtet, Verbraucher auf diese Plattform hinzuweisen; durch einen „sprechenden“ Link natürlich bitte, aktiv verlinkt also. Mit Aufhebung der ODR-Verordnung ist nun diese Informationspflicht ab dem 20.07.2025 ersatzlos entfallen.

Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hingegen bestehen freilich unverändert weiter. Sie wissen schon:

„Wir sind nicht dazu bereit, und/oder dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

oder eben die gegenteilige Positivbelehrung mit Verweis, z.B. auf die Universalschlichtungsstelle des Bundes, vgl. § 36 VSBG. Und natürlich die Pflicht zur „letzten Ansage“ in der E-Mail, welche die Kommukation zum Thema Reklamation mit dem Kunden beendet nach § 37 VSBG, diesen Punkt dürften wohl die wenigsten kennen; also: Er gilt noch! Die von dem Bundesministerium der Justiz in der letzten Legislaturperiode geplante Überarbeitung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (ich liebe diesen Namen, er erinnert mich an das Märchen vom Froschkönig der Gebrüder Grimm) konnte wegen der neulich vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestage (sie erinnern sich vielleicht) nämlich nicht mehr zum Abschluss gebracht werden; also, da könnte noch etwas kommen!

Viel fleißige Arbeit, bis hin vor das Bundesverfassungsgericht, sind Makulatur geworden, durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers.

Weg damit also, mit diesem Link zur OS-Plattform!

Eigentlich schön, dass die EU mal was in die Tonne kloppt, was nicht funktioniert und was kein Mensch braucht. Das dürfte die Ausnahme sein. Und kaum einer hat es gemerkt! – Wenn Sie Hilfe beim Entrümpeln unnützer Links, Verweise und/oder AGB brauchen, ich bin für Sie da:

Genießen Sie die Aufhebungs-Verordnung hier:


„Wir müssen reden!“

10 Jahre Jugendschutzstandard im Online-Handel mit Spirituosen

Es ist nun ein klein wenig die Zeit der Jubiläen in dieser Zeit. 2024 konnte ich „20 Jahre Rechtsanwalt“ feiern, nächstes Jahr wird der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) 20 Jahre alt und inmitten dessen liegt auch das 10jährige Jubiläum unseres Jugendschutzstandards, den ich für den BVOH mit der Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI), Frau Angelika-Wiesgen Pick, aufgleisen durfte, am 23. Januar 2014 in Berlin, um ganz genau zu sein.

Wie kommt man auf so etwas?

Ganz einfach. Ein großer privater Fernsehsender hatte mich in eine Publikumssendung eingeladen, um dort für den BVOH den „bösen Onlinehändler“ zu repräsentieren. Es ging um den damals scheinbar problemlos möglichen Erwerb von Waffen, Betäubungsmitteln, Spirituosen und anderen „high legal“-Produkten, wie man heute vielleicht sagen würde. Ich durfte eine Art Schlusswort sprechen und führte dann sinngemäß aus, dass ich die Eltern einladen würde, ihre Kinder an die Hand zu nehmen und ihnen dabei zu helfen, erwachsen zu werden, Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig ermutigte ich sie dazu, doch hin und wieder einmal im Kinderzimmer unter das Bett zu schauen, was sich dort so alles ansammeln würde. Was ich in der Sendung nicht sah, sondern erst in der Aufzeichnung, war, dass die Kamerafahrt während dieser Bemerkungen auf eine Reihe Jugendliche zoomte, die hinter mir saßen und meine Kommentare ziemlich direkt abfeierten. Ich habe das als großes Kompliment angesehen, als Ermutigung zu einem die Eigenverantwortung entwickelnden Erziehungsstils.

Zeit zum Handeln!

Tags drauf klingelte bei mir das Telefon: „Wir müssen reden.“. Die Geschäftsführerin des Spirituosenverbandes hatte diese Sendung gesehen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Einige Tage später trafen wir uns in Berlin und setzten den Jugendschutzstandard auf, der heute medial hier angesiedelt ist. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung begrüßte unseren Standard und er wurde gemeinsam öffentlichkeitswirksam implementiert.

Wie kommen wir in die Umsetzung und Verbreitung unseres Standards?

Der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI und der BVOH bieten seit September 2019 ein Web Based Training (WBT) „Jugendschutz im Online-Handel mit Spirituosen“ an, was ich allen Interessierten nur ans Herz legen kann. Mit einer Zeitinvestition von nur 15 Minuten arbeitet man sich durch 20 Seiten, erhält eine Einführung in die rechtlichen Aspekte, eine einfache und verständliche Übersicht der verfügbaren Altersverifikationssysteme (AVS) bei Bestellung, eine Übersicht über Paketdienstleistungen mit Alters- und/oder Identitätsprüfung und als krönenden Abschluss eine personalisierte Teilnahmebestätigung.

Vorbildwirkung plus gelungene Selbstregulierung

Der Standard hat seither branchenübergreifend Beachtung und Anerkennung gefunden. Intension des Jugendschutzstandards ist es, das Jugendschutzgesetz seiner Bestimmung nach auch auf den Bereich des Online-Handels mit alkoholhaltigen Getränken anzuwenden. Konkret beinhaltet der Standard, durch eine Altersprüfung – in der Regel Alterssichtprüfung – bei der Paketzustellung sicherzustellen, dass nur Erwachsene Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke online bestellen und als Paket entgegennehmen dürfen. Darüber hinaus wird vorgelagert eine Verifizierung des Alters im Rahmen des Bestellvorganges präferiert. Der Jugendschutzstandard ist ein gutes Beispiel gelungener Selbstregulierung im Onlinehandel.

Es gibt ein sehr schönes Logo!

Abschließend vielleicht das Wichtigste: Wer – etwa als Onlinehändler – mitmacht und den Standard umsetzt, kann dann auch mit unserem wirklich schicken Logo – siehe oben! – werben.

Herzlichts Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Wolfgang Wentzel ist seit 2004 als niedergelassener Rechtsanwalt tätig, unterhält eine eigene Kanzlei in Dresden und hat sich auf alle Rechtsfragen rund um den Onlinehandel spezialisiert; er ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

BVOH ist Trusted Flagger

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) ist durch die Bundesnetzagentur als Trusted Flagger, vertrauenswürdiger Hinweisgeber, nach dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union zertifiziert worden. Beschwerden, hauptsächlich aus dem Kreise seiner Mitglieder, müssen nun von den Online-Plattformen vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden (Art. 22 Abs. 1 DSA). Hier realisiert sich ein Gründungsmotiv des BVOH aus dem Jahre 2006, das Anliegen, von den Plattformen ernster genommen zu werden.

Inhaltlich geht es dabei um folgende Punkte: Verstöße gegen das geistige Eigentum und andere gewerbliche Rechte (Urheberrecht, Geschmacksmuster, Patente, Marken); gefälschte Produkte; unechte Konten, Inserate oder Nutzerbewertungen; Nachahmung oder unerlaubtes Übernehmen von Konten; unsichere und/oder illegale Produkte; unzureichende Informationen über Händler; Illegales Angebot von regulierten Waren und Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsschutz); Angebot von nicht konformen Produkten (wie z.B. gefährliches Spielzeug).

Wir als BVOH sind bereits seit 2020 Mediationsstelle nach der P2B-Verordnung der EU und auch die einzigen in der Bundesrepublik Deutschland, die diesen Dienst überhaupt anbieten. Was in der Praxis am allerbesten funktioniert, ist die Clearing Stelle des BVOH, die Probleme, wie Marktplatzsperren, Auszahlungsstopps und dergleichen in nahezu Lichtgeschwindigkeit löst, in spreche von Zeiträumen in Tagen. Dieser Service ist für die Mitglieder des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. kostenfrei, also in den Mitgliedsbeitrag inkludiert; das halte ich für durchaus erwähnenswert.

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) wurde für die Schwerpunktbereiche gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb, insbesondere auf Online-Marktplätzen, zertifiziert, weil in genau diesem Bereich unsere Kernkompetenz liegt. Für die Bereiche politische Äußerung, Meinungskundgabe, „digitale Demokratie“, Tätigwerden gegen Hass und Hetze oder für respektvolles Benehmen im Netz hingegen unterhalten wir keine Lizenzierung. Für solche Themen wäre anheimzustellen, sich insoweit an einen der in diesen Bereichen spezifisch tätigen Trusted Flagger zu wenden.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Wolfgang Wentzel ist seit 2004 als niedergelassener Rechtsanwalt tätig, unterhält eine eigene Kanzlei in Dresden und hat sich auf alle Rechtsfragen rund um den Onlinehandel spezialisiert; er ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

Editorial Winter 2025

Wenn die Monatsnamen zweistellig werden – 10, 11 und 12 – und die Sonne tiefer steht, kann man sich als Anwalt überhaupt nichts mehr vornehmen, so jedenfalls meine Erfahrung. Die Geschäftsführer räumen ihre Schreibtische auf und transferieren ihre Probleme auf meinen. Selbst die Gerichte gehen in den Endspurt, um möglichst alles, alles noch in diesem Jahr zu erledigen. Alles geht etwas durcheinander!

Und Friede auf Erden

Ich habe das Gefühl, dass mein Anwaltsjahr vom Arbeitspensum her in zwei Hälften zerfällt: Die erste von Januar bis September und die zweite von Oktober bis Dezember! Man kann im vierten Quartal eigentlich überhaupt nichts mehr planen. Und ich plane gern, weil ich ein strukturiert arbeitender Mensch bin.

Die Herausforderung beim Beschreiben eines Blogs ist es, regelmäßig und vor allem aktuellen Content produzieren zu sollen. Manchmal ist der Kopf aber nicht frei genug dafür oder es fehlen Zeit und Muße. Einige Dinge, von dem, was ich tue, sind gar uninteressant. Andere will ich nicht veröffentlichen, um niemanden auf Ideen zu bringen. Und wieder andere sind wirklich, noch nicht einmal anonymisiert, für die Zeitung bestimmt. Interessieren Sie sich für absolute Standard-Konstellationen aus dem Erbrecht? Nein, wahrscheinlich nicht. Juckt es irgend jemanden, wenn ich mich mit grundsätzlichen Rechtsfragen der landwirtschaftlichen Urproduktion befasse? Noch weniger. Wenn es mal wieder um Designe, Patente und dergleichen geht? Wohl kaum. Dass ich wieder mehr Strafverteidigungen mache? Diese haben einiges mit der Bearbeitung von Abmahnungen (wettbewerblicher, markenrechtlicher, geistig-eigentümlicher Art) gemein. Und manchmal geht es tatsächlich auch ums Arbeitsrecht. Also: Ich bin fleißig. Wenn auch manchmal im Stillen.

Das Phänomen besteht darin, dass es oft die kleinen, scheinbar unbedeutenden Fällchen sind, die interessant, berichtenswert, erscheinen. Dann sieht es so aus, als ob ich nur dergleichen verhandele. Und durch die Werbung damit, werden es gleich noch mehr. Das sorgfältige, mitunter auch stoische, ganz normale Erledigen der täglichen, überwiegend total unspektakulären Arbeit, ist die vornehmliche Beschäftigung. Das meiste davon ist nicht mitteilenswert, wollte ich nur noch einmal sagen. Mein ausbildender Richter am Verwaltungsgericht Dresden, damals wollte ich Richter werden, warnte mich davor, mit den Worten: Dies sei nur Sachbearbeitung, zwar auf hohem Niveau, aber doch nur Sachbearbeitung. Trifft auch für den Anwaltsberuf zu. Jedenfalls an vier von sechs Tagen. Oder an drei von fünf.

Ach ja, das Foto! Es ist am Rande der „NATO Talk-Konferenz 2024“ der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e.V. in Berlin entstanden. Ich habe nicht daran teilgenommen, aber mal vorbeigeschaut. An diesem 7. November 2024, dem Tag, nachdem Amerika gewählt hat. Diesem Tag, nachdem die Koalition zerbröselte, wie die Brücke in Dresden, und unsere Regierung zerfiel. Tja, dann haben auch wir bald Neuwahlen, am 23. Februar nämlich schon. Am Tag, bevor sich die „Zeitenwende“ jährt.

Und damit sind wir auch schon im ersten Quartal 2025 angekommen!

Herzlichst Ihr Wolfgang Wentzel

Facebook und Bundeskartellamt einigen sich

Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen, wie das Amt heute, am 10. Oktober 2024, mitteilte.

Es ging um die Zusammenführung von Daten. Oder genauer gesagt, die Verknüpfung von Daten, die zwar von außerhalb von Facebook stammen, aber aus unternehmenseigenen Diensten, wie z.B. von Instagram, mit dem Facebook-Konto verbunden wurden. Entweder stimmte man en Bloc zu oder musste ganz auf die Nutzung von FB verzichten. Das hatte das BKartA beanstandet und Meta diese Praxis 2019 untersagt.

Nun hat man sich geeinigt. Nicht, dass – so das BKartA – alle kartellrechtlichen Bedenken ausgeräumt seien, aber das BKartA sieht die Maßnahmen Metas als „hinreichend geeignetes Gesamtpaket“ an und hat daher das Verfahren im Ermessenswege beendet. Meta hat eine entsprechende Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf zurückgenommen. Nebenbei ist auch noch eine Leitentscheidung des EuGH abgefallen und das Verfahren habe nationale wie europäische Gesetzgebungsinitiativen inspiriert, wir denken in Richtung DSA, DMA, KI-Act. Eine ganze Menge oder?

Um es zu bewerten: Wir sahen ein Kräftemessen zwischen einem weltweit tätigem, internationalen Konzern und einer deutschen Behörde. Gefühlt ist der Kampf für das Bundeskartellamt ausgegangen; jedenfalls – wie ich meine – eindeutig nach Punkten. Dadurch, dass EuGH und EU-Kommission mit von der Partie waren, konnte das Kräfteverhältnis vielleicht als etwas ausgeglichener bezeichnet werden. Auf jeden Fall wertet das den EuGH (er hat schon keine ganz geringe Bedeutung) und die Europäische Gesetzgebung (weiter) auf.

Die EU-Gesetze sind/heißen entweder Verordnungen (gelten unmittelbar) oder Richtlinien (müssen national umgesetzt werden). Der DMA (Digital Markets Act, Stichworte: Gatekeeper/Torwächter bzw. Alphabet/Google) ist eine EU-Verordnung, wie auch der DSA (Digital Services Act) oder die nun schon etwas länger geltende P2B-Verordnung (Stichwort: Mediation/Kommunikation mit den Plattformen). Oder: DS-GVO, Datenschutz-Grundverordnung, da war doch auch noch etwas oder? Gegenbeispiel: Verbraucherrechterichtlinie; erinnern Sie sich? Wie wäre es, ganz aktuell, mit: CRA (Cyber Resilience Act)?

Also, wenn es jetzt „Act“ heißt, dann ist es regelmäßig eine direkt geltende EU-Verordnung. Sicher das geeignetere Instrument, um etwas einheitlich und auch in einer gewissen Geschlossenheit der Mitgliedstaaten zu bewegen oder zu entwickeln.

Andererseits möchte es auch nicht zu viel an Verordnungen und Richtlinien werden, sonst wirkt es vielleicht nicht mehr. Oder man wird immun gegen zu viele Regelungen. Aber jetzt hat sich das Bundeskartellamt in diesem Falle erst einmal durchgesetzt. Zu viel Daten-Sammel-Eifer bei den „Online-Diensten“ macht vielleicht auch kein so gutes Gefühl. Trial and Error oder die Wahrheit, besser: die Gerechtigkeit, liegt ja vielleicht wirklich manchmal in der Mitte. Mitunter helfen auch freiwillig aufgesetzte Standards der Wirtschaftsakteure ganz gut, besser oder sogar alleinig.

Demnächst werden also einige Änderungen auf FB anstehen bzw. sind schon anzutreffen: Einführung einer Kontenübersicht, Sondereinstellung beim FB-Login, präzise Nutzerinformation, vorgeschalteter Wegweiser und eingeschränkte Datenverknüpfung. Und nun wissen Sie auch warum!

Insgesamt ist das Thema doch ziemlich komplex, man kann es sich wohl am besten an Hand der aufgeräumten Presseerklärung des BKartA, des dort angeführten Werdeganges und den dabei gegebenen, weiterführenden Hinweisen erschließen:

Wenn das mal kein Beitrag ist, den man auf Facebook teilen sollte?!

Meine Kontaktdaten: https://onlinehandelsrecht.com/about/