Was sind Telemedien?

Telemedien sind alle elektronischen Informationsdienste und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem sind.

Telemedien sind also Information und Kommunikation (zweiseitig!), nicht aber Pfeifen oder Piepsen von Tönen.  Es muss also intelligent mit uns kommunizieren und nicht nur „piep“ machen; kein Rundfunk.

Wo steht es?

§ 2 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag

Wozu brauchen wir den Begriff?

Elektronischer Geschäftsverkehr ist – in § 312j Abs. 1 BGB neuer Fassung – definiert als Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über Telemedien.