Gesetzentwurf gegen Störerhaftung

t3n berichtet: „Die große Koalition hat ihren seit Langem erwarteten Gesetzentwurf zur Störerhaftung präsentiert und will es künftig vor allem geschäftsmäßigen Anbietern ermöglichen, ihren Kunden einen offenen Internetzugang zu bieten. Das klingt wie der große Durchbruch, allerdings gibt es einen Haken, der für Aufruhr sorgt: Denn private Betreiber von offenen WLANs sollen nur dann von der Störerhaftung befreit werden, wenn sie die Namen sämtlicher Nutzer kennen und die Verbindung mit einem „anerkannten Verschlüsselungsverfahren“ sichern.“

Quelle + mehr: Gesetzentwurf gegen die Störerhaftung: Nicht der große Coup, aber ein Schritt nach vorn [Kolumne] | t3n.