Archiv der Kategorie: Bundesverband Onlinehandel

Monopolkommission bestätigt Wettbewerbsprobleme durch Beschränkungen und wenn Marktplatzbetreiber selber Händler ist

Amazon als Beispiel namentlich benannt

BVOH-Präsident Prothmann begrüßt Ergebnisse des Sondergutachtens der Monopolkommission

Die Monopolkommission hat der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften das Sondergutachten  „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte” vorgelegt. Wettbewerbsprobleme können laut Gutachten im E-Commerce dann entstehen, wenn der Betreiber einer Plattform (als Beispiel wird Amazon genannt) zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. Bei der Erstellung dieses Gutachten war auch die Expertise des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) insbesondere in Fragen von Handelsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen gefragt. „Angesichts der Entwicklungen auf digitalen Märkten sind Anpassungen des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis nötig. Der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle sollte erweitert werden, Missbrauchsverfahren sind zügiger zum Abschluss zu bringen”, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Der BVOH begrüßt ausdrücklich das aus eigenem Ermessen der Monopolkommission erstattete Sondergutachten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten. „Gerade im Bereich der Beschränkungen des Onlinehandels durch die Industrie und das wenig transparente Ausnutzen von Monopolstellungen auf digitalen Marktplätzen durch die Anbieter besteht dringender Handlungsbedarf – insbesondere auch in der zugigen Abwicklung von Verfahren. Deshalb begrüßen wir das Engagement der Monopolkommission und haben auch gern mit Rat und Tat zur Seite gestanden“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

In zwei Bereichen konnte Oliver Prothmann den Standpunkt des Onlinehandels verdeutlichen:

„K41. Eine ökonomisch wichtige Bedeutung kommt dem Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen (E-Commerce) zu. Der Online-Handel zwischen Unternehmen und Endverbrauchern (B2C-E-Commerce) ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Für das Jahr 2014 werden für Deutschland je nach Quelle ein steuerbereinigtes Marktvolumen des E-Commerce von ca. EUR 39 Mrd. bis EUR 44 Mrd. und ein Anteil am Einzelhandelsumsatz von ca. 9-10 Prozent angegeben. Unabhängig von den genauen Marktdaten ist zukünftig ein weiterer Anstieg des Anteils des E-Commerce am Einzelhandelsumsatz zu erwarten (Tz. 343 – Tz. 346, Tz. 352 – Tz. 358).

K 47. Zu Wettbewerbsproblemen durch vertikale Integration kann es im E-Commerce kommen, wenn der Betreiber einer Plattform zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. In einem solchen Fall können Anreize für den Plattformbetreiber bestehen, die eigenen Produkte prominenter darzustellen. Ferner hat dieser die Möglichkeit, Transaktionen von Dritthändlern zu beobachten, besonders nachgefragte Produkte in den eigenen Handelsbestand aufzunehmen und betroffene Händler möglicherweise vom Markt zu verdrängen. Zudem kann der Plattformbetreiber zusätzliche Daten akkumulieren, um beispielsweise bessere Produktempfehlungen zu geben und hierdurch die Qualität der eigenen Plattform und damit die eigene Wettbewerbsposition gegenüber konkurrierenden Plattformen zu verbessern.  (…) Gleichwohl sollte dieses Verhalten durch die Wettbewerbsbehörden beobachtet werden, um längerfristige Ausschließungswirkungen zu verhindern (Tz. 391 – Tz. 395)“

Aus: Kurzfassung des Sondergutachtens der Monopolkommission (pdf)

Quelle + mehr: Monopolkommission bestätigt Wettbewerbsprobleme auf Online-Marktplätzen durch Handelsbeschränkungen und wenn Marktplatzbetreiber selber Händler ist – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Pressemitteilung als pdf >>>hier.


Die Einladung von Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Vorsitzender der Monopolkommission, zur Stellungnahme zum Sondergutachten kam Anfang November 2014. Das die Monopolkommission das Amazon-Thema (Plattformbetreiber tritt auf eigener Plattform als Händler auf) gerade jetzt so namhaft aufgreift, ist sehr zu begrüßen und zeigt, dass sich der Bundesverband Onlinehandel zu Recht dieser hochbrisanten, wie hochaktuellen Thematik angenommen hat. Respekt und Anerkennung vor dem Gutachten der Monopolkommission auch dafür, wie schnell die Monopolkommission das Gutachten vorgelegt hat. Ich freue mich sehr darüber, wie die umfangreiche Zuarbeit von BVOH-Präsident Oliver Prothmann im Gutachten Niederschlag gefunden hat. Ich glaube, das ist zum Segen der Onlinehändler und Verbraucher.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

BVOH Stammtisch Dresden – trotz G7 Gipfel gut erreichbar

koernergarten_dresdenBVOH Stammtisch Dresden Körnergarten – trotz G7 Gipfel in der Stadt gut erreichbar

Bitte Beachten Sie Einschränkungen in der Innenstadt!

Sie finden den Körnergarten hier:

Friedrich-Wieck-Straße 26, 01326 Dresden, http://www.koernergarten.de/

Beginn: 19:00 Uhr, Anmeldung: gs@bvoh.de

Wir freuen uns auf einen gelungenen Stammtischabend

Ihre

Anna Duleczus, Holger Knutas, Wolfgang Wentzel

Für den Bundesverband Onlinehandel e.V.


Hier einige Tipps für Ihre Anreise:

  1. Bitte umfahren Sie die Dresdner Innenstadt möglichst großräumig
  2. Die Dresdner Polizei hat ein Kontakttelefon u.a. wegen der Verkehrseinschränkungen eingerichtet. Kontakttelefon:  (0351) 483-3000
  3. Unter www.twitter.com/polizeisachsen gibt es die Möglichkeit, sich live zu #G7DD informieren
  4. Auf www.facebook.com/polizeisachsen.info werden allgemeine und zusammenfassende Informationen rund um das Einsatzgeschehen veröffentlicht
  5. Medieninformation der Polizeidirektion Dresden

27. Mai 2015 – Stammtische Dortmund und Dresden

Zwei Städte – Zwei Stammtische – Am 27.05.2015, jeweils 19:00 Uhr

Der BVOH Doppelstammtisch, simultan in Dortmund und in Dresden – für mehr Infos bitte unten auf die Bilder klicken

  • Herzliche Einladung zum BVOH-Stammtisch mit Oliver Prothmann (BVOH-Präsident) und Gerd Obermeit nach Dortmund ins Strobels
  • Herzliche Einladung zum BVOH-Stammtisch mit Anna Duleczus, Holger Knutas und Wolfgang Wentzel nach Dresden in den Körnergarten

Wir bitten jeweils um formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de

Herzlich willkommen!

 Strobels_Dortmund  koernergarten_dresden

BVOH Stammtisch Dresden 27.05.2015

AnnaDuleczus_web

Liebe Stammtisch-Besucher, liebe Mitglieder,

herzliche Einladung zu unseren nächsten Stammtisch in Dresden

Mittwoch, 27. Mai 2015, 19:00 Uhr, Körnergarten

Als besonderen Gast dürfen wir Frau Anna Duleczus, Assistentin der Geschäftsführung, aus unseren Hauptstadtbüro Berlin, mit dem aktuellen Bericht aus Brüssel, bei uns in Dresden begrüßen.

Wir wünschen allseits ein frohes Pfingstfest!

Mit den allerbesten Grüßen
Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel
Bundesverband Onlinehandel e.V.

ElektroG2 Roadshow IHK + Bitkom + BVOH u.a.

BVOH Logo aktuellAb Juni veranstalten die stiftung ear, die Stiftung GRS Batterien, der BITKOM und der ZVEI zusammen mit den Industrie- und Handelskammern eine Roadshow. Oliver Prothmann vom BVOH wird am 1. Juni in Berlin teilnehmen.

Folgende Themen stehen im Fokus:

  • ElektroG2: Änderungen durch das novellierte Elektrogesetz
  • WEEE2: Vergleich der Umsetzung in Europa und Auswirkungen auf exportierende Unternehmen
  • BattG: Novellierung des Batteriegesetzes und Schnittstellen zum ElektroG

Ziel der Roadshow ist es, Inverkehrbringer (also Hersteller und Händler) von Elektro(nik)geräten auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen vorzubereiten.

Betroffene Hersteller und Distributoren können sich für die aufgeführten Veranstaltungsorte kostenlos anmelden.

Hier geht es zur Anmeldeseite: http://www.amiando.com/elektroG2-roadshow.html

Quelle: ElektroG2 Roadshow der IHK und Bitkom – BVOH Bundesverband Onlinehandel.