Zu den Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Veröffentlichung negativer Kritik innerhalb einer Internet-Verkaufsplattform führt das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 03.04.2006 zu Az.13 U 71/05 aus. Dieses Urteil ist schon deshalb lesenswert, weil es aus einer Zeit stammt, in der eBay-Verkäufer noch gegenüber eBay-Käufern (negativ) bewerten durften. Interessant ist diese Entscheidung, weil der entsprechende eBay-Käufer selbst wiederum auch ein größerer eBay-Verkäufer ist, wie den Entscheidungsgründen zu entnehmen ist. Aktuell ist weniger die aus dem Jahr 2006 stammende Entscheidung, als vielmehr das vor allem gegenüber kleinen und mittleren Sellern unverhältnismäßig wirkende Übel der „negativen Bewertung“.
Bei jurpc.de finden Sie die vollständige Entscheidung mit amtlichem Leitsatz und Entscheidungsgründen: >>>OLG Oldenburg.
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden