Der 20. November, Buß- und Bettag, ist in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Wir sind das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch gesetzlicher Feiertag ist. Dafür bezahlen wir einen höheren Beitragssatz in die Pflegeversicherung ein, als alle anderen im Übrigen Bundesgebiet. Es ist ohnehin keine gute Idee, Feiertage „für Geld“ abzuschaffen. Außerdem ist der Buß- und Bettag ein wichtiger Feiertag. Mehr darüber können Sie >>>hier erfahren.
Wenigstens 1x im Jahr (eigentlich aller 7 Tage!) soll es um etwas Wichtigeres als Arbeit gehen: Um die Seele, wo wir die Ewigkeit verbringen und solche wirklich existenziellen Fragen.
Buß- und Bettage wurden in Zeiten der Not eingeführt. Also entweder geht es uns nicht schlecht, oder wir wollen es nicht besser haben. Im Hinblick auf das, was auf den Philippinen passiert ist, wäre ein Buß- und Bettag auf unserer Seite des Wohlstandes eine gute Idee.
Ab 21.11.2013 bin ich wieder für Sie im Dienst.
Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel