Nicht vergessen: eBay Shopartikel

Nachdem Sie nun Ihre neue Widerrufsbelehrung und Ihre neuen AGB eingepflegt haben und das Problem mit der Anzeige der alten Optionen via eBay Rahmenbedingungen bearbeiten gelöst haben, wäre es möglich, dass Sie feststellen, dass trotzdem noch Angebote mit den komplett alten Texten angezeigt werden.

Dabei könnte es sich um eBay-Shop-Artikel handeln. Die werden nämlich automatisch hochgefahren. Dabei greift eBay – leider! – nicht auf die neuen Texte zu, die Sie unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ mühsam eingepflegt haben, sondern läd einfach nur die alten Shop-Angebote hoch, komplett, wie sie sind, mit den alten und nun falschen Texten!

eBay schreibt dazu:

Tipps für Shop-Abonnenten

Shop-Abonnenten können in der Umstellungszeit Ihren Shop auf „abwesend“ stellen, um Abverkäufe zu vermeiden. Mehr zum Thema eBay Shop-Einstellungen bei Abwesenheit (Option nur für Festpreisangebote verfügbar „Festpreisangebote ausblenden“). Außerdem sollten Shop-Abonnenten in Ihrer Shop-Verwaltung überprüfen, ob auch dort Angaben zum Widerruf hinterlegt sind, die überarbeitet werden müssen.

Quelle: eBay

Also, die Shop-Verwaltung ist der Ort, wo Sie die neuen Texte einpflegen müssen! Wir hoffen sehr, dass es Ihnen gelingt!

Lesen Sie bitte auch: Fragen und Antworten zur neuen Widerrufsbelehrung

Den Gesetzestext finden Sie hier: Verbraucherrechterichtlinie

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden