Messer, Gabel, Schere, Licht, ist für kleine Kinder nicht! – Filesharing schon, wenn es die Eltern verbieten, erlaubt es der Bundesgerichtshof!
„Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.“
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 15. November 2012