Schulranzen-Urteil des Kammergerichts Berlin

Kammergericht Berlin: Der Verkauf von Scout-Ranzen auf eBay beeinträchtigt nicht die Reinheit der Marke

„Das Berliner Kammergericht hat entschieden: Der Scout-Hersteller Sternjakob darf einem Berliner Händler nicht verbieten, seine Waren über eBay, Amazon & Co. zu verkaufen. Damit hat das höchste Gericht des Bundeslandes der Klage des Händlers entsprochen. Der Schreibwarenhändler kämpfte seit Jahren gegen die Bevormundung des Scout-Herstellers und hatte bereits in der ersten Instanz 2009 gewonnen. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Händler und den Handel insgesamt“, begrüßt Oliver Prothmann, Gründer und Sprecher der Initiative Choice in eCommerce, das Urteil.“

Quelle: http://www.choice-in-ecommerce.org/wichtiger-meilenstein-fur-online-handler-berliner-kammergericht-verbietet-ebay-verbot/

Das Schulranzen-Urteil des Kammergerichts Berlin vom 19.09.2013 (2 U 8/09 Kart, noch nicht rechtskräftig) können Sie hier lesen: Urteil KG!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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