Schlagwort-Archive: Bundesverband Onlinehandel e.V.

Stichwort Hochwasser

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. bittet unter dem Slogan „Onlinehandel hält zusammen“ um Spenden für vom Hochwasser betroffene Online-Händler.

Zur Pressemitteilung geht es hier:

Spendenkonto „Onlinehandel hält zusammen“

IBAN: DE30 3506 0190 1627 0600 05

BIC: GENODED1DKD

KD-Bank – Bank für Kirche und Diakonie

Anfragen zur Spendenaktion gern per eMail:

spende@bvoh.de

Klartext sprechen: P2B-Mediation beim BVOH

Mediation nach der P2B-Verordnung der Europäischen Union ist jetzt beim Bundesverband Onlinehandel e.V. möglich. Der BVOH hat dazu eine Mediationsstelle eingerichtet. Sie können die Mediation über die Seiten des BVOH einleiten.

Mediation nach der P2B-Verordnung der EU

Sie haben als Plattformhändler ein Problem mit einer Plattform? Dann könnte Mediation ein guter Weg zur Lösung dieses Problems sein. „Mediation“ ist ein schöner Begriff. Doch eigentlich geht es hierbei um „Kommunikation“, um Kommunikation des Plattformhändlers mit „seiner“ Plattform. Denn die ist manchmal gestört. Es geht bei P2B-Mediation auch nicht um Verbraucher. Für diese heißt Mediation Schlichtung und dafür gibt es beispielsweise die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl. Bei P2B-Mediation geht es um den Plattformhändler. Oder um die Plattform, die ein Problem mit ihrem Händler hat, denn Mediation funktioniert natürlich auch in die andere Richtung. Falls Sie als Händler also ein Problem mit den Plattformen oder Online-Marktplätzen dieser Welt haben, dann könnte P2B-Mediation etwas für Sie sein. Die kryptische Abkürzung P2B steht für Plattform zu Plattformhändler (Business) oder umgekehrt. Ein umfassendes Bild liefert die Lektüre der P2B-Verordnung der EU. Die Plattformen müssen ab dem 12. Juli 2020 Mediatoren in ihren AGB benennen, mit denen sie zusammenarbeiten.

P2B-Mediation beim BVOH

Wesentlich einfacher als die komplexe P2B-Verordnung ist die praktische Durchführung eines solchen Mediationsverfahrens beim BVOH. Es sind nur zwei Schritte erforderlich, das Ausfüllen des selbsterklärenden Mediationsantrags auf den Seiten des BVOH und die Überweisung der Mediationsgebühr (750 € zzgl. gerade aktueller Umsatzsteuer). Damit haben Sie das Mediationsverfahren initiiert. Mit einer Eingangsbestätigung über den Mediationsantrag erhalten Sie dann weiterführende Informationen über das Mediationsverfahren und eine Rechnung über die überwiesene Mediationsgebühr. Bemerkenswert ist: Der Mediationsantrag fordert Sie dazu auf, „Klartext“ zu schreiben. Das Ausfüllen des Mediationsantrags ist relativ easy, ich habe es selbst schon getestet.

Mediation jetzt starten

Das Mediationsangebot des BVOH geht übrigens über die Konzeption der P2B-Verordnung hinaus. Sie können ein BVOH-Mediationsverfahren auch gegen Markeninhaber, Hersteller oder Versender einleiten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die andere Seite auf das Mediationsverfahren einlässt. Noch eine Besonderheit: Während die P2B-Verordnung erst ab dem 12. Juli 2020 gilt, können Sie ein BVOH-Mediationsverfahren bereits jetzt, natürlich online, einleiten: Hier geht es zur P2B-Mediation by BVOH

Hier zur Pressemitteillung des BVOH über Mediation nach der P2B-Verordnung mit vielen weiterführenden und interessanten Informationen.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

Impressum: https://onlinehandelsrecht.com/about/

BVOH Themen-Stammtisch DS-GVO am 21. März 2019 in Dresden

Datenschutz

Ach ja natürlich! Da war doch was! Also, kurz gesagt, wir wollen am 21. März in Dresden mal wieder einen Themen-Stammtisch machen. Den letzten dieser Art hatten wir 2014 in Leipzig, in Auerbachs Keller. Thema war die damals neue Widerrufsbelehrung.

Unser Thema dieses Mal lautet kurz: DS-GVO.

Könnte es sein, dass wir die DS-GVO für genau so wichtig einschätzen wie 2014 die damals neue Widerrufsbelehrung? Ja! Es war nicht nur die Widerrufsbelehrung neu, es gab eine neue Verbraucherrechterichtlinie. Ein Wort mit sehr vielen R. Die Abkürzung war VRRL. Nun also DS-GVO.

Könnte es sein, dass wir deshalb dieses Mal ein wenig Werbung brauchen, weil wir es für so wichtig halten? – Ja! Also, wenn Du kommst, sei so nett und verlinke diesen Artikel bitte. Falls Du nicht kannst, verlinke ihn bitte auch 🙂

Könnte es sein, dass wir jetzt öfter Themen-Stammtische machen? Ja! Wenn dieser wieder mindestens genau so viel Anklang findet, wie jener damals in Auerbachs Keller in Leipzig.

Könnte es sein, dass zwischen neuer Widerrufsbelehrung und Datenschutzgrundverordnung nichts spannendes passiert ist? Nein! – Außer: ElektroG, Verpackungsverordnung, Verpackungslizenzierung, Kampf gegen Handelsbeschränkungen im Internet, Fortschritte beim Abmahnschutz, gleich einige Tage des Onlinehandels zwischen 2014 und 2019, EU-Sektorenuntersuchung, Panda.Black, Steuergesetz 2018, Verkaufsverbote für Luxuswaren im Internet, Jugendschutz im Onlinehandel, … und … und … und


Alle Informationen auf einen Blick

Datum: 21. März 2019

Uhrzeit: 19:00 Uhr (pünktlich!)

Thema: Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO, erstes Praxis-Special 

Ort: Körnergarten Dresden

Typ: Stammtisch, Themen-Stammtisch

Kategorie: Selbstzahler

Veranstalter: Bundesverband Onlinehandel e.V.

Geheimhaltungsstufe: öffentlich

Diät-Stufe: Vollkost


Die Spezialisten

Gotthard Thessel von Sodalitas kommt. Holger Knutas, Vizepräsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. wir dabei sein. Ich werde auch mit von der Partie sein. 


Anmeldungen

unter: wentzel@onlinehandelsrecht.com

Du musst Dich dieses Mal anmelden (an unsere Pappenheimer). Sie werden um Anmeldung gebeten (an unsere geschätzten Gäste, die uns das erste Mal beehren).


Was erwartet Dich und was wird passieren?

  • Wir werden wiederholen, was zu Recht oder zu Unrecht in Vergessenheit geriet
  • Wir werden praktische Erfahrungen austauschen, die ein jeder von uns gesammelt haben wird
  • Wir werden uns über datenschutzrechtliche Anfragen unterhalten
  • und über ihre Beantwortung
  • Wir werden der Frage nachgehen, ob alles beim alten geblieben ist oder ob sich wirklich etwas geändert hat
  • und wenn ja, was
  • wir werden der Frage nachgehen, ob Datenschutz ein langweiliges Thema ist oder ein anregender Kontext
  • vielleicht sogar eine Notwendigkeit
  • wir werden miteinander essen und trinken
  • wir werden unsere Visitenkarten austauchen
  • wir werden gestärkt, bereichert und erholt auseinandergehen
  • und vorher jeder seine eigene Rechnung bezahlen
  • unser Geschäft und unser Netzwerk wird sich verbessert haben
  • wir werden eine Antwort auf die Frage haben: Was tut der BVOH?
  • und wir werden am nächsten Morgen alles wieder vergessen haben. Warum? Datenschutz!

Save the Date. Sei willkommen. Melde Dich an.

Allerbeste Güße!

Wolfgang Wentzel und Holger Knutas für den Bundesverband Onlinehandel e.V.

Zum BVOH-Kalender-Eintrag geht es >>>hier


Was passiert, wenn ich diesen Termin verpasse?

Du kannst es niemals wieder aufholen.

Aber merk Dir wenigstens den Tag des Onlinehandels 2019 in Berlin vor, am 11. Oktober 2019

Sei Deine Marke!


plenty Kassel 2019

Sag die magischen drei Worte. Sag: plenty Kassel 2019. Der Insider wird sofort wissen, was ich meine, Danke! Dem Interessierten möchte ich das Programmheft reichen. Den BVOH triffst Du am Stand 54. Mich auch. Der Hash heißt #OHK19 Alle Infos bei >>>Plenty

Sagen Sie jetzt nichts mehr. Fahren Sie hin.

Tag des Onlinehandels am 31.08.2017 in Berlin

Es muss Liebe sein!

Unter diesem Motto lädt der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) zum 31. August 2017 bereits zum vierten Mal nach Berlin ein.

  • Arbeitsrunden rund um das Thema Handel auf den Marktplätzen! 
  • Berliner Politik zum Politischen Frühstück erleben!
  • Innovationen im eCommerce mitbekommen!
  • Service und Informationen aus der Branche erfahren!
  • u.a. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel als Referent erleben
  • Gemeinsam Party feiern 🙂
  • Alle Infos und Anmeldung hier: www.TdOH17.de … 

Zur Agenda geht es >>>hier!

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