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Schadensersatz für Reuter, bestätigt durch den Bundesgerichtshof

„07.10.2014 – Voller Erfolg für das Mönchengladbacher Familienunternehmen Reuter. Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Dornbracht wurde dabei zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte. Zudem wurde festgestellt, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die richtungsweisende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 ist damit in vollem Umfang rechtskräftig. Profitieren werden schließlich der freie Wettbewerb wie auch die Verbraucher.“

Quelle: Reuter.de

Herzlichen Glückwunsch, Reuter!

Vollständige Pressemitteilung von Reuter: PM von reuter_de