Wie IT-Recht-Plus berichtet, mahnen derzeit Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die KVR Handelsgesellschaft mbH verschiedene Onlinehändler ab. Diesen Bericht können Sie >>>hier lesen.
Die Abmahnungen zeigen einige Hinweise darauf, dass sie in wohl größerer Auflage gefertigt worden sind. Auch wenn die Massenhaftigkeit der versandten Abmahnungen allein noch kein Grund sind, einen Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG anzunehmen, so liegt doch mit der Anzahl der Abmahnungen ein wichtiges Indiz dafür vor, wenn diese Anzahl einen bestimmten Schwellenwert überschritten hat.
Bitte unterscheiden Sie zwischen dem Vorwurf, dem es sich in der Regel nachzugehen lohnt, und der Frage, wie Sie auf diese Abmahnung reagieren sollen.
Wir beraten Sie gern!
Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel