AG Hamburg: Internet-Partnervermittlung kostenfrei
„Laut einem Gesetz von 1900 darf Heiratsvermittlung nichts kosten – darauf beruft sich nun ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg, und eine Nutzerin eines Vermittlungsportals muss ihre Beiträge nicht zahlen. Eine Berufung ist nicht möglich.
Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass Partnervermittlungen im Internet kein Geld für ihre Dienstleistung nehmen dürfen. Das berichtet Roland Rechtsschutz unter Berufung auf den Rechtsanwalt Christian Teppe. Er hat eine Nutzerin vertreten, die von einer Partnerbörse verklagt wurde, weil sie ihre Mitgliederbeiträge nicht zahlte.
Das Gericht beruft sich auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin heißt es: „Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.“ Das Amtsgericht Hamburg habe diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe, sagte Teppe.“
Quelle: Amtsgericht Hamburg: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen – Golem.de.
Die Entscheidung: Urteil des Amtsgerichts Altona, Aktenzeichen 318c C 106 14
Siehe auch:
Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dem anschließen. Ansonsten bricht ja ein ganzer Zweig dieser Partnervermittlungen zusammen …
Ich würde mir wünschen, dass noch mehr klassische Gesetze auf die Internet-Wirklichkeit von heute konsequent angewendet werden, besonders denke ich dabei an das GWB und die berechtigten Ansprüche von Onlinehändlern gegen marktbeherrschende oder relativ marktmächtige Unternehmen …
Update vom 12.08.2015: Siehe dazu nun bitte auch: https://onlinehandelsrecht.com/2015/08/12/widerruf-von-partnervermittlungsvertraegen/