Die Sache mit dem Link zur OS-Plattform auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay

BVOH Workshop am 07. März in Berlin mit Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Das Oberlandesgericht Dresden stellt in seinem Grundsatzurteil vom 17. Januar 2017 zu einer EU-Verordnung in Fragen des Verbraucherschutzes klar, dass die Marktplatzbetreiber verpflichtet sind, einen Link zur Streitschlichtungsplattform der Europäischen Union (ODR) einzubauen und nicht der Marktplatzhändler. Das OLG Koblenz sieht es anders. Wir >>>berichteten.

Hier nun auch der Workshop zum Thema: Am 7.3.2017 in Berlin.

Alle Informationen und auch die Anmeldung: http://bvoh.de/termin/bvoh-workshop-recht-07-maerz-berlin/

Ich freue mich auf Sie!

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel