Wie Sie bei eBay und Amazon den Link zur OS-Plattform „sprechend“ bekommen

Das OLG Dresden sagt, den Link muss der Online-Marktplatzbetreiber einbauen. Das OLG Koblenz sagt das genaue Gegenteil. Das OLG München sagt, der Link müsse „sprechen“. Mehr Informationen zu den Hintergründen finden Sie >>>hier. Der BGH hat noch nicht entschieden. Die Marktplätze bauen den Link nicht ein. Etwa in den Footer, wo er meiner Ansicht nach hingehört. Sie können derweil zur Selbsthilfe greifen. Die Marktplatzbetreiber sind hilfreich dabei, Ihnen zu zeigen wie es geht. Statt den Link selbst einzubauen, wie es sich gehört.

Zur Anleitung von eBay, wie Sie den Link „sprechend“ / „aktiv“ bekommen, geht es >>>hier:

Bei Amazon geht der Einbau des Links so:

Seller Central/Einstellungen/Ihre Richtlinien und Informationen/Impressum & Info zum Verkäufer – Dort dann das Häkchen in das Kästchen „Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform für Streitbeilegung an, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/“ setzten!

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

 

 

2 Gedanken zu „Wie Sie bei eBay und Amazon den Link zur OS-Plattform „sprechend“ bekommen

  1. Mika

    Hallo Herr Wentzel,

    ich bin auf Ihren interessanten Artikel gestoßen. Finde ihn sehr hilfreich. Vor allem aber Ihre Erläuterungen dazu wie man den Link aktiv setzt, finde ich mehr als gelungen und sehr empfehlenswert. Danke dafür. Hat mich echt inspiriert.

    Liebe Grüße
    Mika

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