Diejenigen von Ihnen, die „Amazon machen“, wissen es: Amazon ändert per heute die Rückgaberichtlinien für Verkäufer, die Produkte selbst versenden.
Um saubere Prozesse zu haben, schlagen wir vor, die neuen Vorgaben in einem Zweierschritt umsetzen.
Modul 1 = Musterwiderrufsbelehrung, unverändert. Ich würde nicht in das Muster des gesetzlichen Textes eingreifen, zumal das Muster Gesetzesrang hat. Außerdem gilt das Widerrufsrecht nur für Verbraucher, die neuen Rückgaberichtlinien von Amazon gelten aber offenbar gegenüber jedem Kunden auf Amazon.
Modul 2 = Ergänzend (nicht „einschränkend“, weil wir quantitativ „mehr“ geben) setzen wir dann unter die Musterwiderrufsbelehrung das Amazon-Modul. Diese ergänzenden Regelungen moderieren wir „schick“ an. Hier dürfen wir ja etwas „auf den Putz hauen“, weil die Verbesserungen keine gesetzlichen Selbstverständlichkeiten mehr sind (sondern lex Amazon) und weil sie dem Kunden ein „mehr“ geben, als nur auf Grundlage der gesetzlichen Regelung. Deshalb dürfen wir auch verhalten damit „werben“. Vielleicht knüpfen wir dabei an den Amazon-Slang an.
Eine solche – nach der Widerrufsbelehrung – einzublendende Regelung könnte möglicherweise wie folgt lauten:
„Um Ihr Einkaufserlebnis auf Amazon zu verbessern, bieten wir Ihnen über Ihre gesetzlichen Rechte hinaus das Folgende an. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher, das gesetzliche Mängelhaftungsrecht sowie allgemeine Schadensersatzansprüche bleiben hiervon jeweils unberührt.
- Wenn Sie ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
- Wenn Sie einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, werden Ihnen außerdem die Rücksendekosten erstattet.
- Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten Sie eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d.h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
- Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet
- Diese Regelungen gelten ab einschließlich dem 19.04.2017.“
Ich stehe Ihnen gern individuell beratend zur Seite.
Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel