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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

BVOH – ElektroG bürdet dem Handel eine unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls auf

Oliver Prothmann_webOliver Prothmann warnt vor den Folgen für den Onlinehandel

Der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf bürdet sowohl dem stationären als auch dem Online-Handel eine unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie ist diese Maßnahme nach Ansicht des BVOH allerdings gar nicht erforderlich. Im Gegenteil berge die Rücknahme der Altgeräte große Gefahren. Sie können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. „Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast. Eine unentgeltliche Rücknahme der Altgeräte durch die Onlinehändler würde ja auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen. Besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten brächte das erhebliche Zusatzkosten mit sich. „Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen“, sagt Oliver Prothmann.

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden.

Was bedeutet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?
Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler mit einer Ladenfläche bzw. einem Lager von min. 400 m2 soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Über den BVOH
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.
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Pressekontakt

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Pressemitteilung als pdf: 150309 PM ElektroG

 

Fragen und Antworten zum ElektroG vom Bundesverband Onlinehandel BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel begrüßt die Initiative zur Erhöhung der Rückgabequoten beim Elektroschrott. Die neue Gesetzgebung im ElektroG samt Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten durch den Handel wird dazu leider nicht führen!

Was ändert sich für den Online-Handel durch das ElektroG?

Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Was sind die Einwände der BVOH-Mitgliedsunternehmen gegen das Gesetz?

Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel (stationär und online) eine zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nicht erforderliche und damit unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Die Altgeräte können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll.
Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast, da eine unentgeltliche Rücknahme des Onlinehändlers auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen würde, die besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten erhebliche Zusatzkosten mit sich brächten. Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen.

Was ändert sich für Kunden des Online-Handels?

Dem Kunden soll es in Zukunft erlaubt sein, Elektroaltgeräte auch an Online-Händler zurückzugeben. Das bedeutet, dass der Kunde den Elektroschrott in eine sichere Transportverpackung verpacken muss. Wesentlich einfacher ist es für den Kunden das Gerät in einem nahegelegenen Recyclinghof bei Experten abzugeben, die sich um eine Entsorgung kümmern.

Wie können Kunden künftig Elektro(groß)geräte an den Online-Verkäufer zurückgeben?

Dieser gefährliche Abfall müsste von den Endkunden in geeigneter, nämlich stoßfester und sehr sorgfältiger Weise verpackt werden, um Kontaminationen und Bruch, der zudem unter Zugrundelegung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG unerwünscht wäre, zu vermeiden. Eine Rücknahmepflicht des Handels unter Einschluss des Onlinehandels würde zu einer kaum gewollten Zersplitterung der Rücknahmestruktur und zur Etablierung zehntausender zusätzlicher Schnittstellen bei Verbringung und Entsorgung der Altgeräte
führen. Damit erhöhten sich die Risiken im Umgang mit dem gefährlichen Abfall beträchtlich. Ferner bleibt unklar, wie der Rücknahmeweg über den Onlinehandel den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Vorschriften) genügen soll. Niemand kann es wollen, dass defekte und alte Elektrogeräte per LKW durch die Lande gefahren werden.

Wie könnte der Online-Handel die Rücknahme konkret organisieren?

Bis zur finalen Gesetzgebung ist die Organisation nicht konkretisierbar. Sowohl der Bundesverband Onlinehandel wie auch viele andere Verbände fordern die Streichung der Verpflichtung des Handels Altgeräte zurückzunehmen und fordern eher eine Stärkung der bestehenden und funktionierenden Entsorgungsinfrastruktur.

Im Onlinehandel gibt es bereits weitere Verordnungen, wie die Verpackungsverordnung (VerpackungsV). Warum soll das ElektroG hier nicht ebenfalls helfen?

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden. Daher hat der Verordnungsgeber bereits mit der 5. Novelle zur VerpackV die ursprüngliche Selbstentsorgung abgeschafft.

Worin besteht das Problem bei der Entsorgung von Elektroschrotts?

Die EU hat allen Ländern eine Quote auferlegt, wieviel gebrauchte und defekte Elektro- und Elektronikgeräte wieder recycled werden müssen. Bereits heute übererfüllt Deutschland diese Quote. Aber leider ist das den Verbraucherschützern nicht genug und denken sich neue Regelungen aus.

Der deutsche Bürger hat gelernt, dass er gewissen Stoffe in entsprechende Behälter entsorgen soll: Grüne, gelbe, rote, blaue, braune Tonne sowie Container für Altpapier, Altglas in verschiedenen Farben und Altkleider. Was der Bürger leider noch nicht weiß, dass die Entsorgung insbesondere von Haushalt-Kleingeräten in die Mülltonne nicht zielführend ist. D.h. es sollte eher das Ziel sein, den Bürger in seiner sowieso gewollten Aktivität zu unterstützen und aufzuklären, wie er gewisse Geräte am besten entsorgt. Z.B. könnte die Gesetzgebung die Industrie verpflichten bei der Aufklärung der Bürger stärker und deutlicher zu helfen, als sie es heute schon tun. Des Weiteren könnte auch der Handel bei der Aufklärung helfen und dem Käufer über die sinnvolle Entsorgung des jeweiligen Gerätes informieren.

Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel muss Elektroschrott “artgerecht” entsorgt werden und nicht per Karton mit einem Versanddienstleister durch die Republik gefahren werden. Gerne unterstützt der BVOH bei der Erarbeitung einer Kommunikationskampagne zur Erhöhung der Recycle-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Onlinehandel 2014 in Zahlen

„Im Jahr 2014 bestellten die deutschen Konsumenten Waren im Wert von 49 Mrd. Euro und Dienstleistungen im Wert von 11 Mrd. Euro im Distanzhandel, den Großteil davon via Internet. Bekleidung ist dabei nach wie vor das mit Abstand beliebteste Produkt. Einkaufen über das Smartphone gewinnt zudem immer weiter an Bedeutung. Auch bisher kleine Warengruppen wie Möbel und Dekoration werden zunehmend wichtiger in der Online-Konsumlandschaft.“

Quelle + mehr: 2014 war ein bewegtes Jahr für den Online- und Versandhandel | onlinemarktplatz.de.

Hier sehen wir deutlich zwei Stärken des Onlinehandels: Affinität zu Trendartikeln und Nieschengeschäft. In beiden Bereichen zeigt sich ein besonderer Vorzug des Onlinehandels: Die schnelle und hohe Verfügbarkeit der vom Verbraucher begehrten Artikel,  kombiniert mit dem mobilen Kauf per Smartphone oder Pad, in Straßenbahn oder Badewanne, ein nahezu unschlagbarer Vorteil. Also, noch heute bestellen, um vielleicht schon Montag beliefert zu werden.

MdB Thomas Jurk: Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft – auch im Onlinehandel

Jurk

SPD-Bundestagsabgeordneter Jurk besucht Händlerstammtisch des BVOH in Görlitz

Berlin, 04.03.15 – Thomas Jurk sucht am 12. März das Gespräch mit den regionalen Onlinehändlern. Das Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird den Händlerstammtisch des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) in Görlitz besuchen. Auch in der Stadt an der Neiße werden lokale Onlinehändler von Herstellerbeschränkungen bedroht und wollen die Politik auf ihre Nöte hinweisen. Viele der stationären Händler sind in dieser strukturschwachen Region auf den Onlinehandel als zweites Standbein angewiesen um wirtschaftlich überleben zu können. Thomas Jurk weiß als ehemaliger sächsischer Wirtschaftsminister um die Probleme in dieser Region. „Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft. Deshalb hatte ich mich bei den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich für eine Verbesserung der Stellensituation im Bundeskartellamt eingesetzt. Der Onlinehändlerstammtisch ist für mich eine gute Gelegenheit, mich über die kartellrechtlichen Probleme der Onlinehändler aus erster Hand zu informieren“, sagt Thomas Jurk.

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren. Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der BVOH den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen – etwa im Fall des Sportartikelherstellers Asics. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
eMail presse@bvoh.de


Pressemitteilung als pdf: 150304 PM Jurk

 

BVOH Stammtisch Görlitz mit Thomas Jurk (MdB) 12.03.2015

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH – lädt herzlich ein

zum Onlinehändler Stammtisch am 12. März 2015, ab 19:00 Uhr, nach Görlitz, in das Restaurant VINO E CVLTVRA

JurkWir freuen uns, verkünden zu dürfen, dass Thomas Jurk, Mitglied des Bundestages und Staatsminister a.D. als besonderer Gast insbesondere zu der Thematik Handelsbeschränkungen anwesend sein wird. Als Ansprechpartner steht Ihnen an diesem Abend auch der Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. und Gründer der Initiative Choice in eCommerce, Herr Oliver Prothmann, zur Verfügung. Wir würden uns sehr freuen, Sie an unserem ganz besonderen Stammtisch begrüßen zu dürfen, um gemeinsam mit Ihnen über die Zukunft des Onlinehandels zu diskutieren und um diese zu gestalten. Ein Eintritt wird nicht erhoben. Es ist ein Selbstzahler-Stammtisch. Zur besseren Planung bitten wir unbedingt um formlose Anmeldung an: gs@bvoh.de

Der BVOH unterbreitet seinen von außerhalb anreisenden Gästen unverbindlich folgenden Hotelvorschlag:
Nowotel Stop and Sleep
ul. Slowianska 5/1
Zgorzelec (Polen)
Tel.: +48 516 034 034

In Vorfreude und mit den allerbesten Grüßen aus Berlin und Dresden

Ihr Oliver Prothmann
Präsident Bundesverband Onlinehandel e.V.
Sprecher Choice in eCommerce

Zur Pressemitteilung: >>>hier!

 


BVOH Stammtisch Görlitz, Donnerstag, 12.03.2015, 19:00 Uhr

VINO E CVLTVRA, Untermarkt 2, 02826 Görlitz

Anmeldung: gs@bvoh.de

Hotelvorschlag: Nowotel Stop and Sleep