Archiv der Kategorie: News

Workshop mit Fast Forward Imaging und Rechtsanwalt Wentzel in Dresden

FFI-LOGO-header_165.jpgHerzliche Einladung zum gemeinsamen Workshop

mit Anna Rojahn, Founder und CEO bei FFWI, und Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt und Beauftragter für die Geschäftsführung beim Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH. „Alles“ über Produktfotos im Internet. Ganz praktisch und anwaltlich. 

Anna Rojahn hat es sich zur Aufgabe gemacht, interessante technische Lösungen für den Einsatz in eCommerce-Unternehmen praxistauglich auf den Markt zu bringen. Das Patent, das den Produktaufnahmen von Fast Forward Imaging zugrunde liegt, wird in dem Workshop in seinen konkreten Anwendungsweisen präsentiert, erklärt und vorgestellt.  Oder wussten Sie, was 360-Grad-Produktfotografie ist?

Ich werde zum Workshop eine Keynote zum Urheberrecht beitragen. Es geht dabei auch um die verschiedenen Konstellationen und rechtlichen Aspekte der Einbindung von Fotografien in Produktbeschreibungen im Webshop und auch auf Plattformen. Urheberrecht in der praktischen Anwendung sozusagen. 

Freuen Sie sich auf ein besonderes Duett aus Werbefotografie und Recht! 

Herzliche Einladung zum Workshop von Anna Rojahn und Wolfgang Wentzel am 9.8.16 im Abakus-Konferenz-Zentrum. Beginn: 17:00 Uhr. Der Workshop ist kostenfrei. Veranstaltungsort: Blasewitzer Str. 41, 01307 Dresden >>>Anfahrt

Für weitere Infos folgen Sie bitte dem >>>Link 

Im Anschluss an den Workshop ist Stammtisch im Körnergarten!

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Bundeskartellamt erreicht Anpassung des Rabattsystems bei LEGO. Chancengleichheit für den Onlinehandel.

Der Spielzeug-Hersteller LEGO hat dem Bundeskartellamt gegenüber zugesagt, sein Rabattsystem künftig so auszugestalten, dass Händler auch über den Online-Vertrieb die gleiche Rabatthöhe erreichen können wie im stationären Vertrieb. Hierzu wird LEGO auf den Online-Vertrieb zugeschnittene alternative oder ergänzende Rabattkriterien einführen, die den Besonderheiten dieser Vertriebsform angepasst sind. Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden von Händlern reagiert und ein Verfahren eingeleitet. Dieses konnte nun aufgrund der Kooperation seitens LEGO eingestellt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ein Hersteller darf selbstverständlich Anforderungen an die Qualität des Vertriebs seiner Produkte stellen und seinen Händlern bei unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Rabatte einräumen. Dabei darf aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden. Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen. Solche Geschäftsmodelle müssen – mitunter auch zur Stützung des stationären Handels – möglich sein. Für den Verbraucher ist es entscheidend, dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann.

Quelle und mehr Informationen (auch zu ähnlich gelagerten Fällen) unter: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/18_07_2016_Lego.html

Studie zu Verkaufsverboten u.a. auf Online-Marktplätzen vorgestellt

Berlin, 06.07.2016 – Die Zukunft des Onlinehandels ist bedroht. Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor dem Aus. Ihre Existenz steht auf dem Spiel, weil sie Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern sind.

Allein in Deutschland macht rund ein Fünftel der Onlinehändler aufgrund dieser Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent. Fast 50 Prozent der deutschen Händler beklagen sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen. Vor allem die Verbote auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, nehmen zwölf Prozent der befragten Onlinehändler den wichtigsten Vertriebskanal. Das ist das Ergebnis einer von „Choice in eCommerce – der Initiative für Vielfalt und Innovation im Onlinehandel“ durchgeführten Umfrage. Die europaweite Erhebung mit über 7.000 Unternehmen wurde von der Initiative im Auftrag des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) durchgeführt. „Beschränkungen haben nicht nur negative Folgen für den Handel. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden erheblich durch die Vertriebsbeschränkungen geschädigt: Sie zahlen häufig deutlich mehr für Produkte, als sie es bei einem funktionierenden Wettbewerb müssten. Das darf nicht so bleiben. Der Schaden beträgt Jahr für Jahr Milliarden Euro“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Mehr als 10.000 Unternehmen mussten bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, so eine BVOH-Schätzung.

Vertriebsbeschränkungen, auch illegale, sind heute in der Europäischen Union über alle Sortimentsbereiche weit verbreitet. Sie machen den Onlinehändlern, die ohnehin in einem grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, das Leben schwer. Fast 2.000 Hersteller und Marken, die – branchenübergreifend – den Verkauf via Internet untersagen oder behindern wurden in der Umfrage von den Händlern benannt. Alleine 29 Prozent der genannten Marken sprechen Marktplatzverbote aus.

Die Ergebnisse der Befragung inkl. aller in der Umfrage genannten Hersteller und Marken gibt es hier:

www.onlinehandel-in-gefahr.de

Quelle + mehr: http://www.bvoh.de/bvoh-warnt-onlinehandel-in-gefahr/

Brexit – rechtliche und steuerliche Folgen für den Onlinehandel

Flag_of_the_United_Kingdom.svgOnlinehändler sollten kurzfristig Verträge überprüfen – Vor- und Nachteile für deutschen Onlinehandel denkbar

Berlin, 24.06.16 – Der Schock über das Brexit-Votum ist auch unter den Onlinehändlern groß. Für den deutschen Onlinehandel sind die gesamten Folgen noch nicht abzusehen. „Die Entscheidung der Briten zum Brexit ist natürlich zu akzeptieren, aber wir hätten uns klar die andere Variante gewünscht“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Als Sofortmaßnahme empfiehlt der BVOH allen Händlern, umgehend die Preise und Kosten in Verträgen anhand der Wechselkurse zu prüfen und anzupassen. Kurzfristig erwartet der BVOH eine Verunsicherung der Verbraucher in UK, vor allem über die kommende persönliche Situation, zum Thema Arbeitsplatzsicherheit und nicht zuletzt auch zur eigenen Kaufkraft. Durch die zu erwartende Abwertung des Pfunds – wahrscheinlich stärker als der des EURO – wird die Kaufkraft der Briten sinken, was auch zu einem Rückgang des grenzüberschreitenden Handels nach UK führen könnte. Es bedeutet aber im Besonderen, dass die Preise im grenzüberschreitenden Handel angepasst werden müssen.

Quelle + mehr lesen: http://www.bvoh.de/brexit-entscheidung-hat-sofortige-auswirkungen-auf-den-onlinehandel/


Foto: Wikipedia, Lizenz: Gemeinfrei

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Anwaltsmesse für Referendare in Dresden

Zukunft Rechtsanwalt – Informationen und Erfahrungen“ – unter diesem Motto veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Sachsen am 16.06.2016 im Justizzentrum Dresden (Roßbergstr. 6) den Berufsinformationstag für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Ab 16:00 Uhr wird im Rahmen einer „Anwaltsmesse des Landgerichts Dresden“ Gelegenheit für juristisches Netzwerken sein. Onlinehändler sind uns Juristen dabei, wie ich finde, nicht nur einen Schritt weit voraus. Neben vielen anderen Kollegen nehmen auch wir an der Anwaltsmesse teil.

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden