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Ziele der Verbraucherrechterichtlinie

Ziel der Richtlinie ist es in erster Linie, zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern beizutragen. Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden. Darüber hinaus soll die Richtlinie dazu dienen, Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen.

via Der Bundesgerichtshof – Bibliothek : Gesetzesmaterialien – Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

Artikel über die Verbraucherschutzrichtlinie

Artikel über die Widerrufsbelehrung