Im Archiv gestöbert, 13.07.2007: Wie soll man eine Abmahnung am besten beantworten? Es ist immer eine Frage der Einzelfallprüfung, die einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Spezialisten vorbehalten bleiben sollte. Auch eine noch so schlecht gemachte Abmahnung kann ein Angebot zur gütlichen und auch kostengünstigen Beilegung eines Wettbewerbsstreits sein. Im Gegenteil dazu kann eine professionell aussehende Abmahnung glatt rechtsmissbräuchlich sein.
via Dann macht auch eBay wieder Spaß – Bundesverband Onlinehandel.
Lesen Sie dazu vielleicht auch noch: Unterlassungserklärung? Nein danke!