Archiv des Autors: Onlinehandelsrecht

Avatar von Unbekannt

Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Macht der Worte

Pirna. Am Mittwochnachmittag klingelten zwei mutmaßliche Einbrecher an der Wohnungstür einer 24-Jährigen auf der Königsteiner Straße in Pirna. Als die junge Frau nicht sofort reagierte, machten sich die Täter daran, die Tür der Wohnung aufzubrechen, so die Polizei. Die 24-Jährige reagierte beherzt und schrie die Einbrecher lautstark an. Das Einbrecherduo flüchtete überrascht und die Frau konnte Schlimmeres verhindern.

via Junge Frau schreit Einbrecher in Pirna in die Flucht – DNN-Online.

Brückentag verbindet

SAM_0850Heute, 2. Mai 2014, sind wir von 8:30 bis 19:00 Uhr telefonisch zu erreichen.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Asics reagiert auf Kartellamtsrüge

Der Laufschuh-Hersteller Asics Deutschland hat auf die Kritik des Bundeskartellamts reagiert. Die Wettbewerbsbehörde hatte zuvor öffentlich mitgeteilt, in dem selektiven Vertriebssystem von Asics Deutschland eine „Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen“ zu sehen. Die Bonner kritisierten insbesondere, dass Asics-Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Mitteilung des Kartellamts wird als Warnschuss an Hersteller gewertet, die versuchen, den Vertrieb ihrer Produkte über Drittplattformen einzuschränken.

Asics teilte daraufhin mit, in den letzten Monaten das im Jahr 2011 implementierte selektive Vertriebssystem bereits überarbeitet zu haben, um dieses an die „aktuelle Marktentwicklung und an die sich verändernden Anforderungen von Verbrauchern und Händlern“ anzupassen. Die neue Version soll in den kommenden Wochen im Handel eingeführt werden. Über die Details der Veränderungen macht das Neusser Unternehmen keine Angaben.

Das Bundeskartellamt hatte Asics nach vorläufiger Prüfung Anfang der Woche über seine Bedenken zur selektiven Vertriebspolitik des Unternehmens informiert und um Stellungnahme bis zum 10. Juni gebeten. Asics kündigt nun an, diese der Behörde in den kommenden Wochen zu übermitteln. Anschließend soll ein Treffen zwischen Unternehmen und Kartellamt stattfinden.

viaAsics reagiert auf Kartellamtsrüge.

Kommentar: Ohne den Spruch des Bundeskartellamtes hätte sich aber meiner Meinung nach an der Praxis nichts geändert. Deshalb begrüße ich die Rüge des Kartellamts nach wie vor. Außerdem ist sie ein Intro für die Lösung derselben Probleme mit anderen Markeninhabern u.a. im Sportartikelbereich.

 

Sendungen mit geringem Wert

Voraussetzungen

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

viaZoll online – Sendungen mit geringem Wert.

Rückgaberecht – Norwegisch-Shop

Rückgaberecht

Um ein Produkt bei Norwegian Cruise Line zurückkehren, werden Sie brauchen, um einen Return Merchandise Authorization (RMA) anfordern. Dies kann durch unsere Rücknahmeabteilung durchgeführt werden. Keine Rückkehr von jeder Art wird ohne RMA angenommen werden.

Um eine Rückkehr zu fordern:

Per Telefon: (305) 436-4019

per E-Mail: nclorders@jmfield.com

Montag – Freitag, von 10.00 bis 16.00 Uhr EST

Wir benötigen folgende Informationen, um Ihre Rückkehr zu genehmigen:

Kundenname oder Nummer

Rechnungsnummer

SKU-Nummer (n)

Natur des Problems

In der Regel übernimmt Norwegian Cruise Line kehrt auf Waren innerhalb der 30-tägigen Garantiezeit *.

Ursprünglichen Versandkosten werden nicht auf zurückgebrachten Einzelteile zurückerstattet. Die Kunden sind für alle Versandkosten zurück zu Norwegian Cruise Line auf zurückgebrachten Einzelteile verantwortlich, und Norwegian Cruise Line werden die Versandkosten auf der reparierten oder Austauscheinzelteil (e) zurück gehen zu zahlen.

Versandkosten innerhalb der 30-Tage-Garantiezeit können für Austausch oder Reparatur bei Norwegian Cruise Line Ermessen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hersteller haben restriktivere Politik zurück.

* Die 30-Tage-Frist beginnt ab dem Datum der Rechnung.

viaRückgaberecht – Norwegisch-Shop.