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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Rückgaberecht – Norwegisch-Shop

Rückgaberecht

Um ein Produkt bei Norwegian Cruise Line zurückkehren, werden Sie brauchen, um einen Return Merchandise Authorization (RMA) anfordern. Dies kann durch unsere Rücknahmeabteilung durchgeführt werden. Keine Rückkehr von jeder Art wird ohne RMA angenommen werden.

Um eine Rückkehr zu fordern:

Per Telefon: (305) 436-4019

per E-Mail: nclorders@jmfield.com

Montag – Freitag, von 10.00 bis 16.00 Uhr EST

Wir benötigen folgende Informationen, um Ihre Rückkehr zu genehmigen:

Kundenname oder Nummer

Rechnungsnummer

SKU-Nummer (n)

Natur des Problems

In der Regel übernimmt Norwegian Cruise Line kehrt auf Waren innerhalb der 30-tägigen Garantiezeit *.

Ursprünglichen Versandkosten werden nicht auf zurückgebrachten Einzelteile zurückerstattet. Die Kunden sind für alle Versandkosten zurück zu Norwegian Cruise Line auf zurückgebrachten Einzelteile verantwortlich, und Norwegian Cruise Line werden die Versandkosten auf der reparierten oder Austauscheinzelteil (e) zurück gehen zu zahlen.

Versandkosten innerhalb der 30-Tage-Garantiezeit können für Austausch oder Reparatur bei Norwegian Cruise Line Ermessen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hersteller haben restriktivere Politik zurück.

* Die 30-Tage-Frist beginnt ab dem Datum der Rechnung.

viaRückgaberecht – Norwegisch-Shop.

Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel

Bundeskartellamt zeigt Asics rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Oliver Prothmann

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt „schießt Asics damit über das Ziel hinaus“. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

„Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel“,

sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. „Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

„Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen“,

erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren.

„Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat“, 

sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de

Als pdf: 140428 PM BuKartA Asics BVOH

Rückblick: Hitmeister

Mit dem Hitmeister e-Commerce Day am 12. April 2014 in Köln blicken wir auf eine sehr gelungene Veranstaltung zurück. An unserem Stand, gemeinsam mit Choice in e-Commerce, konnten wir zahlreiche gute Gespräche führen, trafen interessante Partner und freuen uns über einen mehr als gut besuchten Vortrag zu den Themen Wettbewerbsbeschränkungen und Haftung auf Amazon. Nun gilt es, das Besprochene umzusetzen, und gemeinsam die nächsten Schritte zu gehen. Bezüglich der außerordentlich gut gelungenen Veranstaltung von Hitmeister sagen wir bereits jetzt: Bis aufs nächste Jahr in Köln!

Wentzel, Prothmann

Foto: Oliver Prothmann (rechts), Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel, und Wolfgang Wentzel, Beauftragter für die Geschäftsführung

BVOH April Stammtisch nochmals Paulaners

BVOH April Stammtisch nochmals Paulaners.