Archiv des Autors: Onlinehandelsrecht

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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

BNI Sachsen – einen Blick wert!

Mehr als einen Blick wert ist die Webpräsenz des BNI Sachsen: So schön kann Netzwerken sein!

Für Ihren Blick: www.bni-sachsen.de

Zitat:

„BNI – Business Network International ist die Organisation für Geschäftsempfehlungen mit über 25 Jahren Erfahrung. Für die Mitglieder gilt die Besonderheit, dass jede Berufssparte nur ein einziges Mal pro Chapter (Gruppe) vertreten ist. Mit über 138.900 Mitgliedern in 6.128 Chaptern ist BNI die erfolgreichste Plattform für Kontakte und Geschäftsempfehlungen weltweit.“

Quelle: BNI Sachsen

BNI Logo

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel ist Mitglied bei BNI.

Patientenrechtsberatung

Heute ist ein neuer Blog meiner sehr geschätzten Kollegin, Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Corinne Ruser online gegangen, der sich dem persönlich relevanten und auch herausfordernden Rechtsgebiet der Patientenrechte annehmen wird, etwa im Hinblick auf das für den 1.1.2013 erwartete Patientenrechtegesetz. Diesen Blog „Patientenrechtsberatung“ und auch dieses Datum – 1.1.2013 – sollte man sich unbedingt vormerken. Zum im Entstehen begriffenen Blog Patientenrechtsberatung geht es >>>hier!

Newsletter W.R.D. Dresden

Der neue Newsletter ist da!

Es erwarten Sie u.a. folgende Beiträge

  • Keine Probleme mit der Button-Lösung
  • Impressum und AGB bei Apps, Smartphone und Android?
  • Die Filesharing-Abmahnung oder „Wenn das Kind im Brunnen liegt!“
  • Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
  • Rechte und Pflichten des Erben
  • Vorschau auf die WRD Dresden Praxisseminare 2012

W.R.D. Dresden Newsletter Juli 2012

Herzlichst Ihr

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

post@rawentzel.de

 

BVOH Stammtisch Juli 2012

Herzliche Einladung: Unser nächster Stammtisch wird am

Donnerstag, 26. Juli 2012, ab 19:00 Uhr, im Dresdner Schillergarten sein.

Um Anmeldung wird gebeten: gs@bvoh.de

Button-Lösung

Was ist denn dran, an der Button-Lösung?

Weitaus weniger als dazu polemisiert wird, nämlich:

Es gab ab 1.8.2012 einen neuen § 312g Abs. 2 + 3 + 4 BGB, welcher verlangt, dass dem Verbraucher, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise mitzuteilen sind.

  1. Die „wesentlichen Merkmale“ der Ware (oder Dienstleistung)
  2. Der Gesamtpreis und
  3. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten

Achtung! Mit Wirkung vom 13.06.2014 ist diese Materie in § 312i BGB und § 312j BGB sowie in Art. 246a EGBGB geregelt!

Bei Dauerschuldverhältnissen: Auch die Mindestlaufzeit des Vertrages. Direkt darunter muss sich der finale Button befinden, der vorzugswürdig mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein soll, aber auch die Bezeichnung „Kaufen“ tragen kann. Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihre AGB und Ihre Bestellbestätigung zu ändern. Überall dort, wo die Beschriftung dieses Button zitiert ist, sollten Sie jetzt nur noch die neue Bezeichnung zitieren, z.B. „Durch Drücken des Buttons „Kaufen“ bestellen Sie kostenpflichtig.“. Dort, wo die Plattform die Umbeschriftung des Buttons übernimmt (z.B. Amazon) prüfen Sie bitte, dass Sie in Ihren rechtlichen Hinweisen und AGB diese Umbeschriftung übernehmen, dass also in Ihren AGB nicht mehr von „Bestellung abschicken“, sondern dort dann auch von „Jetzt kaufen“ die Rede ist, wenn es darum geht, zu beschreiben, wie der finale Button heißt. Nicht vergessen, dass es bei Dauerschuldverhältnissen jetzt auch den „Kündigen“-Button gibt!

Den Button, den Sie schon früher hatten, brauchen Sie nicht zu streichen,
sondern mit “Kaufen” oder “zahlungspflichtig bestellen” beschriften oder dergleichen!
Und vor dem Button, den Sie schon früher hatten, soll man jetzt noch mal sagen,
was genau die Verbraucher da nach Hause tragen
und was sie löhnen auch fürs Versenden,
aber damit hat‘s dann auch schon sein Bewenden.
Mehr ist zur Button-Lösung nicht zu sagen
und wem das zu wenig ist,
der muss halt klagen!
W.W.

Wir beraten Sie gern und individuell: post@rawentzel.de