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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Keine E-Mails mehr ab 1.9.2012? – Doch!

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde geändert, allerdings bereits im Jahre 2009. Was am 31.8.2012 ausläuft, ist eine Übergangsfrist, das heißt ab 1.9.2012 gilt neues Recht in diesem Falle § 28 Abs. 3 BDSG.

Direktwerbung ohne Einwilligung ist ab 1.9.2012 nur noch zulässig, wenn

  • sie sich an Bestandskunden richtet, das heißt, die Adresse zur Abwicklung eines Vertragsverhältnissses ordnungsgemäß „erhoben“ wurde; mit also und wie gehabt den dafür geltenden Einschränkungen und Besonderheiten (Einwilligung, Belehrung über Auskunft, datenschutzrechtlicher Widerruf, Sperrung etc.) oder
  • die Adresse aus einem „allgemein zugänglichen Adressverzeichnis“ stammt oder
  • der Empfänger mit der Tendenz („im Hinblick“) auf seine berufliche Tätikgeit unter seiner beruflichen Adresse angeschrieben wird

Allerdings regelt § 7 UWG (unabhängig von § 28 Abs. 3 BDSG) weitergehende Einschränkungen. Letztlich zielt § 28 Abs. 3 BDSG auf den Adresshandel ab, während der Unternehmer auch weiterhin insbesondere § 7 UWG zu beachten hat. Neu ist, dass Herkunft und Zweck der Verwendung der Daten jetzt strenger geregelt sind.

Während der Gesetzgeber oftmals von Belehrungen im Onlinehandel fordert, dass sie „klar und verständlich“ sein sollen, ist das, was der Gesetzgeber in § 28 Abs. 3 BDSG mit Wirkung ab 1.9.2012 produziert hat, leider alles andere als das.

Hier haben wir einmal versucht, es mit einfachen Worten zu sagen. – Ob es gelungen ist?

Fazit:

Keine E-Mails mehr ab 1.9.2012? – Doch!

Adresshandel, nicht mehr ganz so schwunghaft? – Nur wenn sich alle an das Gesetz halten!

Wir beraten Sie gern!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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Immer noch solide, schick und aktuell: unsere Homepage www.onlinehandelsrecht.de

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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BNI Sachsen – einen Blick wert!

Mehr als einen Blick wert ist die Webpräsenz des BNI Sachsen: So schön kann Netzwerken sein!

Für Ihren Blick: www.bni-sachsen.de

Zitat:

„BNI – Business Network International ist die Organisation für Geschäftsempfehlungen mit über 25 Jahren Erfahrung. Für die Mitglieder gilt die Besonderheit, dass jede Berufssparte nur ein einziges Mal pro Chapter (Gruppe) vertreten ist. Mit über 138.900 Mitgliedern in 6.128 Chaptern ist BNI die erfolgreichste Plattform für Kontakte und Geschäftsempfehlungen weltweit.“

Quelle: BNI Sachsen

BNI Logo

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel ist Mitglied bei BNI.

Patientenrechtsberatung

Heute ist ein neuer Blog meiner sehr geschätzten Kollegin, Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Corinne Ruser online gegangen, der sich dem persönlich relevanten und auch herausfordernden Rechtsgebiet der Patientenrechte annehmen wird, etwa im Hinblick auf das für den 1.1.2013 erwartete Patientenrechtegesetz. Diesen Blog „Patientenrechtsberatung“ und auch dieses Datum – 1.1.2013 – sollte man sich unbedingt vormerken. Zum im Entstehen begriffenen Blog Patientenrechtsberatung geht es >>>hier!

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Es erwarten Sie u.a. folgende Beiträge

  • Keine Probleme mit der Button-Lösung
  • Impressum und AGB bei Apps, Smartphone und Android?
  • Die Filesharing-Abmahnung oder „Wenn das Kind im Brunnen liegt!“
  • Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
  • Rechte und Pflichten des Erben
  • Vorschau auf die WRD Dresden Praxisseminare 2012

W.R.D. Dresden Newsletter Juli 2012

Herzlichst Ihr

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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