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BVOH Stammtisch und Rahmenprogramm in Görlitz: Freitag + Sonnabend, 23.+ 24.09.2016

20151018_084630Der Bundesverband Onlinehandel e.V. und die Lashuma Wellnessmanufaktur veranstalten einen außergewöhnlichen Stammtisch mit Rahmenprogramm in Görlitz.

Der Stammtisch und das dazugehörige Rahmenprogramm richten sich an alle Onlinehändler, eCommerceler und an diejenigen, die am eCommerce interessiert sind.

Programm:

Freitag, 23.09.2016

18:00 Treffpunkt im “Flüsterbogen”

Untermarkt 21, 02826 Görlitz
(Parken am besten OBERMARKT und ELISABETH STRASSE)

18.40 Abholung vom Stadtführer Frank Vater von Görlitz Lexikon

20:00 Restaurant „Schwarze Kunst“ (nicht wörtlich nehmen!) im Tiefekeller zum Stammtisch (Selbstzahler), Ort: Neißstraße 22, 02826 Görlitz

Samstag, 24.09.2016

09.30 Frühstück und anschließender Firmenrundgang

Lashuma Wellnessmanufaktur e.K.

Fritz-Heckert-Straße 2b

02827 Görlitz

Ansprechpartner: Anke Bartels und Thorben Fritz

(Parklätze sind ausreichend vorhanden. NAVIGATIONSHINWEIS: Fritz-Heckert-Straße 1 (!!!), (2b ist gegenüber)

Übernachtungsmöglichkeiten: Bei Interesse bitte an Lisa Vater wenden. Übernachtungsmöglichkeiten Görlitz

Anmeldungen sind unbedingt erforderlich bei Lisa Vater: lisa@lashuma.de

Oliver Prothmann, Anke Bartels und Thorben Fritz,
Anna Duleczus, Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

Kalenderblatt 23.10.2015: ElektroG in Kraft

E-Gipfel_Logo_600pxAm 23. Oktober 2015 ist das Elektro- und Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat in seinen wesentlichen Teilen einen Tag später in Kraft. Mit dem neuen Gesetz kommen neben einer neuen Rücknahmepflicht eine Reihe weiterer Handlungsverpflichtungen auf den Onlinehandel zu, die mit schwerwiegenden Folgen verbunden sind.

Trotz einer gut funktionierenden und ausbaufähigen Rücknahme durch die Kommunen hat sich der Gesetzgeber entgegen dem Rat zahlreicher Experten nicht davon abbringen lassen, den Handel mit einer Rücknahmepflicht für E-Schrott zu belasten. Allerdings hat sich der Gesetzgeber nicht ernsthaft um die Frage gekümmert, wie diese Rücknahme im Onlinehandel unter Beachtung aller notwendigen Umwelt- und Transportmaßgaben in der Praxis stattfinden soll. Immerhin geht es beim E-Schrott nach der Klassifikation der EU um gefährlichen Abfall.

„Das sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich und schwer nachzuvollziehen“ sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Händlern wurden zwar Übergangsfristen eingeräumt, in denen sie den neuen Verpflichtungen nachkommen müssen, die praktische Umsetzung jedoch bleibt für viele Betroffene noch unklar.

Oliver Prothmann kritisiert auch, dass die Bundesregierung bei der Frage, ab welcher Größe Onlinehändler zur Rücknahme verpflichtet sind, Verwirrung stiftet: „Wenn man die Begründung zum Gesetzentwurf ernst nimmt, sind nur Onlinehändler ab einer Grundfläche für Lagerhaltung und Versand von 400 qm im Verpflichtetenkreis.“ Andere Auffassungen entbehrten jeder Grundlage und seien zurückzuweisen.

„Es müssen schnell pragmatische Lösungen für die Händler folgen. Besonders die Exekutive in Bund und Ländern fordere ich auf, mit den Verbänden zusammenzuarbeiten und sich jetzt nicht ihrer Verantwortung zu entziehen“, fordert Oliver Prothmann in Berlin.

Quelle + mehr Info: http://www.bvoh.de/umstrittenes-elektroaltgeraete-gesetz-tritt-in-kraft-handel-steht-vor-unloesbaren-pflichten/

Siehe bitte auch hier: http://www.bvoh.de/projekte/elektrog/

Zur >>>Pressemitteilung

BVOH fordert runden Tisch ElektroG

ElektroG-Gipfel macht deutlich: Ungeklärte Fragen machen eine Umsetzung des Gesetzes für den Handel und die Entsorgungsindustrie unmöglich

ElektroG: Hier besteht dringender Handlungsbedarf

E-Gipfel_Logo_600pxAuf dem vom BVOH in Berlin veranstalteten ElektroG-Gipfel wird es deutlich: Der Onlinehandel befindet sich mit der Umsetzung des ElektroG im Bereich der Unmöglichkeit. In einer hochkarätig besetzte Runde diskutierten Dr. Andreas Bruckschen (Bundesverband der deutschen Entsorger BDE), Elisabeth Kotthaus (Politische Abteilung der EU-Kommission), Alexander Goldberg (ear), Gerhard Jokic (Remondis Electrorecycling), Jost Vielhaber (reuter.de) mit dem BVOH-Präsidenten Oliver Prothmann.

Eine Schlussfolgerung der Expertenrunde: Es werde bei diesem Gesetz auf einzelgerichtliche Entscheidungen ankommen, um zu sehen wie das Gesetz gelebt werden könne. Die Empfehlung der Experten an die Onlinehändler: Schließen Sie sich zusammen und suchen Sie nach Lösungen, die Sie entpflichten. „Wichtig ist jetzt, dass wir pragmatische Lösungen für die Händler erarbeiten. Deshalb fordere ich die anderen Verbände, insbesondere den HDE sowie die Entsorgungsindustrie und die Verantwortlichen der Exekutive in Bund und Ländern auf, sich mit uns an einen Tisch zu setzen um endlich die Lösungen zu erarbeiten, die der Gesetzgeber bislang versäumt hat“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. in Berlin.

EU-Kommission sieht Lösungen des Runden Tischs erwartungsfroh entgegen

Die Lösungen eines „Runden Tischs“ werden auf ein offenes Ohr in Brüssel stoßen, denn aus der EU-Kommission sei zu vernehmen, dass man dort ein offenes Ohr für die Onlinehändler habe. Sollte das Gesetz nicht umsetzbar sein oder zu großen wirtschaftlichen Schaden verursachen, so werde es die Kommission dann für das kommende ElektroG3 berücksichtigen. Doch bis dahin müssen die kleinen und mittelständischen Unternehmen alleine mit den Lücken im Gesetz leben. Ob das in der Praxis umzusetzen ist, wird sich zeigen. Von dem Gesetz sind viele KMU betroffen, die aufgrund der bürokratischen Auflagen und finanziellen Folgen des ElektroG möglicherweise in einem Jahr pleite sind. „Bis jetzt ist das ElektroG ein massiver Wettbewerbsvorteil für den stationären Handel“, sagt Oliver Prothmann.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass auf den Handel eine

  • Rücknahmepflicht,
  • Registrierungspflicht,
  • Niederlassungspflicht,
  • Garantiepflicht und
  • Informationspflicht

zukommt. Aber alle Experten sind sich einig, dass es zu keiner Erhöhung der Rückgabe-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten kommen wird. Das einzige, was ansteigen wird, ist die Abmahn-Quote!

Der BVOH wird jetzt die Ergebnisse der Diskussionen und Vorträge zusammenfassen und bewerten und zeitnah der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Pressemitteilung: >>>hier.

Quelle und mehr Informationen unter: http://www.bvoh.de/elektrog-gipfel-macht-deutlich-ungeklaerte-fragen-machen-eine-umsetzung-des-gesetzes-fuer-den-handel-und-die-entsorgungsindustrie-unmoeglich/

Bundeskartellamt ./. Asics: Internetverbote sind verboten!

BVOH: Ein wichtiger Sieg im Kampf gegen Herstellerbeschränkungen

TdOH_Front02webDas Bundeskartellamt in Bonn stellt in einer lang erwarteten Entscheidung klar: Marktplatzverbote und Beschränkungen des Internetvertriebs sind rechtswidrig. Die Entscheidung des Kartellamts bedeutet für die Onlinehändler, dass sie ihre Waren in Zukunft ungehindert über Online-Marktplätze, wie Amazon, eBay oder Rakuten, sowie Preis-Suchmaschinen vertreiben dürfen. Mit ihrem heutigen Machtwort schließt die Bonner Behörde ein fast drei Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren mit einer wegweisenden Entscheidung ab. „Eine gute, ein wichtige, eine richtige Entscheidung des Bundeskartellamts. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für den Onlinehandel. Viele deutsche Gerichte werden diese Entscheidung als Grundlage ihrer Rechtsfindung nutzen. Dafür haben wir jahrelang gearbeitet“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Die vom Kartellamt verbotenen Beschränkungen hatte der Sportartikelhersteller Asics in seinen Vertriebsbestimmungen vorgesehen. Beschränkungen und wie man als Händler die Entscheidung des Bundeskartellamts sinnvoll für sich nutzen kann, ist ein wichtiges Thema auf dem „Tag des Onlinehandels“ den der BVOH am 9. September 2015 in Berlin veranstaltet. Der BVOH diskutiert mit dem Bundeskartellamt und der zuständigen EU-Kommission über diese Beschränkungen im Onlinehandel.

Entscheidung des Bundeskartellamts hat Signalwirkung für den Onlinehandel

Die Entscheidung des Kartellamts entfaltet eine Signalwirkung weit über den konkreten Fall hinaus. Bereits im letzten Jahr hatten verschiedene Gerichte in Verfahren gegen Markenhersteller Marktplatzverbote für unzulässig erklärt. Auch hatte das Kartellamt ebenfalls im letzten Jahr eine Abmahnung gegen Asics ausgesprochen undadidas musste auf Rücksprache mit dem Kartellamt jegliche Online-Beschränkungen eingestellt. Dennoch spielten viele Hersteller auf Zeit und wendeten Vertriebsbeschränkungen und Marktplatzverbote weiter an. Diese heutige Entscheidung aus Bonn beseitigt nun letzte Unsicherheiten. „Das ist ein großer Tag für den Onlinehandel, für alle Händler und nicht zuletzt für den Verbraucher“, sagt Oliver Prothmann. Online-Beschränkungen schaden insbesondere auch stationären Händlern im ländlichen Raum, denen sie einen wichtigen, weiteren Vertriebskanal abschneiden und damit Existenzen gefährden. Nicht zuletzt wird vor allem durch Marktplatzverbote die Möglichkeit für den Verbraucher, Angebote zu vergleichen, beschränkt, was letztlich zu schlechter Verfügung und höheren Preisen führt.

Bundeskartellamt schließt Hintertürchen

Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts ist endgültig klar, dass Vertriebsbeschränkungen, die Händlern die Nutzung von Online-Shops, Online-Marktplätzen, Preis-Suchmaschinen und Online-Werbung verbieten, unzulässig sind. „Das gilt natürlich genauso für Klauseln, die zwar nicht so eindeutig formuliert sind, aber das gleiche Ziel verfolgen“, betont Oliver Prothmann. Im Januar etwa hatte Asics versucht, die Beschränkungen in neuen Bestimmungen bei seinen Händlern durchzusetzen. Daraufhin hatte das Kartellamt die Verhandlungen mit Asics abgebrochen, nachdem seitens der Behörde im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems Beschränkungen des Internetvertriebs gesehen wurde.

Klagen lohne sich jetzt

Wie der BVOH bereits hier berichtet hat und nun auch das Bundeskartellamt in der Veröffentlichung hingewiesen hat, überprüft die Europäische Kommission Online-Beschränkungen. In einer Sektoruntersuchung eCommerce mit einem ausführlichen Fragebogen, der in Deutschland an über 500 Händler geschickt wurde, fragt die EU nach Beispielen aus der Praxis. „Ich kann nur jedem Händler empfehlen, an dieser Befragung teilzunehmen“, rät Oliver Prothmann. Eine solche Beteiligung ist auch möglich, wenn man nicht von der Kommission angeschrieben wurde, da auch eine Initiativ-Beantwortung möglich ist. „Überdies sollte sich jeder Händler nach der heutigen Entscheidung aktiv gegen jedwede Form von Vertriebsbeschränkungen, wie Marktplatzverbote, zur Wehr setzen“, so Oliver Prothmann. Die Chancen stehen ausgezeichnet, dass die Gerichte dem Kartellamt folgen und zugunsten der Onlinehändler entscheiden und der Bundesverband Onlinehandel kann unterstützen.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Pressemitteilung: >>>hier.

Quelle: Internet-Verbote sind verboten – BVOH begrüßt lang erwartete Entscheidung des Bundeskartellamts gegen Asics – BVOH Bundesverband Onlinehandel

Stellungnahme des BVOH zur Abmahnung nach Österreichischer Elektroaltgeräteverordnung

Deutschen Onlinehändlern flattert in den letzten Tagen keine Urlaubspost aus dem Ferienland Österreich ins Haus, sondern vielmehr Abmahnungen des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Sie sind die ersten Auswirkungen der europaweit eingeführten Registrierungs- und Rücknahmepflichten bei Elektro- und Elektronikgeräten. Denn im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich das entsprechende Gesetz schon rechtsgültig. Dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) fehlt allerdings nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, dann kann das Gesetz verkündet werden und ist dann rechtskräftig. „Wer dachte, bis dahin Ruhe in Sachen Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten zu haben, der irrt. Zumindest, wenn er international tätig ist. Denn im Ausland sind entsprechende Gesetze bereits rechtskräftig und die Händler spüren sie in aller Härte“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). So mahnt der Schutzverband aus Österreich bereits Händler auch in Deutschland ab: „Aus Mitgliederkreisen des Schutzverbands wird massiv Beschwerde geführt, dass Sie trotz Ihrer bekannt ständigen Lieferungen von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich noch keinen Bevollmächtigten nach der Elektroaltgeräteverordnung (EAGVO) in Österreich bestellt haben, obwohl dies ausländischen Versandhändlern klar gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Der Abmahnung ist noch keine Kostennote beigelegt, weil es eine dem § 12 Abs. 1 Satz 2 deutschen UWG vergleichbare Regelung in Österreich nicht gibt. „Freilich aber wird ein Gerichtsverfahren nach österreichischem Recht angedroht“, sagt BVOH-Rechtsexperte Wolfgang Wentzel.

Amazon sperrt Händler ohne Entsorger-Registrierung für internationalen Handel

Große Marktplätze reagieren auch auf die Änderung der internationalen Rechtslage. Amazon etwa lässt deutsche Händler zum Verkauf im Ausland nicht zu, wenn sie nicht ordnungsgemäß nach ElektroG in dem jeweiligen Land als Hersteller selber oder über einen Bevollmächtigten registriert sind. „Die Verwirrung ist groß, viele Händler stehen diesen Herausforderungen hilflos gegenüber. Aufgrund der vielen Nachfragen nicht nur unserer Mitglieder veranstalten wir deshalb einen ElektroG-Gipfel am 10. September 2015 in Berlin“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Zur Presseerklärung geht es >>>hier!

Quelle + mehr: ElektroG Abmahnung aus Österreich an deutsche Händler.

Eine umfangreiche juristische Stellungnahme finden Sie hier: http://wp.me/p20EW0-1hv