OLG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnung =„völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“
Das OLG Düsseldorf disqualifiziert Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch als „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“.
Mehr bei: heise.de
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011, Az. 20 W 132/11
Wir beraten Sie gern: Kontakt
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden