Widerrufsbelehrung 2014

28.08.2013. Ohne Übergangsfrist beschert uns die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) zum 13.06.2014 zahlreiche Änderungen im Onlinehandelsrecht. Die Einen bezeichnen sie als „revolutionär“, die Anderen schieben das Thema so weit es geht vor sich her. Unabhängig davon rückt der 13.06.2014 immer näher. Kernstück der neuen Regelungen ist die „neue“ Widerrufsbelehrung. Ich selbst bin der Ansicht, dass alle die Punkte, welche in den vergangenen Jahren juristisch umstritten waren, durch das neue amtliche Muster 2014 in die bestmögliche Form gebracht worden sind. Freilich wird die Praxis noch das eine oder andere im täglichen Vollzug korrigieren, aber das Gros dessen, was streitig, problematisch und letztlich abmahnbar war, ist durch das kommende amtliche Muster nicht nur neu, sondern auch wesentlich besser gemacht als noch derzeit. Erinnern Sie sich noch an den 11. Juni 2010 oder den 4. November 2011? Wir werden es auch dieses Mal schaffen!

Drei Stichworte zur neuen Widerrufsbelehrung:

  1.  Sie gilt ab 13. Juni 2014
  2. Der Verbraucher trägt die Rücksende-Kosten dann immer selbst
  3. Kein Rückgaberecht mehr, sondern nur Widerrufsrecht

Bitte lesen Sie hierzu im Einzelnen:

Artikel zur umgesetzten Verbraucherrichtlinie

Artikel zur neuen Widerrufsbelehrung

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