Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. – In wie vielen Fällen?
Seit dem 13.06.2014 gilt eine „neue“ Widerrufsbelehrung, welche die Möglichkeit eröffnet, die Rücksendekosten erstmals vollständig im Widerrufsfalle dem Verbraucher aufzuerlegen. Aber wie weit haben die einzelnen Unternehmen davon Gebrauch gemacht? Vergleich.org legt hierzu jetzt einige >>>Zahlen vor. Onlinemarktplatz.de berichtet darüber: „76 Online- Shops der 101 befragten Web-Shops übernehmen das Rücksendeporto in jedem Fall, ohne Bedingungen. Lediglich 11% der… Weiterlesen Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. – In wie vielen Fällen?