Archiv des Autors: Onlinehandelsrecht

Avatar von Unbekannt

Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Urlaub 2014

929000

Vom 23.10.2014 bis zum 11.11.2014 waren wir in unserem Jahresurlaub. Jetzt gibt es viel aufzuarbeiten. Ich bitte um Verständnis, wenn es derzeit einmal etwas länger dauern sollte.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Elizabeth R. twittert

„Premiere mit 88 Jahren: Queen Elizabeth II. setzte heute ihren allerersten Tweet ab. Die Wahrung der Tradition ist normalerweise die Aufgabe für das Oberhaupt der britischen Monarchie. An diesem Freitag standen die Zeichen der Zeit aber auf Fortschritt. Zur Eröffnung der „Information Age“- Ausstellung im Londoner Science Museum, taucht die Queen ins World Wide Web und setzte ihren ersten Tweet ab: Sie tippte eigenständig ihre Grußbotschaft an das Museum auf einem Tablet!“

„Es ist mir eine Freude, heute die ,Information Age‘-Ausstellung im Science-Museum zu eröffnen und ich hoffe, die Leute werden ihren Besuch genießen. Elizabeth R.“

Quelle/Mehr: Queen Elizabeth: Hier twittert die Queen mit 88 Jahren zum ersten Mal – Royals – Bild.de.

EuGH: Einbinden fremder Videos nicht länger illegal

„Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Setzen eines framenden Links keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Beschluss beende einen jahrelangen Rechtsstreit im Sinne der Netzfreiheit, so die beteiligte Kanzlei. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass framende Links, wie etwa auf ein Youtube-Video bei Facebook, keine Urheberechtsverletzung darstellen. Das gab die Kanzlei Knies & Albrecht bekannt, die an dem Beschluss beteiligt war. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, solange sich die Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik einsetze.“

Quelle/Mehr lesen: Europäischer Gerichtshof: Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung – Golem.de.

Die Entscheidung ist >>>hier veröffentlicht.

European_Court_of_Justice_-_Luxembourg_(1674586821)

Foto: Cédric Puisney. Quelle: Wikipedia

Was ist ein „framender Link“? Es geht um das Einbinden eines fremden Videos auf einer Internetseite. frame = Rahmen. Sie rahmen mit Ihrer Seite fremdes Urheberrecht ein, nämlich z.B. das Video, auf das Sie verlinken. Das, sagt der Europäische Gerichtshof, ist nun nicht mehr länger eine Urheberrechtsverletzung. Richtig, denn es ist ein Zitat des Originals, und nicht dessen Verletzung. Festgemacht hat das der EuGH bemerkenswerter Weise daran, dass sich diese Wiedergabe (man spricht auch von „framing“) an dasselbe Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik einsetze. So kann man es auch sagen, und so muss man es von nun an auch sagen, um mit seiner Argumentation unter Heranziehung des Europäischen Gerichtshofs erfolgreich zu sein!

Das ist ein geframtes Video:

Tag des Onlinehandels – Vollständige Rückschau

BVOH“Ich danke allen Referenten, Teilnehmern und Mitgliedern für diesen erfolgreichen und tollenTag des Onlinehandels”

Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Der Tag des Onlinehandels – Lesen und sehen Sie hier die vollständige Rückschau: Tag des Onlinehandels – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

BVOH-Umfrage: Hersteller ignorieren Beschluss des Bundeskartellamts

Tag des Onlinehandels in Berlin

Bundesregierung muss handeln – BVOH-Präsident Prothmann fordert Rechtssicherheit durch konsequente Umsetzung gesetzlicher Regelungen

Berlin, 10.10.2014 – Eine aktuelle Umfrage des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) bringt es an den Tag: Der als Präzendenzentscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA) angesehene Bescheid gegen Asics und adidas wird von den meisten Herstellern ignoriert. 64 Prozent der befragten Onlinehändler sagen, es sei kein Unterschied im Herstellerverhalten zu bemerken. Es gebe immer noch Vertriebsbeschränkungen und Ausgrenzungen für den Onlinehandel. Über 25 Prozent geben an, dass die Zahl der Marken mit Beschränkung sogar größer sei als vor den Kartellamtsveröffentlichungen. „Es kann nicht sein, dass die Hersteller Entscheidungen der obersten Wettbewerbshüter und richtungsweisende Gerichtsurteile ignorieren. Das geht ganz klar zu Lasten der kleinen und mittelständischen Händler. Das kann so nicht weitergehen, denn menschliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Einkommenssituationen ganzer Familien sind gefährdet, denn knapp 15 Prozent der Onlinehändler mussten bereits wegen Vertriebsbeschränkungen Mitarbeiter entlassen und knapp 6 Prozent geben an, dass die Insolvenz droht. Jetzt ist die Politik aufgerufen dafür zu sorgen, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen konsequent umgesetzt werden, um so die Chancengleichheit wieder herzustellen und Arbeitsplätze zu sichern“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH) auf dem Tag des Onlinehandels in Berlin.

Nicht nur Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt hatte sich mit seiner Behörde in diesem Jahr gegen Beschränkungen ausgesprochen. Auch verschiedene hohe deutsche Gerichte hatten in den letzten Monaten gegen diese „selektiven Vertriebsmaßnahmen“ entschieden, doch die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Drei Optionen für das Verhindern von Beschränkungen im Onlinehandel

Handelsbeschränkungen großer Hersteller bedrohen immer mehr die Existenzgrundlage kleiner und mittlerer Onlinehändler. Deshalb braucht der Onlinehandel endlich Klarheit. Nach Auffassung des BVOH gibt es drei Möglichkeiten, Beschränkungen im Onlinehandel zu unterbinden:

  1. Durch eine konsequente Umsetzung schon bestehender gesetzlicher Regelungen.
  2. Ein allgemeinverbindliches Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gegen Beschränkungen.
  3. Eine verbindliche Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn.

Der BVOH ruft diese Institutionen auf, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und einen freien Handel zu garantieren. „Wenn sich Hersteller durch in der Branche bekannte Einzelentscheidungen nicht von ihren falschen selektiven und den Handel einschränkenden Vertriebsmethoden abbringen lassen, dann müssen die Verantwortlichen bereit sein, den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“, sagt Oliver Prothmann.

Tag des Onlinehandels in Berlin – adidas und Deuter im Fokus

Der vom BVOH erstmalig in Berlin veranstaltete „Tag des Onlinehandels“ steht ganz im Zeichen des Engagements gegen Handelsbeschränkungen. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutierten der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner mit betroffenen Onlinehändlern über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der mittelständische Online-Händler überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro (Ecommerce Europe Report 2013). Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der KMU-Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail presse@bvoh.de


Umfrage-Grafik: 20141010_PM-Umfrage-BVOH-Infografik-web

Pressemitteilung: 20141010_PM-Umfrage-BVOH