Archiv der Kategorie: Bundesverband Onlinehandel

Kooperation BVOH + Digicure = Starke Partner für einen sicheren Onlinehandel

Frühling im Onlinehandel. Endlich draußen! Kooperation zwischen Digicure und dem Bundesverband Onlinehandel e.V. 15% Preisnachlass für Mitglieder

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) und der IT-Dienstleister Digicure kooperieren zukünftig im Bereich IT-Sicherheit und Performance Monitoring. Der BVOH stärkt somit weiter seine Position als Branchenverband der Onlinehändler in Deutschland. Digicure konnte einmal mehr einen wichtigen Partner und Kunden gewinnen.

Digicure

Der Onlinehandel gewinnt eine immer größere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Alleine im Jahr 2010 wurden im Deutschen Onlinehandel 39.2 Mrd. Euro umgesetzt. Nur in Großbritannien ist der Umsatz innerhalb der Europäischen Union höher (52.1 Mrd. Euro). Der BVOH bildet eine Interessenvertretung für Onlinehändler in Deutschland.

Neben dieser Interessenvertretung unterstützt der BVOH seine Mitglieder u.a. in den Bereichen Recht, Öffentlichkeitsarbeit und Networking. Da die Gefahr von Angriffen auf Unternehmen durch Cyberkriminelle immer weiter zunimmt (Das BKA hat im Jahr 2011 rund 60.000 Fälle mit einen Gesamtschaden von 71.2 Mio.  € registriert.) möchte der BVOH seine Mitglieder zukünftig auch in diesem Bereich aktiv bei der Abwehr dieser Gefahren unterstützen. „Wir haben uns mit Digicure bewusst für einen unabhängigen Partner entschieden“ teilte der Geschäftsführer des BVOH, Wolfgang Wentzel mit.

Digicure verfügt nicht nur über die nötigen Ressourcen, sondern auch über ein hervorragendes Partnernetzwerk aus anerkannten EDV-Sachverständigen, Datenschützern, IT-Forensiken, Behördlich bestellten Versicherungsberatern, Zertifizierten Unternehmen aus dem Bereich der Elektronischen Datenvernichtung und des Remarketings sowie Fachleuten aus dem Bereich Risiko-Management.

Digicure betreut seit über 10 Jahren Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in fast allen Bereichen der vorbeugenden IT-Sicherheit und des Performance Monitorings. Durch die Partnerschaft ist es den Mitgliedern des BVOH möglich gezielt die IT-Sicherheit und die Performance ihrer IT  überprüfen zu lassen und zu verbessern.

Durch den Rahmenvertrag zwischen dem BVOH und der Firma Digicure erhalten alle Mitglieder und Fördermitglieder einen Nachlass von 15% auf die Preise der Firma Digicure. „Mit dem BVOH haben wir einen hervorragenden Netzwerkpartner gewinnen können“ kommentierte Tobias L. Emden als verantwortlicher Regional Sales Manager der Firma Digicure diese Partnerschaft.

„Gerade der Onlinehandel ist im Höchstmaß von einer integeren IT, welche auch den hohen Performanceansprüchen der heutigen Internetnutzer genügen muss, abhängig“ führte Tobias L. Emden weiter aus. Digicure liefert alle benötigten Dienstleistungen und Produkte rund um diese Faktoren.

Für weitere Informationen siehe auch www.digicure.com oder direkt per Mail an tle@digicure.com sowie per Telefon +45 45 201 205.

Starke Partner für einen sicheren Onlinehandel

Kopenhagen und Dresden, am 25. März 2013

Tobias L. Emden für die Firma Digicure

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel für den Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)

BVOH Logo aktuell

BVOH Stammtisch 27. März 2013 Elbterrasse Wachwitz

Stillleben (alkoholfrei)

Stillleben (alkoholfrei)

Herzliche Einladung zum BVOH Stammtisch am Mittwoch, 27. März 2013, ab 19:00 Uhr in die Elbterrasse Wachwitz (Selbstzahler).

Ihr/Euer

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Für den Bundesverband Onlinehandel e.V.

http://www.onlinehandelsrecht.de/einladung.aspx

http://www.bvoh.de/stammtisch.aspx

Vertragssprache und Vertragsstrafe

IT-Recht für Fortgeschrittene

Workshop für den 6. plentymarkets Online-Händler-Kongress 2013 am 2. März 2013 im Kongress Palais Kassel, anmeldepflichtig!

Thema ist der gewinnbringende Einsatz des Wirtschaftsguts Recht und die Optimierung juristischer Prozesse im Unternehmen: Reklamation, Unterlassung, Rechtsstreit.

Das ist kein Anfänger-Seminar. Der Vortrag wendet sich an größere und große Onlinehändler, die mindestens schon 5 Jahre erfolgreich am Markt tätig sind.

http://www.plentymarkets.eu/online-haendler-kongress/

Begriffe oder Schlagwörter wie „Abmahnung“, „rechtssichere AGB“ oder „Rechtstexte mit Haftung und Garantie“ habe ich bei der Themenbeschreibung absichtlich vermieden. Zum Teil, weil ich sie als Workshop-Ankündigung nicht mehr hören kann („Abmahnung“); zum Teil auch, weil ich die eine oder andere Werbung à la „Rechtssicherheit mit Garantie und Haftung“ für nicht ganz deckungsgleich zum damit angesprochenen Problemkreis halte. So verhindern „rechtssichere AGB“ keine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung oder wegen schlicht anderer Rechtsauffassung darüber, was „rechtssicher“ ist.

Was rechtssicher ist, entscheidet am Ende das Gericht. Es kommt meiner Ansicht nach auch weniger auf die Frage an, ob eine AGB-Klausel nun rechtssicher und damit abmahnfest ist oder nicht, als vielmehr darauf, wer die Kosten für die Beantwortung dieser Frage bezahlt. Und das ist meistens der Verwender solcher Klauseln, auf welchem Wege auch immer. Die interessante Frage ist demgegenüber, ob man überhaupt vermeiden kann, dass die Rechtssicherfrage gestellt wird, oder ob es aus wirtschaftlichen Gründen eine generalisierbare Antwort auf diese Frage gibt, die möglicherweise sogar kostenschonend ist.

Das Thema „Recht als Wirtschaftsgut“ versucht sich all diesen Herausforderungen zu stellen. Mir sagte einmal ein Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen außerhalb des Protokolls: „Rechtssichere AGB im Onlinehandel, das gibt es doch gar nicht!„. Eine herausfordernde These für all die, die sich um Rechtssicherheit und Abmahnschutz bemühen. Auf welchem Weg auch immer.

Herzliche Einladung zu meinem Seminar!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.de

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (www.bvoh.de)

Der „Klassiker“ zum Thema Vertragsstrafe in diesem Blog ist der Artikel: Unterlassungserklärung? Nein Danke!

Keine Haftung außerhalb von konkret erteiltem Mandat!

BVOH Stammtisch Juli 2012

Herzliche Einladung: Unser nächster Stammtisch wird am

Donnerstag, 26. Juli 2012, ab 19:00 Uhr, im Dresdner Schillergarten sein.

Um Anmeldung wird gebeten: gs@bvoh.de

Button-Lösung

Was ist denn dran, an der Button-Lösung?

Weitaus weniger als dazu polemisiert wird, nämlich:

Es gab ab 1.8.2012 einen neuen § 312g Abs. 2 + 3 + 4 BGB, welcher verlangt, dass dem Verbraucher, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise mitzuteilen sind.

  1. Die „wesentlichen Merkmale“ der Ware (oder Dienstleistung)
  2. Der Gesamtpreis und
  3. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten

Achtung! Mit Wirkung vom 13.06.2014 ist diese Materie in § 312i BGB und § 312j BGB sowie in Art. 246a EGBGB geregelt!

Bei Dauerschuldverhältnissen: Auch die Mindestlaufzeit des Vertrages. Direkt darunter muss sich der finale Button befinden, der vorzugswürdig mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein soll, aber auch die Bezeichnung „Kaufen“ tragen kann. Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihre AGB und Ihre Bestellbestätigung zu ändern. Überall dort, wo die Beschriftung dieses Button zitiert ist, sollten Sie jetzt nur noch die neue Bezeichnung zitieren, z.B. „Durch Drücken des Buttons „Kaufen“ bestellen Sie kostenpflichtig.“. Dort, wo die Plattform die Umbeschriftung des Buttons übernimmt (z.B. Amazon) prüfen Sie bitte, dass Sie in Ihren rechtlichen Hinweisen und AGB diese Umbeschriftung übernehmen, dass also in Ihren AGB nicht mehr von „Bestellung abschicken“, sondern dort dann auch von „Jetzt kaufen“ die Rede ist, wenn es darum geht, zu beschreiben, wie der finale Button heißt. Nicht vergessen, dass es bei Dauerschuldverhältnissen jetzt auch den „Kündigen“-Button gibt!

Den Button, den Sie schon früher hatten, brauchen Sie nicht zu streichen,
sondern mit “Kaufen” oder “zahlungspflichtig bestellen” beschriften oder dergleichen!
Und vor dem Button, den Sie schon früher hatten, soll man jetzt noch mal sagen,
was genau die Verbraucher da nach Hause tragen
und was sie löhnen auch fürs Versenden,
aber damit hat‘s dann auch schon sein Bewenden.
Mehr ist zur Button-Lösung nicht zu sagen
und wem das zu wenig ist,
der muss halt klagen!
W.W.

Wir beraten Sie gern und individuell: post@rawentzel.de