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BVOH bittet um Hilfe: Abmahnungen H&K Management

BVOH Logo aktuellAufruf zur Unterstützung gegen Abmahnungen der H & K Management GmbH

Dresden/Berlin, 24.03.2015

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet Sie der Bundesverband Onlinehandel e.V. um Ihre Unterstützung:

Im Rahmen unseres Engagements für eines unserer Mitglieder in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (52 O 1/15) versuchen wir derzeit, der Firma H & K Management GmbH den Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG nachzuweisen.

Wenn Sie Betroffener (oder anwaltlicher Vertreter) einer Abmahnung der H & K Management GmbH sind:

Wir bitten Sie darum, uns Ihre Abmahnung(en), gern auch in Listenform, zukommen zu lassen. Das würde uns den Nachweis des Rechtsmissbrauchs sehr erleichtern. Im Gegenzug würden wir all denen, die uns mit einer oder mehrerer Abmahnungen unterstützen, die komplette von uns zusammengestellte Liste zukommen lassen und Sie über den Ausgang des Verfahrens unterrichten.

Es wird versichert, dass die übermittelten Daten lediglich zur Vorlage bei Gericht verwendet werden und ausschließlich an Personen übergeben werden, die selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sind und sich an der Fallsammlung beteiligen. Sofern Bedenken bestehen, regen wir an, die personenbezogenen Daten zu schwärzen; bitten Sie aber dennoch darum, uns durch Zusendung der entsprechenden Abmahnung(en) und/oder einer Liste zu unterstützen. Wenn auch das nicht möglich wäre, so nennen Sie uns bitte wenigstens die Anzahl der Ihnen von der H & K vorliegenden Abmahnungen. Ohne eine Zusammenarbeit in diesem Bereich wäre der Nachweis eines Rechtsmissbrauchs nicht möglich.

Bitte schicken Sie uns Ihre vollständige Abmahnung nebst Vollmacht und Unterlassungserklärung mit dem Betreff „Aufruf“ an:

E-Mail: rawentzel@bvoh.de oder

Fax: +49 351 898 80 31

Mit der Übersendung der Abmahnung unterstützen Sie den BVOH bei der Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Kosten entstehen Ihnen dadurch (außer den Übermittlungskosten) nicht. Der Verband geht gegenüber Nichtmitgliedern keine Verbindlichkeit im Bereich Rechtsberatung ein.

Gern können Sie unsere Arbeit auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen. Für unsere Mitglieder können wir individueller und noch intensiver tätig werden: http://www.bvoh.de/mitglied-werden/

Bundesverband Onlinehandel e.V.

Oliver Prothmann, Präsident

Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt


Quelle: http://www.bvoh.de/abmahnungen-der-h-k-management-gmbh/

Als pdf: Aufruf 24.03.2015


Update 22.04.2015: Heute erreichte uns die Information, dass die H & K Management durch eine Berliner Kanzlei weiter abmahnen lässt (Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz). Uns liegen bislang zwei solcher Abmahnungen vor. Wir bitten Sie daher weiter um Ihre Mithilfe.

Oliver Prothmann, Wolfgang Wentzel

Abmahnungen der H & K Management GmbH

RA Wentzel, W.R.D. DresdenWir suchen zur Vorlage beim Landgericht Berlin (52 O 1/15) Abmahnungen der H & K Management GmbH. Wir möchten versuchen, damit den Rechtsmissbrauch dieser Abmahnungen nachweisen (§ 8 Abs. 4 UWG).

Wir möchten Sie darum bitten, uns Ihre Abmahnungen, gern auch in Listenform, zukommen zu lassen.  Das würde uns den Nachweis des Rechtsmissbrauchs sehr erleichtern. Im Gegenzug würden wir all denen, die uns mit einer oder mehrerer Abmahnungen unterstützen, die komplette von uns zusammengestellte Liste zukommen lassen und Sie über den Ausgang des Verfahrens unterrichten.

Es wird versichert, dass die übermittelten Daten lediglich zur Vorlage bei Gericht verwendet werden und ausschließlich an solche Kollegen oder Betroffene übergeben werden, die selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sind und sich an der Fallsammlung beteiligen. Sofern Bedenken bestehen, regen wir an, die personenbezogenen Daten zu schwärzen; bitten Sie aber dennoch darum, uns durch Zusendung der entsprechenden Abmahnung(en) und/oder einer Liste zu unterstützen. Wenn auch das nicht möglich wäre, so nennen Sie uns doch bitte wenigstens die Anzahl der Ihnen von der H & K vorliegenden Abmahnungen. Ohne eine Zusammenarbeit in diesem Bereich wäre der Nachweis eines Rechtsmissbrauchs nicht möglich.

Durch Ihre Beteiligung an der Fallsammlung entstehen Ihnen keine Kosten (außer den Übermittlungskosten). Durch die Zusendung kommt kein Mandat zwischen Ihnen und uns zustande.

Bitte senden Sie Ihre Abmahnung der H & K Management GmbH an: post@rawentzel.de oder per Fax an +49 351 898 8 031

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

(Impressum)

BVOH Stammtisch 25. März 2015

koernergarten_dresdenOstern steht schon fast vor der Tür und so nutzen wir die Tage davor, um zum nächsten Dresdener Stammtisch einzuladen. Sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder sind willkommen geheißen. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel.

Los geht es am 25.03.2015 um 19:00 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de .

BVOH Logo aktuellMit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihre

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas


Foto oben:  Körnergarten Gaststätten GmbH

Gesetzentwurf gegen Störerhaftung

t3n berichtet: „Die große Koalition hat ihren seit Langem erwarteten Gesetzentwurf zur Störerhaftung präsentiert und will es künftig vor allem geschäftsmäßigen Anbietern ermöglichen, ihren Kunden einen offenen Internetzugang zu bieten. Das klingt wie der große Durchbruch, allerdings gibt es einen Haken, der für Aufruhr sorgt: Denn private Betreiber von offenen WLANs sollen nur dann von der Störerhaftung befreit werden, wenn sie die Namen sämtlicher Nutzer kennen und die Verbindung mit einem „anerkannten Verschlüsselungsverfahren“ sichern.“

Quelle + mehr: Gesetzentwurf gegen die Störerhaftung: Nicht der große Coup, aber ein Schritt nach vorn [Kolumne] | t3n.

BVOH – ElektroG bürdet dem Handel eine unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls auf

Oliver Prothmann_webOliver Prothmann warnt vor den Folgen für den Onlinehandel

Der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf bürdet sowohl dem stationären als auch dem Online-Handel eine unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie ist diese Maßnahme nach Ansicht des BVOH allerdings gar nicht erforderlich. Im Gegenteil berge die Rücknahme der Altgeräte große Gefahren. Sie können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. „Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast. Eine unentgeltliche Rücknahme der Altgeräte durch die Onlinehändler würde ja auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen. Besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten brächte das erhebliche Zusatzkosten mit sich. „Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen“, sagt Oliver Prothmann.

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden.

Was bedeutet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?
Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler mit einer Ladenfläche bzw. einem Lager von min. 400 m2 soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Über den BVOH
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.
Webseite http://www.bvoh.de
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Pressekontakt

Christoph Blase Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH Königstr. 3 | 14163 Berlin Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
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Pressemitteilung als pdf: 150309 PM ElektroG